RP:Antrag/2014.1/016/Vereinfachung von Urnengründungen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2014.1/016
behandelt bei
LMV2014.1
Beantragt von
Sebastian Degenhardt
Kurzbeschreibung
Urnengründungen sollen keiner Gründungsversammlung mehr bedürfen
Betrifft
3.1 (2) SDMV-GO
Ergänzt Antrag
ggf. SDMV-Hürden senken und Landesmitgliedschaft berechtigt zur SDMV-Teilnahme
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #10117520 am 17.01.2014 um 19:00 Uhr.

Antrag

Satzungsänderung

§5.2a (10) der Landessatzung wird geändert von

"Abstimmungshelfer vor Ort werden jeweils auf Vorschlag der dort akkreditierten Piraten von der Abstimmungsleitung ernannt. Pro Urne werden mindestens drei Abstimmungshelfer ernannt."

in

"Die Abstimmungshelfer einer Urne werden bei deren Gründung von der Abstimmungsleitung ernannt. Weitere Abstimmungshelfer können nachträglich auf Vorschlag der an der Urne angemeldeten Piraten von der Abstimmungsleitung ernannt werden. Pro Urne werden mindestens drei Abstimmungshelfer ernannt. Abstimmungshelfer müssen Piraten sein."

SDMV-GO-Änderung

Punkt 2.2 (1) ist durch die Satzungsänderung redundant und wird gestrichen; die Absatznummerierung entsprechend angepasst. Im nachfolgenden Absatz wird "Ihre Aufgaben sind" in "Die Aufgaben der Abstimmungshelfer sind" geändert.

Punkt 3.1. (2) der SDMV-Geschäftsordnung wird geändert von

"Eine Gründung verläuft nach folgendem Schema:

  1. Ein Pirat stellt bei der Abstimmungsleitung einen Gründungsantrag in Textform. Dieser beinhaltet die Angaben zu Ort und Zeit für ein Gründungstreffen.
  2. Die Abstimmungsleitung gibt diese Informationen auf der Info-Mailingliste von Rheinland-Pfalz bekannt. Zwischen der Bekanntgabe und dem Gründungstreffen müssen mindestens zwei Wochen liegen.
  3. Auf dem Gründungstreffen wählen die anwesenden Piraten im Beisein des Generalsekretärs oder eines Beauftragten die nach §5.2a (10) der Landessatzung erforderliche Anzahl an Abstimmungshelfern. Außerdem wird die Mailingliste gewählt, über die die Organisation der Urne ablaufen wird, sowie der Ort, an dem die Abstimmung an dieser Urne in der Regel durchgeführt werden soll. Der Abstimmungsort muss öffentlich und möglichst barrierefrei zugänglich sein.
  4. Der Generalsekretär bzw. sein Beauftragter ernennt die gewählten Abstimmungshelfer. Über das Gründungstreffen wird ein Beschlussprotokoll angefertigt.
  5. Eine erfolgreiche Gründung wird auf der Info-Mailingliste bekannt gegeben.
  6. Akkreditierte Piraten können sich nun bei der Abstimmungsleitung zur Stimmabgabe an dieser Urne anmelden bzw. von ihrer bisherigen Urne zur neu gegründeten Urne wechseln. Sobald genug Piraten sich für diese Urne eingetragen haben (siehe §5.2a Absatz 3 der Landessatzung), kann sie erstmals an einer Abstimmung teilnehmen. Bis dahin bleiben wechselnde Piraten an ihrer alten Urne angemeldet."

in

"Eine Gründung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Drei stimmberechtigte Landespiraten stellen bei der Abstimmungsleitung einen Gründungsantrag in Textform. Dieser beinhaltet den angestrebten Urnenstandort mit vollständiger Adresse sowie die regionale Piraten-Mailingliste, über die die Organisation der Urne ablaufen soll.
  • Der Abstimmungsort muss öffentlich und möglichst barrierefrei zugänglich sein.
  • Die Antragsteller schlagen sich mit der Antragstellung automatisch als Abstimmungshelfer vor. Die Abstimmungsleitung kann einen Antrag ablehnen, wenn gegen einen oder mehrere Antragsteller bereits eine Ordnungsmaßnahme verhängt wurde.
  • Die Abstimmungsleitung gibt eine erfolgreiche Gründung auf der Info-Mailingliste von Rheinland-Pfalz unter namentlicher bzw. pseudonymer Nennung der Abstimmungshelfer, der Mailingliste und des Urnenstandortes bekannt.
  • Stimmberechtigte Piraten können sich nun bei der Abstimmungsleitung zur Stimmabgabe an dieser Urne anmelden bzw. von ihrer bisherigen Urne zur neu gegründeten Urne wechseln.
  • Sobald sich genug Piraten gemäß §5.2a Absatz 3 der Landessatzung für diese Urne eingetragen haben, kann sie erstmals an einer Abstimmung teilnehmen.
  • Gründungsanträge müssen spätestens drei Tage vor einer Abstimmung eingereicht werden, damit eine Neugründung bei dieser Abstimmung berücksichtigt wird."

Im Falle einer Annahme des Antrags 2014.1/005 SDMV-Hürden senken wird der vorletzte Punkt gestrichen.

Im Falle einer Annahme des Antrags Landesmitgliedschaft berechtigt zur SDMV-Teilnahme werden die dort vorgenommenen Änderungen an Punkt 3.1 (2) überschrieben.

Begründung

Das derzeitige Verfahren zur Urnengründung ist zu aufwendig und bürokratisch. Es soll hiermit vereinfacht werden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sebastian Degenhardt 13:30, 30. Jan. 2014 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Guru
  2. Friedel
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Das mit der Ordnungsmaßnahme empfehle ich, hier wegzulassen, und zum Antrag der OM hin zu verlagern (also ein Verbot der Übernahme von Wahl/Versammlungsämtern zu beantragen), um nicht in Gefahr zu laufen, hier eine Mehrfachbestrafung vorzunehmen. Zudem darf die Abstimmungsleitung keine Mitgliederrechte einschränken. Deshalb diesen Antrag besser geändert neu einreichen, dann wäre er zustimmungsfähig.Guru
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