RP:2010-08-18-3st Kreisvorstandssitzung Landau Südliche Weistraße

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Teilnehmer

  • Matthias Kratz ( Kreisvorsitzender )
  • Kim Orth ( stellvertretende Kreisvorsitzende )
  • Martin Matheis ( Kreisschatzmeister )

Ergebnis-Protokoll

Anlass: 3. Kreisvorstandssitzung des Kreisverbandes Landau / Südliche Weinstraße der Piratenpartei
Datum: 18.08.2010
Zeit: Von ca. 21:30 bis ca. 22:00 Uhr
Ort: „Kühler Krug“, Horststrasse 5, Landau
Protokollant: Michael Lösch

Geschäftsordnung des Vorstands

Antragstext

Verlesung und Abstimmung der Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisverbandes Landau Südliche Weinstraße der Piratenpartei.

Geschäftsordnung des Kreisvorstands Landau/Südliche Weinstraße

Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für den Kreisvorstand des Kreisverbands Landau/Südliche Weinstraße der Piratenpartei Deutschland.

Geltungsdauer

Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Kreisvorstand gemäß §4.2 (13) der Landessatzung eine neue beschließt.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder zustimmen.


Dokumente & Drucksachen

Dokumente mit Mitgliedsdaten, wie z.B. Mitgliedsanträge, sowie Ausdrucke von Mitgliedsdaten sind vor der fahrlässigen oder vorsätzlichen Einsichtnahme durch Dritte angemessen zu schützen. Sie sind umgehend zu vernichten, sobald Sie nicht mehr benötigt werden und dies rechtlich zulässig ist.

Finanzen

Konto

Der Kreisverband führt ein Konto bei der Sparkasse Südliche Weinstraße. Zeichnungsberechtigt ist der Vorstand. Das Konto darf nicht überziehbar sein. Weitere Kontoeröffnungen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.

Für das Konto bevollmächtigt sind alle Vorstandsmitglieder. Der Schatzmeister erhält die PIN und den TAN-Generator. Der Vorsitzende kann per Unterschrift Transaktionen tätigen.

Barkasse

Der Schatzmeister führt eine Barkasse. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 50 Euro auf das Konto des KV einzuzahlen.

Ausgaben

Über geringfügige Ausgaben bis 20 Euro kann der Schatzmeister unter Berücksichtigung der Finanzlage des KV eigenmächtig entscheiden. Geldbewegungen ab einem Betrag von mehr als 20 Euro benötigen einen Vorstandsbeschluss und die Zustimmung des Schatzmeisters.


Aufgabenteilung

Vorstandsvorsitzender

Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Kreisvorstands zählen u.a.

  • Forenadministration
  • Erledigung der Formalitäten
  • Organisatorische Arbeiten
  • Materialbeauftragter
  • Erstellen und Versenden von Einladungen
  • Ansprechpartner für andere Gliederungen

Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Kreisvorsitzende entlastet den Vorsitzenden in seiner Tätigkeit und vertritt ihn bei Abwesenheit. Darüber hinaus zählen zu seinen Aufgaben u.a.

  • Bearbeiten von Presseanfragen
  • Verwaltung der Mailingliste
  • Erstellen und Versenden des Newsletters
  • Betreuung des Mailpostfachs des KV

Schatzmeister

Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.

  • Führung von Konto und Barkasse
  • Finanzplanung
  • Entgegennahme und Verbuchung von Spenden
  • Ausstellen von Spendenquittungen
  • Buchführung gemäß Parteiengesetz
  • Klärung von Finanzfragen
  • Auskünfte zur Finanzlage

Schriftführer

Zu den Aufgaben des Schriftführers zählen u.a.

  • Erstellung von Protokollen
  • Pflege des Wikis

Vorstandssitzungen

Anträge

Anträge zu einer Vorstandssitzung können per E-Mail an die Adresse des Kreisvorstands gerichtet werden oder in der Sitzung selbst vorgetragen werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständigen, endgültigen Antragstext und einer angemessenen Begründung. Antragsberechtigt sind alle Kreispiraten.

Anträge auf Auskunft gelten per se als angenommen, sofern sich das Auskunftsgesuch nicht auf eine Verschlusssache gemäß Satzung bezieht und die Auskunft mit vertretbarem Aufwand erteilbar ist. Die Auskunft ist im Protokoll festzuhalten.

Anträge werden nach Möglichkeit auf der nächsten Vorstandssitzung in der Reihenfolge ihres Eintreffens behandelt. Bei dringenden Angelegenheiten kann der KVOR beschließen, einen Antrag vorzuziehen.

Bei jedem Beschluss welcher ein Handeln des Vorstandes erfordert (Durchführung, EMail Antworten usw.), wird ein Vorstandsmitglied mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.

Dokumentation der Sitzungen

Über die Vorstandssitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu führen. Beschlüsse des Vorstands und Anträge müssen im Wortlaut im Protokoll enthalten sein. Das Ergebnis von Abstimmungen muss klar im Protokoll festgehalten werden.


Gäste

Gäste sind zu Vorstandssitzungen grundsätzlich zugelassen. Bei telefonischen Vorstandssitzungen haben sich Gäste beim Zutritt zu Konferenz mit Name oder Pseudonym zu melden. Der Versammlungsleiter kann Gästen Rederecht erteilen, nachdem diese sich angemessen gemeldet haben.

Tätigkeitsberichte

Mündlicher Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied liefert der Kreismitgliederversammlung gemäß §4.2 (14) einen formlosen, mündlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht umfasst die Tätigkeiten seit dem letzten mündlichen Bericht. Ist ein Vorstandsmitglied nicht anwesend, so berichtet ein anderes Vorstandsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen über die Tätigkeiten des Abwesenden. Rückfragen durch Teilnehmer der Versammlung sind angemessen zu beantworten.

Schriftlicher Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied liefert der Kreismitgliederversammlung gemäß §4.2 (14) einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab. Der Bericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete des jeweiligen Vorstandsmitglieds und wird in Eigenverantwortung erstellt, dokumentenecht gedruckt und unterzeichnet. Die Tätigkeitsberichte werden vom Vorsitzenden aufbewahrt und bei Amtswechsel übergeben. Die Tätigkeitsberichte werden zudem angemessen veröffentlicht.

Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung

Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung der Kreis-, Landes- oder Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.


Abstimmungsergebnis:

  • Ja: 3
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0

Das Postfach ist eröffnet

Antragstext

Die beiden Postfachschlüssel werden wie folgt aufgeteilt: 1. Schlüssel Vorsitzender Matthias Kratz 2. Mitglied Michael Lösch Zudem ist der Vorsitzende Matthias für die Leerung des Postfaches zuständig. Er wird durch Michael Lösch vertreten.

Abstimmungsergebnis:

  • Ja: 3
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0


Festlegung des Tageslimits für das Konto des Kreisverbandes

Antragstext

Antrag: Das Tageslimit des vom Kreisverband eröffneten Kontos soll auf den Standard von 2500 € festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

  • Ja: 3
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0