Pornografie und Obszönitäten sind vom Urheberschutzrecht auszuschließen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von ommi.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
P14
Beantragt von
ommi
Titel 
Pornografie und Obszoenitaeten sind vom Urheberschutzrecht auszuschliessen
Antrag

Pornografie und Obszoenitaeten sind vom Urheberschutzrecht auszuschliessen - sie sind nicht durch Gesaetz schuetzenswert.

Begründung

Pornografie und Obszoenitaeten sind nicht durch Gesaetz schuetzenswert. Nutzung der Pornografie und anderen Pornodiensten oder anderen Obszoenitaeten, auch in der Musik und Literatur, (wo Worter "fuck" oder aehnliche 4 Buchstaben Worte sind), obwohl legal, duerfen nicht per Gesetz einklagbar sein. Dies ist hoechst sittenwidrig. Siehe Prostituzion






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. AndiPopp 14:33, 7. Mär. 2012 (CET)
  2. Boris Turovskiy WTF?!;)
  3. cmrcx
  4. Korbinian 17:45, 7. Mär. 2012 (CET) lol? wenn dann sollte man schon alles vom urheberrecht ausschliessen :)
  5. Wiskyhotel
  6. Roguemale 13:36, 11. Mär. 2012 (CET) Definition "Porno" und "Obszönität" ist nicht möglich, daher Einbruchstelle für Willkür.
  7. Ansgarhone: Wer bestimmt, was eine Obzönität ist. 1970 waren das Bilder von nackten Männern.
  8. Taxx 08:29, 19. Mär. 2012 (CET)
  9. Nunger 14:25, 21. Mär. 2012 (CET)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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