RP:Kreisverband Rheinhessen/KPT 2013 1/SÄA

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SÄA.01 Quorum Beschlussfähigkeit 10% der Stimmberechtigten

Antragsteller: XXX
Eingereicht: per Mail vom 21.12.2012 um 14:27 Uhr
Eingang bestätigt: Sebastian Degenhardt 15:13, 21. Dez. 2012 (CET)
Abstimmungsergebnis: abgelehnt auf dem KPT.2013.2 (22% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:10, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

Die in der Kreisverbandssatzung unter 8.1 (3) geführte Passage zur Regelung des benötigten Quorums an Kreisparteitagen wird durch den mit "Neue Fassung" überschriebenen Abschnitt ersetzt:

Neue Fassung: "Der Kreisparteitag ist die beschlussfähige Mitgliederversammlung der Piratenpartei Rheinhessen, wenn mindestens Zehn vom Hundert der zum Zeitpunkt der Einladung stimmberechtigten Verbandsmitglieder akkreditiert sind."

Alte Fassung: "Der Kreisparteitag ist die beschlussfähige Mitgliederversammlung der Piratenpartei Rheinhessen, wenn mindestens Zehn vom Hundert der Verbandsmitglieder akkreditiert sind."

Begründung

Die stimmberechtigten und somit akkreditierbaren Mitglieder eines Kreisverbandes sind die für Abstimmungen und Wahlen ausschlaggebende Orientierungsgröße für das Quorum eines Kreisparteitages, entsprechend sollte die Beschlussfähigkeit von dieser abhängig sein. Die Maßnahme würde die Hürde der zuletzt nur knapp erreichten Beschlussfähigkeit leicht herabsetzen.


SÄA.02 Präzisierung von Begrifflichkeiten

Antragsteller: XXX
Eingereicht: per Mail vom 02.01.2013 um 01:03 Uhr
Eingang bestätigt: Sebastian Degenhardt 08:07, 2. Jan. 2013 (CET)
Antrag wurde zurückgezogen: Sebastian Degenhardt 20:48, 17. Mär. 2013 (CET)
Antrag übernommen von: Sebastian Degenhardt
Bestätigt von: Patrick Walter, 18.03.2013, 10:10 Uhr
Abstimmungsergebnis: abgelehnt auf dem KPT.2013.2 (0% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:48, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

Der Kreisparteitag möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet Absatz (2) Satz 1:
Nach "Die Piratenpartei Rheinhessen" wird eingefügt:
(nachfolgend in dieser Satzung als Verband bezeichnet)

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet Absatz (2) Satz 1:
Das Wort "Kreisverbände" wird ersetzt durch:
Gebietsverbände

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet Absatz (2) Satz 1:
nach "im Sinne" wird eingefügt:
des §7 Absatz 1 Satz 5

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet Absatz (2) Satz 1:
das Wort "auf" wird ersatzlos gestrichen.

§7 Gliederung Absatz (1) Satz 1:
Das Wort "Kreisverbänden" wird ersetzt durch:
Gebietsverbänden im Sinne des §7 Absatz 1 Satz 5 des Parteiengesetzes

§8 Organe des Verbandes und der Kreisverbände
Das Wort "Kreisverbände" im Titel des Paragraphen wird geändert in Gebietsverbände

§8.4 Die Kreismitgliederversammlung Absatz (1):
Das Wort "Kreisverbands" wird ersetzt durch:
Gebietsverbands im Sinne des §7 Absatz 1 Satz 5 des Parteiengesetzes

§8.4 Die Kreismitgliederversammlung Absatz (6):
Das Wort "Kreisverbandes" wird ersetzt durch:
entsprechenden Gebietsverbandes

§8.4 Die Kreismitgliederversammlung Absatz (7):
Das Wort "Kreisverbandes" wird ersetzt durch:
entsprechenden Gebietsverbandes

§8.4 Die Kreismitgliederversammlung Absatz (8) Satz 2:
Das Wort "Kreisverbands" wird ersetzt durch:
entsprechenden Gebietsverbandes

§8.4 Die Kreismitgliederversammlung Absatz (11) Satz 1:
Das Wort "Kreisverbandsmitglieder" wird ersetzt durch:
Mitglieder des entsprechenden Gebietsverbands

§8.4 Die Kreismitgliederversammlung Absatz (12):
Das Wort "Kreisverbands" wird ersetzt durch:
Gebietsverbands

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (1):
Das Wort "Kreisverbands" wird ersetzt durch:
Gebietsverbands

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (2):
Das Wort "Kreisverbands" wird ersetzt durch:
Gebietsverbands

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (3):
Das Wort "Kreisverbandsmitglieder" wird ersetzt durch:
Mitglieder des Gebietsverbands

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (5):
Das Wort "Kreisverbands" wird ersetzt durch:
Gebietsverbands

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (7):
Das Wort "Kreisverbandes" wird ersetzt durch:
Gebietsverbandes

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (8):
Das Wort "Kreisverbandes" wird ersetzt durch:
Gebietsverbandes

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (9):
Das Wort "Kreisverbandes" wird ersetzt durch:
Gebietsverbandes

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (11):
Das Wort "Kreisverbandes" wird ersetzt durch:
Gebietsverbandes

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (12):
Das Wort "Kreisverbandsmitglieder" wird ersetzt durch:
Mitglieder des Gebietsverbands

§8.6 Die Emanzipationsversammlung Absatz (13):
Das Wort "Kreisverbands" wird ersetzt durch:
Gebietsverbands

§13 Auflösung und Auslösung Absatz (1):
Das Wort "Kreisverband" wird ersetzt durch:
Gebietsverband

§13 Auflösung und Auslösung Absatz (1):
Das Wort "Kreisverbandsmitglieder" wird ersetzt durch:
Mitglieder des Gebietsverbands

Begründung

Das Parteiengesetz erlaubt in §7 Absatz 1 Satz 5:
"Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig."
Diese Form von organisatorischem Zusammenschluss liegt beim KV Rheinhessen vor, da dieser mehr als einen Landkreis bzw. kreisfreie Stadt umfasst. Jedoch war die bisher in dieser Satzung verwendete Nomenklatur unklar und sorgte für Ungereimtheiten vor allem in Bezug auf übergeordnete Satzungen. Mit dieser Satzungsänderung wird zum einen klargestellt, dass sich die Bezeichnung "Verband" in der Satzung auf den KV Rheinhessen bezieht und zum anderen wird die zuvor unglücklich gewählte Bezeichnung "Kreisverbände" für die Einheiten auf Kreisebene durch "Gebietsverbände" wie auch im Wortlaut des Parteiengesetzes selbst ersetzt. Somit wird deutlicher, dass es sich dabei nicht um autarke Kreisverbände mit eigenen Vorständen etc. handelt sondern der KV Rheinhessen insgesamt ein ebensolcher wie vom Parteiengesetz zugelassener organisatorischer Zusammenschluss mehrerer virtueller Gebietsverbände ist, mit nur einem einzelnen gemeinsamen Vorstand und einem gemeinsamen Kreisparteitag.


SÄA.03 Definition als Kreisverband

Antragsteller: XXX
Eingereicht: per Mail vom 08.01.2013 um 23:43 Uhr
Eingang bestätigt: Sebastian Degenhardt 23:52, 8. Jan. 2013 (CET)
Abstimmungsergebnis: angenommen auf dem KPT.2013.2 (100% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:50, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

Der Kreisparteitag beschließt: Im Abschnitt "Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet" der Satzung wird Absatz 2 ersetzt durch die folgende Formulierung: "Die Piratenpartei Rheinhessen ist ein Kreisverband der Piratenpartei im Landesverband Rheinland-Pfalz und stellt die Vereinigung der Piraten im genannten Tätigkeitsgebiet dar."

Begründung

-


SÄA.04 Haushaltsplan

Antragsteller: XXX
Eingereicht: per Mail vom 09.01.2013 um 00:18 Uhr
Eingang bestätigt: Sebastian Degenhardt 08:24, 9. Jan. 2013 (CET)
Abstimmungsergebnis: angenommen auf dem KPT.2013.2 (86% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:40, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

Der Kreisparteitag beschließt:

Im Abschnitt 'Die Aufgaben des Kreisparteitags' wird als Unterpunkt 'die Verabschiedung des Haushaltsplans' hinzugefügt.

Im Abschnitt 'Kreisvorstand' wird ein weiterer Punkt hinzugefügt mit folgendem Text: 'Der Kreisvorstand legt für jedes Kalenderjahr dem ersten Kreisparteitag im Jahr einen Entwurf eines Haushaltsplanes zur Beschlussfassung vor. Bei Abweichungen der Ausgaben zum Haushaltsplan von mehr als 20% bei einzelnen Posten oder von mehr als 10% des Gesamthaushalts legt der Kreisvorstand dem nächsten Kreisparteitag einen geänderten Haushaltsplan zur Nachtragsbeschlussfassung vor.'

Begründung

erfolgt mündlich soweit nicht selbsterklärend


SÄA.05 Beschlussfähigkeit des Kreisparteitages

Antragsteller: fm
Eingereicht: 15.03.13
Eingang bestätigt: 15.03.13 von Patrick Walter
Abstimmungsergebnis: angenommen auf dem KPT.2013.2 (77% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:13, 19. Apr. 2013 (CEST)


Antrag

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Satzung RP:Kreisverband Rheinhessen ist im Abschnitt "Kreisparteitag" wie folgt zu ändern:


Alte Fassung des Punktes 3 im Abschnitt "Kreisparteitag"

3. Der Kreisparteitag ist die beschlussfähige Mitgliederversammlung der Piratenpartei Rheinhessen, wenn mindestens Zehn vom Hundert der Verbandsmitglieder akkreditiert sind.


Neue, hier beantragte Fassung des Punktes 3 im Abschnitt "Kreisparteitag"

3a. Der Kreisparteitag ist die beschlussfähige Mitgliederversammlung der Piratenpartei Rheinhessen, wenn mindestens zwölf Verbandsmitglieder akkreditiert sind.

3b. Kommt die Beschlussfähigkeit eines Kreisparteitages wegen zu geringer Anzahl der akkreditierten Teilnehmer nach Punkt 3a nicht zustande, so ist der darauf folgende Kreisparteitag unabhängig von der Bestimmung nach Punkt 3a beschlussfähig, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Begründung


Begründung

Das sog. Quorum in der gegenwärtigen Fassung hat in der jüngeren Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass ein Kreisparteitag nicht beschlussfähig werden konnte. Außerdem ist die Berechnung des Quorums umständlich und seine zeitliche Bestimmung unklar.

Die vorgeschlagene Größe der Mindestanzahl von Mitgliedern bei einem Kreisparteitag ist willkürlich gewählt. Sie soll sowohl eine repräsentative Gruppe von Mitgliederns sicherstellen, aber auch die Herstellung der Beschlussfähigkeit sicherstellen.


SÄA.06 Emanzipationsversammlung

Antragsteller: alder
Eingereicht: per Mail vom 18.03.2013 um 00:30 Uhr
Eingang bestätigt: Patrick Walter 00:47, 18. März 2013
Abstimmungsergebnis: angenommen auf dem KPT.2013.2 (91% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:51, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

Der Kreisparteitag beschließt: Der gesamte Punkt 8.6 der Satzung mit dem Titel 'Die Emanzipationsversammlung' wird ersatzlos gestrichen.

Begründung

Eine Emanzipationsversammlung wird nicht benötigt, da wir als Kreisverband unser Tätigkeitsgebiet ausreichend über den Absatz 1 "Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet" regeln können. Die Emanzipationsversammlung stellt eine unnötige formale Hürde für Umstrukturierungen und Ausgründungen aus dem Kreisverband dar und soll daher gestrichen werden.


SÄA.07 Beschlussfähigkeit der Emanzipationsversammlung erleichtern

Antragsteller: Sebastian Degenhardt
Eingereicht: per Mail vom 18.03.2013 um 09:33 Uhr
Eingang bestätigt: Patrick Walter 10:10, 18. März 2013
Abstimmungsergebnis: abgelehnt auf dem KPT.2013.2 (0% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:48, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

In der Kreisverbandssatzung wird Absatz 2 im Abschnitt "Emanzipationsversammlung" neu gefasst.
"Die Emanzipationsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Mitglied des Gebietsverbandes akkreditiert ist."
Dieser Antrag ergänzt SÄA.02.


Begründung

Die bestehende Hürde ist zu hoch.


SÄA.08 Änderung des Zuständigkeitsgebiets

Antragsteller: Sebastian Degenhardt
Eingereicht: per Mail vom 18.03.2013 um 09:33 Uhr
Eingang bestätigt: Patrick Walter 10:10, 18. März 2013
Abstimmungsergebnis: abgelehnt auf dem KPT.2013.2 (0% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:49, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

In der Kreisverbandssatzung wird im Abschnitt "Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet" in Absatz 4 der Satz
"Das Tätigkeitsgebiet des Verbandes sind die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen sowie die kreisfreie Stadt Mainz."
geändert in
"Das Tätigkeitsgebiet des Verbandes ist der Landkreis Mainz-Bingen sowie die kreisfreie Stadt Mainz."

Begründung

Der Landkreis Alzey-Worms soll für eine Verbandsgründung mit der kreisfreien Stadt Worms freigegeben werden.


SÄA.09 Emanzipationsversammlung konsequent herausstreichen

Antragsteller: Sebastian Degenhardt
Eingereicht: per Mail vom 18.03.2013 um 09:33 Uhr
Eingang bestätigt: Patrick Walter 10:10, 18. März 2013
Abstimmungsergebnis: angenommen auf dem KPT.2013.2 (91% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:52, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

Es werden folgende Änderungen an der Kreisverbandssatzung vorgenommen:

  • Absatz 5 im Abschnitt "Name, Sitz und Tätigkeit" wird gestrichen.
  • In Absatz 1 im Abschnitt "Gliederung" wird "mit Ausnahme der Emanzipationsversammlung" gestrichen.
  • Punkt 5 des Abschnitts "Organe des Verbandes und der Kreisverbände" wird gestrichen.

Dieser Antrag ergänzt SÄA.06.

Begründung

SÄA.06 streicht nur das Kapitel, nicht jedoch die übrigen Bezüge darauf.


SÄA.10 Beschlussfähigkeit des Kreisparteitages - Alternative

Antragsteller: Patrick
Eingereicht: 18.03.2013
Eingang bestätigt: Sebastian Degenhardt 13:15, 18. Mär. 2013 (CET)
Abstimmungsergebnis: abgelehnt auf dem KPT.2013.2 (50% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 13:12, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Satzung RP:Kreisverband Rheinhessen ist im Abschnitt "Kreisparteitag" wie folgt zu ändern:

Alte Fassung des Punktes 3 im Abschnitt "Kreisparteitag" wird gestrichen.

3. Der Kreisparteitag ist die beschlussfähige Mitgliederversammlung der Piratenpartei Rheinhessen, wenn mindestens Zehn vom Hundert der Verbandsmitglieder akkreditiert sind.

Die Punkte 3a und 3b im Abschnitt "Kreisparteitag" werden wie folgt hinzugefügt:

3a. Der Kreisparteitag ist die beschlussfähige Mitgliederversammlung der Piratenpartei Rheinhessen, wenn mindestens die doppelte Anzahl der auf dem letzen Kreisparteitag gewählten Vorstandes akkreditiert sind, mindestens jedoch sechs Verbandsmitglieder. Sollte auf dem vorherigen Kreisparteitag kein Vorstand gewählt worden sein, so ist der letzte Kreisparteitag mit Vorstandswahlen heranzuziehen.

3b. Kommt die Beschlussfähigkeit eines Kreisparteitages wegen zu geringer Anzahl der akkreditierten Teilnehmer nach Punkt 3a nicht zustande, so ist der darauf folgende Kreisparteitag unabhängig von der Bestimmung nach Punkt 3a beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder akkreditiert sind.

Begründung

SÄA05 halte ich für eine sehr gute Verbesserung, allerdings ist er mir wiederum im Punkt 3a nicht flexibel genug, während mit Punkt 3b zu flexibel ist.

Daher erachte ich es als Sinnvoll, sich im ersten Schritt an der Anzahl der Vorstandsmitglieder zu orientieren, da hier die aktiven Anzahl schon bei der Wahl berücksichtigt wird vom KPT. Punkt 3b habe ich in der Form verändert, dass wir eine Mindestanzahl von vier Piraten haben (drei Vorstände minimum).


SÄA.11 Fristen für SÄA und SOA

Antragsteller: Patrick
Eingereicht: per Mail vom 28.03.2013 um 08:59 Uhr
Eingang bestätigt: Sebastian Degenhardt 09:31, 28. Mär. 2013 (CET)
Abstimmungsergebnis: angenommen auf dem KPT.2013.2 (86% der Stimmen) -- Sebastian Degenhardt 14:07, 19. Apr. 2013 (CEST)

Antrag

Der Punkt 8 in Absatz 8.1 „Kreisparteitag“ wird wie folgt geändert:

Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag müssen mindestens sieben Tage vor dem Kreisparteitag beim Vorstand eingereicht und von diesem spätestens sechs Tage vorher veröffentlicht werden, bei 'sonstigen Anträgen' besteht keine Frist.

Begründung

Originalversion: „Anträge zum Kreisparteitag müssen mindestens sieben Tage vor dem Kreisparteitag beim Vorstand eingereicht und von diesem spätestens sechs Tage vorher veröffentlicht werden.“

Es gibt keinen Grund, wieso Sonstige Anträge eine so lange Vorlaufzeit haben sollen. Auf Bundes- und Landesebene ist diese Beschränkung nicht vorhanden und es gibt keine negativen Berichte davon.