RP:2010-10-11-Aufstellungsversammlung-Direktkandidat-WK49-Landtagswahl-2011

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Protokoll der Aufstellungsversammlung des Direktkandidaten des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland für den Wahlkreis 49 der Wahl zum 16. Rheinland-Pfälzischen Landtags


Anlass: Aufstellungsversammlung

Datum: 10.11.2010

Zeit: Von 19:20 bis 21:00 Uhr

Ort: „Kühler Krug“, Horststrasse 5, Landau

Protokollant: Michael Lösch

Protokoll

  • Eröffnung der Versammlung und Vorstellung der Tagesordnung durch den Kreisvorsitzenden Matthias Kratz.
  • Wahl des Versammlungsleiters
    • Vorschlag: Ingo Höft
    • Wahlergebnis:
      • Ja: 4
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 0
  • Eröffnung der Versammlung durch den Versammlungsleiter.
  • Ernennung des Protokollanten:
    • Michel Lösch wird durch den Versammlungsleiter zum Schriftführer ernannt.
  • Ernennung des Mandatsprüfungskomission:
    • Werner Brummer wird durch den Versammlungsleiter zur Mandatsprüfungskomission ernannt.
    • Werner Brummer hat festgestellt, dass die anwesenden Mitglieder stimmberechtigt sind.
    • Die Beschlussfähigkeit der Versammlung wird durch den Versammlungsleiter festgestellt.
  • Wahl eines Wahlleiters
    • Vorschlag: Kim Orth
    • Wahlergebnis:
      • Ja: 4
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 0
  • Matthias Kratz wird durch die Wahlleiterin zum Wahlhelfer bestimmt.
  • Wahl einer Vertrauensperson
    • Vorschlag: Matthias Kratz
    • Wahlergebnis:
      • Ja: 4
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 0
  • Wahl der stellvertretenden Vertrauensperson
    • Vorschlag: Kim Orth
    • Wahlergebnis:
      • Ja: 4
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 0
  • Wahl des Teilnehmers für die Abgabe der Versicherung an Eides statt
    • Vorschlag: Stefan Friedrich Vogt
    • Wahlergebnis:
      • Ja: 4
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 0
  • Wahl des 2. Teilnehmers für die Abgabe der Versicherung an Eides statt
    • Vorschlag: Martin Matheis
    • Wahlergebnis:
      • Ja: 4
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 0

Die Versammlungsleitung stellt fest,

  • dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist,
  • dass auf die ausdrückliche Frage von keiner Versammlungsteilnehmerin und keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Stimmrecht von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben haben, angezweifelt wird,
  • dass jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teilnehmer das Recht hat, Personen als Bewerberin oder Bewerber bzw. Nachfolgerin / Nachfolger oder bei Wahlkreisvorschlägen auch als Ersatzbewerberin oder Ersatzbewerber vorzuschlagen,
  • dass den Personen, die sich als Bewerberin oder Bewerber oder als Ersatzbewerberin oder Ersatzbewerber bzw. Nachfolgerinnen / Nachfolger zur Wahl stellen, auf ihren Antrag hin Gelegenheit zu geben ist, sich und ihr Programm der Versammlung in gebotener Zusammenfassung vorzustellen,
  • dass mit verdeckten Stimmzetteln über die Bewerberinnen und Bewerber sowie die Ersatzbewerberinnen oder Ersatzbewerber bzw. Nachfolgerinnen und Nachfolger einzeln und geheim abzustimmen ist,
  • dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss als Bewerberin oder Bewerber und als Ersatzbewerberin oder Ersatzbewerber bzw. als Nachfolgerin oder Nachfolger gewählt ist, wer die meisten Dafür-Stimmen auf sich vereint, mindestens jedoch die einfache Merheit. Auf den Stimmzetteln gibt es 3 Felder. Feld 1: Dafür, Feld 2: Dagegen, Feld 3: Enthaltung. Für jeden Kandidaten muss ein Feld angekreuzt werden,sonst ist der Stimmzettel ungültig.
  • Die Versammlungsleitung bittet um Vorschläge für Bewerber
  • Vorschlag: Simon Werner
  • Simon Werner stellt sich selbst vor und beantwortet Fragen.
  • Wahl des Bewerbers Simon Werner.
    • Wahlergebnis:
      • Dafür: 4
      • Dagegen: 0
      • Enthaltung: 0
  • Der Bewerber nimmt die Wahl an.

Es gibt keine Einwände gegen die Wahl des Bewerbers. Die Teilnehmers für die Abgabe der Versicherung an Eides statt geben die Versicherungen an Eides statt darüber ab dass,

    • jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung das Recht hatte, Personen als Bewerberin oder Bewerber oder als Ersatzbewerberin oder Ersatzbewerber bzw. Nachfolgerin oder Nachfolger vorzuschlagen,
    • die Personen, die sich als Bewerberin oder Bewerber oder als Ersatzbewerberin oder Ersatzbewerber bzw. Nachfolgerin oder Nachfolger zur Wahl stellten, auf ihren Antrag hin Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in gebotener Zusammenfassung vorzustellen,
    • die Wahl der Wahlkreisbewerberin / des Wahlkreisbewerbers und der Ersatzbewerberin / des Ersatzbewerbers in geheimer Abstimmung erfolgte bzw.
    • die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber und der Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie die Festlegung ihrer Reihenfolge auf der Landesliste / Bezirksliste einzeln in geheimer Abstimmung erfolgte, wobei verbundene Einzelwahl zulässig war.
    • Die Versammlung wird vom Versammlungsleiter geschlossen.