RP:Kreisverband Rheinhessen/KPT 2012 1/SÄA

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SAÄ


Unter KREISPARTEITAG, Punkt 5: "Die Einladung zum Kreisparteitag an die Verbandsmitglieder muss mindestens zwei Wochen vor dem Termin durch den Kreisvorstand erfolgen."

wird ersetzt durch:

"Die Einladung zum Kreisparteitag an die Verbandsmitglieder muss mindestens acht Wochen vor dem Termin durch den Kreisvorstand erfolgen.


§8.1 Punkt 6 am Ende des Satzes ist einzufügen:

Die Mitglieder des Verbandes müssen ihre Willensbekundung zur Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitages per Post oder Fax an den Generalsekretär oder den Stellvertretenden Vorsitzenden schicken. Gleichwohl ist eine persönliche Übergabe möglich.


§8.2 Punkt 3 wird wie folgt geändert:

3. Dem Kreisvorstand gehören mindestens ein Vorsitzender, dessen Stellvertreter, ein Generalsekretär und ein Schatzmeister an.


Folgender Satz in §8.2 Punkt 3 wird gestrichen:

Der stellvertretende Vorsitzende übt die Funktion eines Generalsekretärs aus, sofern kein eigener Generalsekräter gewählt wurde.


§8.4 Punkt 10 wird wie folgt geändert:

Der Kreisvorstand veröffentlicht das Protokoll angemessen, mindestens jedoch im Piratenwiki und innerhalb von einer Woche.


§8.4 Punkt 11 wird wie folgt geändert:

Die Einladung zur Kreismitgliederversammlung an die Kreisverbandsmitglieder muss mindestens acht Wochen vor dem Termin durch den Kreisvorstand erfolgen. Die Einladung erfolgt nach §5 (4) der Landessatzung.


§8.5 Punkt 9 wird wie folgt geändert:

9. Der Kreisvorstand veröffentlicht das Protokoll angemessen, mindestens jedoch im Piratenwiki innerhalb von einer Wochen.