RP:Kreisverband Bad Kreuznach/Kreisparteitag/2011.1/Anträge

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Aktuelle Satzung:

http://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Bad_Kreuznach/Satzung

Aktuelle Geschäftsordnung:

http://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Bad_Kreuznach/Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung

Anträge zur Änderung der Satzung

SÄA-1 § 14 Der Kreisvorstand

Absatz 4 wird wie folgt geändert

  4. Die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende 
Amtsperiode beschlossen. Die Anzahl der Beigeordneten ist immer ungerade.

Alte Fassung

  4. Die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende 
Amtsperiode beschlossen. Die Anzahl der Beigeordneten ist immer gerade.

Begründung

Durch eine ungerade Anzahl an Vorstandsmitgliedern soll sichergestellt werden, dass immer eine klare Entscheidung durch den Vorstand gewährleistet ist.

SÄA-2 § 11 Kreisparteitag

Absatz 4 wird wie folgt geändert

  4. Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich statt. Er ist durch Beschluss des 
Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen.

Alte Fassung

  4. Der ordentliche Kreisparteitag findet halbjährlich statt. Er ist durch Beschluss des 
Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen.

Begründung

Keine Notwendigkeit zur Durchführung von zwei ordentlichen Kreisparteitagen pro Jahr.

SÄA-3 § 11 Kreisparteitag

Absatz 6.2 wird wie folgt geändert

 6. Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden 
1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
2. auf Antrag von mindestens 25% der Mitglieder (mindestens jedoch 7 Mitglieder), die der Kreisverband
in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat.
Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform.
Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung und einer
Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag gemäß § 11 (5) einberufen.

Alte Fassung

 6. Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden 
1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
2. auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder (mindestens jedoch 7 Mitglieder), die der Kreisverband
in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat.
Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform.
Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung und einer
Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag gemäß § 11 (5) einberufen.

Begründung

Eine Anhebung auf 25% der Mitglieder erhöht die Repräsentativität der Entscheidung zu einem außerordentlichen Kreisparteitag.


SÄA-4 § 21 Satzungsänderungen

Neue Fassung

  2. Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, 
wenn auf Satzungsänderungen in der Tagesordnung der Einladung hingewiesen wird und
die Antrage bis zwei Wochen vor dem Kreisparteitag beim Kreisvorstand eingegangen sind.
Der Kreisvorstand hat alle Änderungsanträge umgehend bekannt zu geben.

Alte Fassung

  2. Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, 
wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.

Begründung

Bessere Erklärung des Verfahrens und zusätzlich bleibt in der neuen Fassung allen Mitgliedern ausreichend Zeit Änderungsanträge auszuarbeiten und einzureichen.

SÄA-5 § 14 Der Kreisvorstand

Absatz 4 wird wie folgt geändert

  4. Die Anzahl der Beisitzer wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende Amtsperiode beschlossen. Die Anzahl der Beisitzer ist immer gerade.

Alte Fassung

  4. Die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende 
Amtsperiode beschlossen. Die Anzahl der Beigeordneten ist immer gerade.

Begründung

Korrektur des SÄA 1.

Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung

Sonstige Anträge

SA-1 Stellungnahme zur Ost-West-Trasse

Beantragt von BenniBleum

Stellungnahme KV Bad Kreuznach


Die Piratenpartei versteht sich als Bürgerrechtspartei im Informationszeitalter. Ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte ist es, dem Bürger mehr Möglichkeiten zu bieten, Einfluss auf die Politik zu nehmen. Der Stadtrat hat nach massivem Druck der Bürger einer Volksbefragung zugestimmt. Aus Sicht der Piraten ist das nicht ausreichend.

Das zentrale Anliegen der Piratenpartei ist „Gläserner Staat statt gläserner Bürger“. Ein gläserner Staat ist transparent in seiner Arbeit und dient ausschließlich dem Gemeinwohl der Bürgergemeinschaft. Bei diesem Projekt jedoch ist es nahezu unmöglich sich gut zu informieren. Es sind weder Informationen im Internet noch bei den Behörden in ausreichender Form zu erhalten.

Unter diesen Umständen ist es uns Piraten unmöglich eine Meinung über dieses Projekt zu bilden und setzen uns deswegen ein für:

- Eine Offenlegung des Projekts - Transparenz der Gremien - Das schaffen von Fakten - Informationsveranstaltungen in ausreichender Anzahl - Einen Volksentscheid

So lange diese Rahmenbedingungen nich gegeben sind, können wir unsere Position nicht definieren. Sind diese Rahmenbedingungen gegeben, können wir als Wähler unsere Position an der Wahlurne bekanntgeben.

Begründung:

Steht oben mit drin.