RP:2012-05-16 - AG-Steuergerechtigkeit

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Protokoll AG-Steuergerechtigkeit vom 16.05.2012


Anwesende: Alexandra, Uwe, Sven, Rainer, Joachim, Gernot, Eva und Dieter


1. Die gerechte und sozialverträgliche Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens soll in die Zielsetzung der AG-Steuergerechtigkeit aufgenommen werden.

Begründung: etwa 20 Mio. Bürger und Bürgerinnen in der BRD leben zur Zeit an bzw. unter der Armutsgrenze. 10 Mio. Rentner und Rentnerinnen 7,4 Mio. Hartz-IV-Empfänger 2,5 Mio. Menschen in Vollzeit mit ALG-2 Unterstützung. Zusammengefasst rund 20 Mio. Menschen, also etwa ¼ der Bevölkerung (rund 83 Mio. Einwohnerzahl BRD)

Das Anrecht auf ein BGE leitet sich aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes ab: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Ein würdevolles Leben kann aber nur dann gewährleistet werden, wenn ein verfassungsmäßig garantiertes Grundeinkommen die Teilnahme am sozialen wie kulturellen Leben gewährleistet. Daher sollte der Rechtsanspruch des BGE im Grundgesetz verankert werden.


Für das BGE sollte folgende Grundsätze gelten:

  • Kein Zwang zur Arbeit oder zu anderen Gegenleistungen
  • individueller Rechtsanspruch für alle mit festem Wohnsitz in der BRD lebenden Menschen
  • keine Bedürftigkeitsprüfung
  • die Höhe des BGE sollte eine Existenz- und eine Teilhabesicherung gewährleisten


2. Abstimmung über Punkt 1

Die Anwesenden nahmen einstimmig den Punkt 1 an.


3. Diskussion zu Punkt 1

Den Anwesenden war klar, dass ein BGE nicht direkt umsetzbar ist. Die AG-Steuergerechtigkeit wird sich in den nächsten Sitzungen damit beschäftigen müssen, wie

  • ein BGE-Modell umgesetzt werden kann und
  • wie dieses Modell gerecht und sozialverträglich finanzierbar ist.

Zur BGE-Umsetzung wurden schon erste Überlegungen vorgestellt.

  • Ein BGE in Höhe von 1000 Euro monatlich sollte jeder Bürger bzw. jede Bürgerin ab dem 62. Lebensjahr erhalten. Mit dieser Maßnahme könnte die zunehmende Altersarmut in Deutschland effektiv bekämpft werden. Zur Zeit leben in Deutschland ca. 20 Mio. Menschen mit einem Alter über 62 Jahren.
  • Jedes Kind soll ab Geburt 1000 Euro monatlich bis zum 18. Lebensjahr erhalten. Wobei 500 Euro pro Monat ausgezahlt und 500 Euro pro Monat in Bildung (Schule, Universitäten, Vereine etc.) eingesetzt werden.
  • Verbesserung der finanziellen Situation von Hartz-IV-Empfänger. Die Höhe des Hartz-IV Satzes soll auf die von Menschenrechtsorganisationen geforderte Mindesthöhe (rund 860 Euro pro Monat) angehoben werden. Jeder Hartz-IV-Empfänger darf darüber hinaus bis zu 400 Euro pro Monat hinzuverdienen, ohne Kürzung seiner Hartz-IV Bezüge. Kindergeld und andere zusätzliche Fördergelder sollen nicht zur Kürzung des Hartz-IV Satzes führen.



4. Das BGE sollte in der breiten Öffentlichkeit mehr diskutiert werden

Gernot schlug vor, dass BGE in der Talkshow “Hart aber fair” als Diskussionsthema vorzuschlagen. Der Link zur Redaktion lautet: http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/kontakt/index.php5 . Es wäre sehr hilfreich, wenn viele Piraten diesen Vorschlag der Redaktion unterbreiten würden.