RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/GO-Auszählung der Stimmberechtigten
Dies ist ein zurückgezogener Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.
Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.- Sonstiger Antrag Nr.
- 0000.0/ENTWURF
- behandelt bei
- LMV2010.1
- Beantragt von
- Blackspot
- Kurzbeschreibung
- Verbesserung der Akkreditierung und der Auszählung der Stimmberechtigten
Antrag
Allgemeines:
alt:
(1) Der Landesvorstand erstellt zu Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrolliert die Wahlberechtigung und teilt die Stimmkarten aus. Dieser kann auch Registraturpiraten beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen. Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist durch den Wahlleiter mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Landespiraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. Die Anzahl der anwesenden Piraten mit Stimmrecht wird auf Antrag neu ermittelt. {GO-Antrag auf erneuter Auszählung der Stimmberechtigten}
neu:
(1) Der Landesvorstand erstellt zu Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrolliert die Wahlberechtigung und teilt die Stimmkarten aus. Dieser kann auch Registraturpiraten beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen. Es wird überprüft, ob gemäß Satzung mind. 10% der Landespiraten anwesend sind und so der Parteitag beschlussfähig ist. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Landespiraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Piraten wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Hat der Wahlleiter den Verdacht, dass sich die Mehrheitsverhältnisse vor Beginn oder im Laufe der Abstimmung über Satzungsänderungsanträge wesentlich verändert haben bzw. die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben sein könnte, so ist durch ihn eine erneute Auszählung der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Piraten zu veranlassen. Die Anzahl der anwesenden Piraten mit Stimmrecht wird zudem auf Antrag eines Mitglieds jeweils neu ermittelt. {GO-Antrag auf erneuter Auszählung der Stimmberechtigten}. Eine Gegenrede zu diesem GO-Antrag ist bei Satzungsänderungsanträgen nicht zulässig. Die jeweils letzte Auszählung der anwesenden Stimmberechtigten, stellt immer die Grundlage für die qualifizierte 2/3 Mehrheit (gemäß § 5.7 (1) Satzung) bei den anschließenden Abstimmungen dar und wird nach jeder erfolgten Neuauszählung der Versammlung öffentlich bekannt gegeben.
Begründung
Somit ist gewährleistet, dass bei Satzungsänderungsanträgen immer die aktuelle Anzahl der Stimmberechtigten dem Wahlleiter und der Versammlung vorliegt. Dies ist gerade dann notwendig, wenn Satzungsänderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt der Versammlung stattfinden. GO:Anträge zur Neuauszählung der Stimmberechtigten bleiben erhalten, werden aber zum größten Teil überflüssig, da der Wahlleiter unter bestimmten Bedingungen automatisch neu auszählt. Der GO-Antrag auf erneute Auszählung der Stimmberechtigten ist zudem ein wichtiges Instrument zur formalen Korrektheit und darf daher, zumindest bei wichtigen Satzungsänderungen, nicht durch Gegenrede unterbunden werden. Zudem wird die Beschlussfähigkeit überprüft.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Blackspot 18:34, 3. Feb. 2010 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Ein solcher Antrag frisst massenhaft Zeit und ist nur bei strittigen / knappen Mehrheitsverhältnissen notwendig. Daher ist die Unterbindung einer Diskussion dazu dem Parteitag schädlich. Fenriz 08:15, 3. Feb. 2010 (CET)
- Den Antrag zur Neuauszählung gibt es bisher auch schon. Die Gegenrede zur Neusauszählung soll nur bei den Satzungsänderungen abstimmen, da dort die Mehrheiten besonders wichtig sind. Es soll die Situation lösen, welche beim letzten LPT auftrat, als unklar war, ob zu einem solchen Antrag Gegenrede zugelassen ist oder nicht. Der Antrag erspart sogar Zeit, weil der Wahlleiter von sich aus aktiv wird und so die Leute nicht so oft verleitet werden, einen eigenen Antrag zur Neuauszählung zu stellen. --Blackspot 18:33, 3. Feb. 2010 (CET)
- mMn ist es nicht ausreichend, die Zahl der Abstimmungsberechtigten durch eine Neuauszählung nach unten zu korrigieren. Dafür bedarf es schon einer Neuakkreditierung. Wobei sichergestellt werde müsste, dass ab da nur noch die Neuakkreditierten abstimmen dürfen (z.B. durch neue andersfarbene Stimmkarten). Bei Neuauszählung ist nicht sichergestellt, dass alle anwesenden Stimmberechtigten erfasst werden.
- Lediglich eine Korrektur nach oben halte ich für vertretbar, wenn durch die Neuauszählung ein Fehler bei der Akkreditierung festgestellt wird. Salorta 12:31, 3. Feb. 2010 (CET)
- Berechtigte Einwände. Hat jemand eine bessere Idee zur Lösung des Problems? Ich finde es einfach problematisch, dass morgens um 11 Uhr einmal durch die Akkreditierung die Mehrheitsverhältnisse festgestellt werden, welche den ganzen Tag gelten. Unabhängig wie viele Piraten bei den Abstimmungen konkret anwesend sind oder den Parteitag schon vorzeitig dauerhaft verlassen. --Blackspot 18:33, 3. Feb. 2010 (CET)
- Dein Go-Antrag zur Rückgabe der Stimmgabe geht doch schon in die Richtung, mehr wird man da vermutlich nicht tun können. Wenn ein Antrag scheitert und man den Verdacht hat, dass es nur an der stark gesunkenen Zahl der noch Anwesenden lag, besteht immer noch die Möglichkeit ihn beim nächsten Parteitag erneut einzubringen. Salorta 15:56, 4. Feb. 2010 (CET)
- noch eine Antwort zu 1
- Berechtigte Einwände. Hat jemand eine bessere Idee zur Lösung des Problems? Ich finde es einfach problematisch, dass morgens um 11 Uhr einmal durch die Akkreditierung die Mehrheitsverhältnisse festgestellt werden, welche den ganzen Tag gelten. Unabhängig wie viele Piraten bei den Abstimmungen konkret anwesend sind oder den Parteitag schon vorzeitig dauerhaft verlassen. --Blackspot 18:33, 3. Feb. 2010 (CET)
- Ein Verbot von Gegenreden lehne ich auch ab, zumal über GO-Anträge ohne Gegenrede nicht abgestimmt wird, da sie automatisch als Angenommen gelten. Theoretisch könnte jemand gezielt das vorankommen des Parteitags sabotieren, indem er ständig neuauszählungen der Stimmberechtigten beantragt. Salorta 12:31, 3. Feb. 2010 (CET)
- Wenn ein GO-Antrag zur Neuauszählung mit Gegenrede und anschließender Abstimmung abgelehnt wird, kann der Parteitag die korrekte Feststellung von Mehrheiten verhindern. --Blackspot 18:33, 3. Feb. 2010 (CET)
- Besteht ein ernsthafter Verdacht auf einen Fehler bei der Akkreditierung, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Parteitag eine Neuauszählung zur Überprüfung dieses Verdachts ablehnt. Darüber hinaus halte ich eine Neuauszählung für nicht ausreichend um die Zahl der Abstimmungsberechtigten zu korrigieren. Salorta 15:56, 4. Feb. 2010 (CET)
- ...
- Wenn ein GO-Antrag zur Neuauszählung mit Gegenrede und anschließender Abstimmung abgelehnt wird, kann der Parteitag die korrekte Feststellung von Mehrheiten verhindern. --Blackspot 18:33, 3. Feb. 2010 (CET)