RP:Antrag/2013.1/002/Richtlinie zur Behandlung von Anträgen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Sonstiger Antrag Nr.
2013.1/002
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
StopSecret
Kurzbeschreibung
Richtlinie zur Behandlung von Anträgen
Betrifft
§ 5.5 und § 5.7 der Landessatzung
Ergänzt Antrag
RP:Antrag/2013.1/001/Behandlung von Anträgen
Vermerk
eingereicht mit Ticket #1032039
Antrag ist verarbeitet

Antrag

Der Landesparteitag möge folgende Richtlinie verabschieden:

Die Organisation von Anträgen orientiert sich an der Verwaltung in der Antragsfabrik.

Jeder Antrag kann als "Entwurf" in die Antragsfabrik eingestellt werden. Dieses soll das bevorzugte Verfahren sein, damit die Anträge vor dem Einreichen von allen Piraten demokratisch diskutiert und angepasst werden können. Der Antrag wird dann beim Landesvorstand in Textform eingereicht, indem einfach auf den Entwurf verwiesen wird. Der Landesvorstand, bzw. die von ihm beauftragte Antragskommission versieht den Antragsentwurf mit einer eindeutigen unveränderlichen Antragskennzeichnung, die den LPT enthält, auf dem der Antrag erstmals zur Abstimmung kommen soll nach dem Muster: "RP:Antrag/2013.1/001/Ein beliebiger Antrag". In der Antragsfabrik wird er als "eingereicht" gekennzeichnet und steht dann auf dem nächsten LPT zur Abstimmung an.

Davon unbenommen können Anträge auch in Textform direkt beim Landesvorstand eingereicht werden. Der Landesvorstand, bzw. die von ihm beauftragte Antragskommission stellt den Antrag in die Antragsfabrik ein und kennzeichnet ihn als "eingereicht".

Zusätzlich zu den Satzungsvorgaben gelten folgende Details: wird ein Entwurf vom Antragsteller zurück gezogen, so wird er direkt archiviert. Wird ein eingereichter Antrag vom Antragsteller zurück gezogen, so wird er zum "übernehmen" durch andere Piraten in der Antragsfabrik vorgehalten. Wird dieser Antrag auf dem nächsten LPT bei Nachfrage durch die Versammlungsleitung, spätestens aber nach Schließung der Versammlung ohne Nachfrage nicht übernommen, so wird der Antrag als "zurückgezogen" archiviert.

Entwürfe, die zum anstehenden LPT nicht eingereicht wurden, sowie angenommene und abgelehnte Anträge werden archiviert.

Archivierte Anträge stehen als Referenz und zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

Insgesamt gilt für die Behandlung von Anträgen das Zustandsdiagramm für Anträge:

Zustandsdiagramm Antraege.png

Begründung

Die Behandlung von Anträgen ist unklar. In der Satzung stehen gerade mal zwei Abschnitte, die etwas zur Behandlung von Anträgen aussagen:

§ 5.7 "(4) Über einen Antrag auf Satzungs- oder Grundsatzprogrammänderung auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist. Wird ein abstimmungsfähiger Antrag zurückgezogen, so kann er von jedem Teilnehmer im Laufe der Versammlung unverändert wieder gestellt werden; der Antrag verliert dadurch nicht seine Abstimmungsfähigkeit."

§ 5.5 "(1) Eine Versammlung kann mit einer einfachen Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen."

Das ist sehr unvollständig und lässt Raum für Interpretationen. Was passiert mit Anträgen, die auf einem Landesparteitag nicht behandelt wurden? Gelten sie als abgelehnt? Oder werden sie einfach auf dem nächsten LPT zusammen mit den neu eingereichten Anträgen als normale eingereichte Anträge behandelt? Oder gelten sie als vertagt, obwohl sie nicht behandelt und explizit vertagt wurden? Es macht Sinn, dass sie automatisch wieder als Entwurf gelten sollen und dann wieder neu eingereicht werden müssen. Das hat den großen Vorteil, dass der Antrag nochmals in die Hand genommen und möglicherweise aktualisiert wird und vergessene Anträge werden nicht unsinnigerweise zur Abstimmung gestellt (so einen Fall haben wir z.B. bei dem Antrag auf Aufstellungsversammlung im Frühjahr 2013).

Und was geschieht mit zurückgezogenen Anträgen? Sie werden auf dem LPT zur Übernahme durch andere Piraten präsentiert. Gilt dies auch für eingereichte Anträge, die vor dem LPT wieder zurück gezogen werden? Wie lange werden dann zurückgezogene Anträge zur Übernahme vorgehalten?

Wie lange bleiben Entwürfe als Entwürfe stehen? Bis in alle Ewigkeit, oder werden sie auch mal archiviert? Was geschieht mit Entwürfen, die zurückgezogen werden? Müssen sie zur Übernahme vorgehalten werden, oder können sie direkt als zurückgezogen archiviert werden, weil sie noch nicht eingereicht waren?

Diese Richtlinie soll Klarheit schaffen.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sebastian Degenhardt
  2. StopSecret
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • micramouse: "Abgelehnt" impliziert für mich eine qualitative Aussage, wenn wir nach Positionen gefragt werden. Wie kann man es in einer Übersicht nachvollziehbar machen, welcher Antrag durch Nichtbehandlung und welcher durch Abstimmung abgelehnt wurde?
    • Ich habe den Entwurf angepasst. Nicht behandelte Anträge werden wieder zu Entwürfen. Damit erreicht man das gleiche, nämlich dass die Anträge für den nächsten LPT neu eingereicht werden müssen. Man hat aber nicht den von dir beschriebenen Konflikt in der logischen Aussage. --StopSecret 00:14, 9. Jan. 2013 (CET)
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