RP:Kreisverbände
Unser Landesverband wächst und wächst - das nächste organisatorische Ziel wird die Gründung von Kreisverbänden sein.
Auf dieser Seite sollen Infos gesammelt werden, was dazu notwendig ist um die Gründung der Verbände zu erleichtern.
Regeln zu Diskussionen im Wiki finden sich hier: Piratenwiki:Diskussionsregeln
Inhaltsverzeichnis
Bestehende Kreisverbände
Derzeit beträgt die Anzahl 5.
- Kreisverband Koblenz
- Kreisverband Rhein-Pfalz
- Kreisverband Suedwestpfalz
- Kreisverband Südpfalz
- Kreisverband Trier Trier-Saarburg
Gründungstermine
Geplant
Gründungsversammlung
- Es muss eine Gründungsversammlung durchgeführt werden.
- Es müssen alle Mitglieder des Kreises zu der Gründungsversammlung eingeladen werden.
- Dies wird vom Landesvorstand (Generalsekretär) gemacht.
- Bisher sind keine vorgeschriebenen Fristen (aus der Landes-, Bundessatzung oder dem Parteiengesetz) bekannt.
Empfehlung: Zwei Wochen sollten eingehalten werden. ThorstenH
- Es müssen nicht alle Mitglieder erscheinen, es genügt, wenn alle eingeladen werden und die Chance haben zu kommen um ihr Stimmrecht wahrzunehmen.
- Die Versammlung braucht eine Geschäftsordnung. (Die GO des Landesparteitags könnte als Vorlage dienen)
Gliederungsstruktur
Nach den geltenden Satzungen Gliedert sich die Piratenpartei wie folgt:
- Bundesverband
- Landesverbände
- Bezirksverbände
- Kreisverbände
- Ortsverbände
die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Da es in RLP keine Regierungsbezirke gibt, ist die nächste Gliederungsebene der Kreisverband.
Andere Gliederungsstrukturen würden nach dem aktuellen Stand der Dinge Änderungen der Bundes- und Landessatzung voraussetzen.
Mustersatzungen/Satzungsentwürfe
- Satzung des KV Ludwigshafen
- KVs von RLP zwecks Einheitlichkeit am besten an dieser orientieren.
- Mustersatzung aufbauend auf der des Kreisverbands Ingolstadt
Organe
Notwendig nach Parteiengesetz sind Vorstand und Mitgliederversammlung.
Vorstand
- Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.
- Mindestens drei Mitglieder (Parteiengesetz, §11, Absatz 1)
- Vorsitzernder
- Stellvertreter
- Schatzmeister
Mitgliederversammlung
- Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen. (Parteiengesetz, §9, Absatz 1, letzter Satz)
- Wählt den Vorstand.
- Nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und fasst über ihn Beschluss. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden, zu überprüfen.
Verwaltungsarbeiten
Nach der Gründung gibt es noch die ein oder andere Verwaltungsaufgabe:
- Unterschriebenes Protokoll und vom neuen Vorstand unterschriebene Satzung an den LVOR schicken.
- Satzung (im Idealfall auch Bundes-/Landessatzung) an das zuständige Finanzamt schicken, zwecks Beurteilung und Zuteilung einer Steuernummer (Spendenquittungen, usw).
Sonstiges
Laut Bundesfinanzordnung §4, Absatz 5 müssen, sofern das Recht zur Führung eines eigenen Kontos wahrgenommen wird, im Rahmen der Hauptversammlung zwei Kassenprüfer gewählt werden, die die Prüfung der Kasse für den Zeitraum seit der letzten Kassenprüfung vornehmen und der Hauptversammlung vor Entlastung des Vorstandes berichten.
Sonstige Voraussetzungen
Parteigründung Bundeswahlleiter -- Ocean85 19:21, 1. Okt. 2009
Unterlagen gemäß § 6 Abs. 3 Parteiengesetz (PartG) -- Ocean85 19:21, 1. Okt. 2009
Genug aktive Leute im Kreis und Piraten die bereit sind für mindestens ein Jahr ein Amt mit Verantwortung zu übernehmen. Es sollten auch noch ein paar Piraten übrig bleiben, die anschließend nicht im Vorstand sind.