Plakatiergenehmigung Info/00000144

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Lotte
Kommunenkontakt

Brigitte Herzog herzog@lotte.de
URIs der Form „05404 / 889-43“ sind nicht zulässig.Tel: 05404 / 889-43
URIs der Form „05404 / 889-643“ sind nicht zulässig.Fax: 05404 / 889-643

Piratenkontakt

Torsten Thomas Kampstrasse 5 59348 Lüdinghausen Tel. 0171 / 99 79 624 torsten DOT thomas ÄT piratenpartei-nrw DOT de

Genehmigungsdetails
Beginn 22. Jun. 2013
Ende 29. Sep. 2013
Typen Hohlkammer, Plakatwand
Maximalanzahl
Bemerkung

"... der gemeinsame Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und des Innenministers vom 04.03.2005 regelt u. a. die Plakatwerbung der politischen Parteien aus Anlass von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Danach ist Plakatwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven unzulässig. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und Einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.


Seitens der Gemeinde Lotte bestehen - vorbehaltlich der Rechte Dritter - gegen das Aufstellen von Wahlwerbetafeln (in angemessener Zahl) im Zuge gemeindlicher Straßen keine Bedenken.


Vor Aufstellung der Werbeflächen bitte ich, den genauen Standort mit dem Leiter meines gemeindlichen Bauhofes, Herrn Stork, Tel. 05404-88957 abzustimmen."

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 22. Jun. 2013
Eintrag erfolgt durch TorstenThomas