RP:2012-01-19 - Protokoll Kreisvorstand Rhein-Pfalz
Inhaltsverzeichnis
KVOR-Sitzung vom 19. Januar 2011
Anwesenheitsliste
Anwesend
- Jochen
- Kai
- Sebastian
Entschuldigt
- Harald
TO
Mitgliederstand
Verantwortlich: Jochen; Letzter Stand war 63 Mitglieder
Finanzen
Verantwortlich: Harald letzter Kontostand am 16.12.2011 war: 1.628,16 Euro / Kasse 0,00 Euro
Anträge an den Vorstand
Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung: Erwerb der Mitgliedschaft
„ Die Geschäftsordnung des Kreisvorstandes wird geändert. Unmittelbar nach der Überschrift "Mitgliederverwaltung" wird unter der neuen Überschrift "Erwerb der Mitgliedschaft" ergänzt:
"Für die Aufnahme eines neuen Mitgliedes genügt es, dass das Vorstandsmitglied, das den Aufnahmeantrag bearbeitet, diesem zustimmt. Stimmt dieses Vorstandsmitglied nicht zu, erfolgt stattdessen ein normaler Beschluss des Vorstandes."
Begründung (nicht Teil des Antrages)
Bei jedem Mitgliedsantrag einen Beschluss zu machen ist zu aufwendig und zu langsam, für uns und für den Bewerber. Bisherige Praxis war es ohnehin, niemanden abzulehnen. Im Einzelfall ist das aber nach wie vor möglich.
Nach meiner Auffassung können wir selbst in unserer Geschäftsordnung die Aufgabenverteilung bestimmen und also auch einzelne Aufgaben, wie hier die Neuaufnahme von Mitgliedern, delegieren. Bei anderen Aufgaben tun wir das ja auch.
Im Bezirksverband Karlsruhe ist es ähnlich geregelt: [BzV KA]. (In der Satzung des LV BaWü steht nur, dass beim Erwerb der Mitgliedschaft die Bundesssatzung gilt.)
Für uns maßgebliche übergeordnete Regelungen:
Bundessatzung:
"§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden."
Landessatzung:
"§2.1 [Erwerb der Mitgliedschaft] (3) Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden."
Kreissatzung: "§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im KV geht einher mit einer Mitgliedschaft in den übergeordneten Gliederungen, daher gelten die entsprechenden Bestimmungen." “
– Kai 19:35, 16. Jan. 2012 (CET)
Beschluss: 3/0/0 (dafür/dagegen/Enthaltung)
Antrag Kaperbrief
„Der Kreisverband Rhein-Pfalz bestellt 1.000 Exemplare des bundesweiten Kaperbriefs mit Themenschwerpunkt "Urheberrecht" zum Preis von 50 Euro. Bestellseite und Infos: http://kaperbrief.org/bestellung/ “
– Kai
Beschluss: 3/0/0 (dafür/dagegen/Enthaltung)
Sonstiges
- nächste Sitzung am 16.02.2011