PlakatiergenehmigungenHannoverEU14
Inhaltsverzeichnis
- 1 Plakatiergenehmigungen zur EU-Wahl 2014 in der Region Hannover
- 1.1 Hannover vorhanden
- 1.2 Barsinghausen vorhanden
- 1.3 Burgdorf vorhanden
- 1.4 Burgwedel - vorhanden
- 1.5 Garbsen vorhanden
- 1.6 Gehrden vorhanden
- 1.7 Hemmingen vorhanden
- 1.8 Isernhagen
- 1.9 Laatzen - vorhanden
- 1.10 Langenhagen vorhanden
- 1.11 Lehrte - vorhanden
- 1.12 Neustadt - vorhanden
- 1.13 Pattensen
- 1.14 Ronnenberg vorhanden
- 1.15 Seelze vorhanden
- 1.16 Sehnde vorhanden
- 1.17 Springe vorhanden
- 1.18 Uetze vorhanden
- 1.19 Wedemark vorhanden
- 1.20 Wennigsen
- 1.21 Wunstorf vorhanden
Plakatiergenehmigungen zur EU-Wahl 2014 in der Region Hannover
Für die nachfolgend genannten Gemeinden liegen uns Plakatiergenehmigungen vor, die weitestgehend auf der Niedersächsischen Lautsprecher- und Plakatierverordnung beruhen. Besonderheiten sind jeweils im Bereich "Auflagen" gekennzeichnet.
Im allgemeinen gelten diese Genehmigungen für das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet, Ausnahmen sind ebenfalls im Bereich "Auflagen" aufgeführt.
Prinzipiell gilt: Sichtbereiche der Kreuzungen freihalten, nicht an Verkehrszeichen und Ampeln plakatieren, keinen Draht verwenden.
Bei Fragen ist die Piratenpartei Hannover unter 0511/13229886 oder per Mail an info@piratenhannover.de zu kontaktieren.
Hannover vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Seite 2) und auf allen Marktplätzen (PDF unter Marktsatzung)
Genehmigung = Hannover S. 1Hannover S. 2Hannover S. 3
Barsinghausen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 31.05.14
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Barsinghausen
Burgdorf vorhanden
Plakatart = Affichen
Zeitraum = ab 12.04.14
Auflagen = nur auf Stellwänden, untere Hälfte
Genehmigung = Burgdorf S. 1 Burgdorf S. 2
Burgwedel - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03.14 - 26.05.14
Auflagen = Keine Plakatierung in der Fußgängerzone in Großburgwedel, Von-Alten-Str., auf dem Domfront-Platz und auf dem Alten Markt, ebenso an allen lakierten Laternenmasten, Mindesthöhe 2,50 Meter, ein Doppelplakat pro Mast, beschädigte Schilder sind auszutauschen
Genehmigung =
Genehmigung = Stadt Burgwedel als PDF
Garbsen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leutkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung = Garbsen S. 1 Garbsen S. 2
Gehrden vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 01.06.14
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate gehängt werden, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung = Gehrden
Hemmingen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 27.05.14
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung = Hemmingen
Isernhagen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Laatzen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = Mindesthöhe 2,30 Meter, Plakatierung untersagt an öffentlichen Zäunen und Geländern, sowie im Umkreis von 40 Metern von Wahllokalen (i.d.R. Schulen)
Genehmigung = Stadt Laatzen als pdf
Langenhagen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale. Eine detailierte Liste mit Benennung der Lokale und der Ausschlusszonen liegt vor.
Genehmigung = Langenhagen S. 1 Langenhagen S. 2
Lehrte - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03.14 - 31.05.14
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache (siehe Seite 1), nicht an Bäumen
Genehmigung = Lehrte S. 1Lehrte S. 2
Neustadt - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 25.05.14
Auflagen = Nicht im Bereich der Einmündung Wunstorfer Str./Herzog-Erich-Allee und Wunstorfer Str./Marktstr. (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Str. bis Einfahrt ZOB sowie auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung Hotel Scheve
Genehmigung = Neustadt S. 1Neustadt S. 2
Pattensen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Ronnenberg vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03.14 - 25.05.14
Auflagen = Keine
Genehmigung = Seite 1
Seelze vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 24.03.14 - 30.05.14
Auflagen = Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen (Kopf-Tisch)
Genehmigung = Seelze S. 1 Seelze S. 2 Seelze S. 3
Sehnde vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04.14 - 31.05.14
Auflagen = Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
Genehmigung = Sehnde
Springe vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = ab 22.03.14
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung = Springe
Uetze vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 31.05.14
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:
- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz
Genehmigung = Uetze S. 1 Uetze S. 2
Wedemark vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 bis 31.05.14
Auflagen = Keine
Genehmigung = Seite 1 Seite 2
Wennigsen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Wunstorf vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 25.03.14 - 27.05.14
Auflagen = Max. 50 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen höchstens 5 Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung = Seite 1 Seite 2 Seite 3