Planfeststellung und Flughafenausbau Frankfurt
Am 18.12.2007 hat Wirtschaftsminister Dr. [Alois Rhiel] mit seiner Unterschrift unter den Planfeststellungsbeschluss den Weg für den Bau der neuen Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens frei gemacht. Der Textteil des Planfeststellungsbeschlusses kann auf der Internet-Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung eingesehen und heruntergeladen werden.
Inhaltsverzeichnis
Planfeststellungsverfahren
Ein Planfeststellungsverfahren gliedert sich in verschiedene Abschnitte. So werden in einem Scoping-Termin die Anforderungen und das Ausmaß der einzureichenden Unterlagen festgelegt, die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sind. Anschließend wird der Vorhabenträger, hier die Fraport AG, als Antragstellerin die notwendigen Unterlagen beim Regierungspräsidium einreichen (§ 73 Abs. 1 VwVerfG).
Das Regierungspräsidium dient dabei als zuständige Anhörungsbehörde, während die planfeststellende Behörde das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) ist. Nach der Einreichung der Unterlagen wird das Anhörungsverfahren eröffnet, in dem die Antragsunterlagen öffentlich in den betroffenen Kommunen ausgelegt werden und die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu Einwendungen haben. Zur Erläuterung und Besprechung dieser Einwendungen wird ein Erörterungstermin festgelegt. Im anschließenden Abwägungsverfahren wertet das Regierungspräsidium die Einwendungen und die Ergebnisses des Erörterungstermins aus und gibt gegenüber der Planfeststellungsbehörde eine entsprechende Stellungnahme ab. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist dann der sogenannte Planfeststellungsbeschluss, der dem Vorhaben die Zustimmung oder Ablehnung erteilt und dem Vorhabenträger zugestellt wird. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss auch öffentlich bekannt gemacht, damit auch die Einwänder entsprechende Rechtsmittel einlegen können.
Widerstand in der Bevölkerung
Laut Planfeststellungsbeschluss gibt es etwa 300.000 Betroffene, was bei durchschnittlich 2,14 Personen pro Haushalt in Hessen[1], in etwa 140.000 Haushalten entspricht. Im Laufe des Verfahrens gingen etwa 127.000 Einwendungen ein[2], dementsprechend haben knapp 91% der vom Flughafenausbau Betroffenen Widerspruch eingelegt. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass nur diejenigen Einspruch einlegen konnten, die überhaupt Kenntnis vom Verfahren erlangt hatten, die hohe Quote gilt es somit besonders zu würdigen. Es kann dementsprechend definitiv nicht von einer schweigenden Mehrheit für den Flughafenausbau gesprochen werden, sondern ganz im Gegenteil von einer deutlich sichtbaren Mehrheit dagegen!
Verfahrensverlauf
Der Scoping-Termin für das Planfeststellungsverfahren fand vom 7. April bis zum 11. April 2003 statt. Am 9. September 2003 hat die Fraport AG die Antragsunterlagen zu dem Planfeststellungsantrag mit insgesamt über 50 Ordnern eingereicht. Nach formeller Prüfung und Prüfung auf Vollständigkeit sowie der Nachforderung von Unterlagen hat das PR Darmstadt das Anhörungsverfahren eröffnet. Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 17. Januar 2005 bis 16. Februar 2005 in insgesamt 53 Kommunen zur Einsicht offen gelegt. Nunmehr konnten die Bürgerinnen und Bürger Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen. Die Einwendungsfrist endete am 2. März 2005. Bis zum Ende der Einwendungsfrist sind beim PR Darmstadt insgesamt 127.000 Einwendungen eingegangen.
Der anschließende Erörterungstermin wurde in der Zeit vom 12. September 2005 bis zum 27. März 2006 in der Stadthalle Offenbach durchgeführt. Während der 101 Tage des Erörterungstermins wurden die Schwerpunkte des geplanten Vorhabens diskutiert. Neben dem Thema Lärm gehören die Themen Luftverkehrprognose, Wirtschaftlichkeit, Bannwald und Luftschadstoffe zu den Schwerpunkten. Über den Erörterungstermin wurde ein umfangreiches Wortprotokoll mit ca. 15.000 Seiten erstellt.
Als Ergebnis der Zusammenstellung und Beurteilung sowohl der Einwendungen als auch der Auswertung des Wortprotokolls der Anhörung hat die Anhörungsbehörde, RP Darmstadt, die Unterlagen und eine zusammenfassende Stellungnahme an die Planfeststellungsbehörde, das HMWVL, abzugeben. Diese hat am 4. Januar 2008 den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens dem Vorhabenträger Fraport AG zugestellt. [3] Er wurde mit seiner Übergabe wirksam. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst insgesamt 2.515 Seiten nebst diversen Plänen und Verzeichnissen.
Rechtsmittel
Nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat. Innerhalb dieser Zeit konnten entsprechende Klagen gegen das Land Hessen bei dem Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel (VGH Kassel) eingelegt werden.