PlakatiergenehmigungenHannoverEU14

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Plakatiergenehmigungen zur EU-Wahl 2014 in der Region Hannover

Für die nachfolgend genannten Gemeinden liegen uns Plakatiergenehmigungen vor, die weitestgehend auf der Niedersächsischen Lautsprecher- und Plakatierverordnung beruhen. Besonderheiten sind jeweils im Bereich "Auflagen" gekennzeichnet.

Im allgemeinen gelten diese Genehmigungen für das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet, Ausnahmen sind ebenfalls im Bereich "Auflagen" aufgeführt.

Prinzipiell gilt: Sichtbereiche der Kreuzungen freihalten, nicht an Verkehrszeichen und Ampeln plakatieren, keinen Draht verwenden.

Bei Fragen ist die Piratenpartei Hannover unter 0511/13229886 oder per Mail an info@piratenhannover.de zu kontaktieren.

Hannover vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Seite 2) und auf allen Marktplätzen (PDF unter Marktsatzung)
Genehmigung = Hannover S. 1Hannover S. 2Hannover S. 3

Barsinghausen vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 31.05.14
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Barsinghausen

Burgdorf vorhanden

Plakatart = Affichen
Zeitraum = ab 12.04.14
Auflagen = nur auf Stellwänden, untere Hälfte
Genehmigung = Burgdorf S. 1 Burgdorf S. 2

Burgwedel - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03.14 - 26.05.14
Auflagen = Keine Plakatierung in der Fußgängerzone in Großburgwedel, Von-Alten-Str., auf dem Domfront-Platz und auf dem Alten Markt, ebenso an allen lakierten Laternenmasten, Mindesthöhe 2,50 Meter, ein Doppelplakat pro Mast, beschädigte Schilder sind auszutauschen
Genehmigung = Genehmigung = Stadt Burgwedel als PDF

Garbsen vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leutkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung = Garbsen S. 1 Garbsen S. 2

Gehrden vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 01.06.14
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate gehängt werden, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung = Gehrden

Hemmingen vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 27.05.14
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung = Hemmingen

Isernhagen

Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =

Laatzen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = Mindesthöhe 2,30 Meter, Plakatierung untersagt an öffentlichen Zäunen und Geländern, sowie im Umkreis von 40 Metern von Wahllokalen (i.d.R. Schulen)
Genehmigung = Stadt Laatzen als pdf

Langenhagen vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale. Eine detailierte Liste mit Benennung der Lokale und der Ausschlusszonen liegt vor.
Genehmigung = Langenhagen S. 1 Langenhagen S. 2

Lehrte - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03.14 - 31.05.14
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache (siehe Seite 1), nicht an Bäumen
Genehmigung = Lehrte S. 1Lehrte S. 2

Neustadt - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 25.05.14
Auflagen = Nicht im Bereich der Einmündung Wunstorfer Str./Herzog-Erich-Allee und Wunstorfer Str./Marktstr. (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Str. bis Einfahrt ZOB sowie auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung Hotel Scheve
Genehmigung = Neustadt S. 1Neustadt S. 2

Pattensen

Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =

Ronnenberg vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03.14 - 25.05.14
Auflagen = Keine
Genehmigung = Seite 1

Seelze vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 24.03.14 - 30.05.14
Auflagen = Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen (Kopf-Tisch)
Genehmigung = Seelze S. 1 Seelze S. 2 Seelze S. 3

Sehnde vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04.14 - 31.05.14
Auflagen = Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
Genehmigung = Sehnde

Springe vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = ab 22.03.14
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung = Springe


Uetze vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 31.05.14
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen

An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:

- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz

Genehmigung = Uetze S. 1 Uetze S. 2

Wedemark vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 bis 31.05.14
Auflagen = Keine
Genehmigung = Seite 1 Seite 2

Wennigsen

Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =

Wunstorf vorhanden

Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 25.03.14 - 27.05.14
Auflagen = Max. 50 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen höchstens 5 Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung = Seite 1 Seite 2 Seite 3