RP:Landesparteitag 2011.3/Satzungsänderungsanträge

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SÄA 1

Antragsteller

guru vom 18.09.2011

Antrag

§ 4 Abs. 1 der Landessatzung wird durch folgenden Absatz ersetzt: „Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen sechs Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“

Alte Fassung

Alte Fassung: „Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel viermal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen drei Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“

Begründung

Aus derzeitiger Sicht erscheint eine zweimalige Beschlußversammlung pro Jahr ausreichend. Eine höhere Frequenz ist bei Bedarf dadurch meines Erachtens auch nicht ausgeschlssen.

In der Antragsfabrik unter: RP:Antragsfabrik/Alternative_Anzahl_Parteitage

SÄA 2

Antragsteller

Maik Nauheim vom 18.09.2011

Antrag

§4.1.1 [Die Landesmitgliederversammlung (LMV)] - "Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen sechs Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt."

Alte Version

§4.1.1 [Die Landesmitgliederversammlung (LMV)] - "Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel viermal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen drei Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt."


Begründung

Die häufigen Landesparteitage stellen hohe Anforderungen an Mitglieder und Organisation. Zwei Parteitage im jahr lassen eine deutlich bessere Vorbereitung auf den Parteitag zu. Die freigewordenen Termine können für Barcamps oder Landesweite Thementreffen genutzt werden. Bei bedarf kann der Landesvorstand weiterhin zusätzliche Parteitage einberufen.

In der Antragsfabrik unter: RP:Antragsfabrik/Anzahl_der_Landesmitgliederversammlungen

SÄA 3

Antragsteller

Benjamin Braatz vom 18.09.2011

Antrag

§ 4 Abs. 1 der Landessatzung wird durch folgenden Absatz ersetzt: „Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen nicht mehr als sechs Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“

Alte Fassung

„Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel viermal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen drei Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“

Begründung

Siehe andere Anträge zu dem Thema. Einziger Unterschied ist die Ergänzung von "nicht mehr als", um auch die Einberufung von LPT mit kürzerem Abstand bei Bedarf zu ermöglichen.

In der Antragsfabrik: RP:Antragsfabrik/Anzahl_der_LPT_Alternative