RP:Antrag/2012.2/011/Streichung des Beschwerdeausschusses

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2012.2/011
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
>Jeder Mann
Kurzbeschreibung
Der Beschwerdeausschuss soll als Organ aus der Satzung gestrichen werden.
Betrifft
§ 4
Alternativ zu Antrag
RP:Antrag/2012.2/024/Einrichtung eines Beschwerdeausschusses
Vermerk
eingereicht mit Ticket #1017385 am 2012-09-23
angenommen auf der LMV2013.1
Antrag ist verarbeitet

Antrag

Die Versammlung möge beschließen, daß in der Landessatzung RLP unter

§4 [Organe und Gremien des Landesverbandes] Der LV besitzt folgende Organe und Gremien:

Landesparteitag (LPT) Landesmitgliederversammlung (LMV)

Landesvorstand (LVOR) Landesschiedsgericht (LSG) Beschwerdeausschuss Landesfinanzausschuss Jugendverband Arbeitsgruppen

der 'Beschwerdeausschuss' aus der obigen Aufzählung gestrichen wird.

Begründung

Dem Beschwerdeausschuss werden in der Satzung keine Aufgaben zugeteilt, und es ergibt sich auch nicht indirekt, welche Aufgaben eventuell gemeint sein können. Die Behandlung von Beschwerden ist laut Satzung dem Landesschiedsgericht zugeordnet. Damit kann der Beschwerdeausschuss problemlos aus der Satzung herausgenommen werden.


Antrag

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Pinae
  2. santa-c
  3. Friedel 03:02, 26. Dez. 2012 (CET)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Birgit Wenzel
  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. # --SirThomasMarc 12:47, 12. Okt. 2012 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Wir haben leider keine Mediationsstelle und keine Beschwerdestelle. Wir können auch in die Ordnung der Landesscheidsstelle diese nicht einbauen, wie wir am Stammtisch in KL besprochen und bedacht hatten, das die Bundesschiedsordnung uns derarteige Änderungen nicht zuspricht. --SirThomasMarc 12:54, 12. Okt. 2012 (CEST)
  • Die Streichung dieser Stelle ist für mich wie eine Änderung des Grundgesetzes, denn diesen Respekt hat eine Satzung in meinen Augen. Wir passen uns mit der Zustimmung zu diesem Antrag die Regeln an unsere Laune an, und sind damit auf der gleichen Welle unterwegs wie die Regierung, die nicht GG Konform arbeitet und defizite nachbessert, sondern lieber das GG ändert. Daher nein. --SirThomasMarc 12:54, 12. Okt. 2012 (CEST)
  • Ich hielte es für besser eine Beauftragung zu schaffen, die eine GO für den Beschwerdeausschuss erarbeitet, die mind. 1 Juristen beinhalten sollte und dann auch die Grundlage für Mediation bei Streitfällen regelt. Diese könnte bei einem der nächsten LPT's abgestimmt werden. Damit erhalten wir eine flexibele Friedensstelle und werden der Bundesschiedssatzung gerecht, die eine Schlichtung als vorhergehende Handlung zu einer Gerichtssache vorherzugehen hat. --SirThomasMarc 12:54, 12. Okt. 2012 (CEST)
    • Das ist doch genau das Problem: Wozu sollte man eine Mediationsstelle einrichten, wenn diese rechtlich über keinerlei verbindliche Funktion verfügen kann? Und für eine Tätigkeit auf freiwilliger Basis fehlen derzeit die Fälle, in denen sie benötigt wird. Man schafft sich damit dadurch also nur zusätzlichen Aufwand ohne Gegenwert.Guru
      • Ist das wirklich so, dass die Fälle fehlen? Oder werden sie derzeit einfach noch anderweitig geregelt? Wird sich das ändern, umso mehr Mitglieder wir bekommen? Ich hatte anfänglich für diesen Antrag gestimmt, weil es in der Stammtisch-Diskussion darüber hießt "das steht da einfach nur, aber wir haben es nie gebraucht". Es dann abzuschaffen scheint einfacher. Aber als das reingeschrieben wurde (von wem) war die Möglichkeit eines Bedarfes angedacht? Was wäre daran falsch eine Mediations-/Schlichtungsstelle zwischen Basis und Schiedsgericht in der Hinterhand zu haben? Die wir aktivieren können wenn wir sie brauchen/solange sie - wenn auch unbenutzt - in der Satzung verbleibt. Birgit Wenzel
        • Wie gesagt, formell kann ein zusätzlicher Beschwerdeausschuß nach der Bundessatzung IMHO keine Entscheidungskompetenz erhalten, und allein schon deshalb wäre der Name "Beschwerdeauschuß" irreführend. Man könnte stattdessen ggf. ein freiwilliges Mediationsverfahren etablieren, sofern Bedarf gesehen wird.Guru
          • Ohne eine beschwerde gibts keinen Grund für eine Mediation. Die Bundesscheidsordnung schreibt vor, das es eine Aussprache - oder einen Schlichtungsversuch gegeben haben muss. Damit ist die beschwerdestelle, die sich wie die Gemeindesscheidsstellen nicht mit "Rechtsprechung" sondern mit Vermittlung und Mediation einsetzen hier genau richtig angesiedelt. --SirThomasMarc 14:01, 19. Jan. 2013 (CET)
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