Plakatiergenehmigung Info/00000127

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Hopsten
Kommunenkontakt

Petra Moss petra.moss@hopsten.de
URIs der Form „05458 / 93 25-30“ sind nicht zulässig.Tel: 05458 / 93 25-30
URIs der Form „05458 / 93 25-93“ sind nicht zulässig.Fax: 05458 / 93 25-93
Gemeinde Hopsten Ordnung und Soziales Bunte Strasse 35 48496 Hopsten
http://www.hopsten.de

Piratenkontakt

Torsten Thomas Kampstrasse 5 59348 Lüdinghausen Tel. 0171 / 99 79 624 torsten DOT thomas ÄT piratenpartei-nrw DOT de

Genehmigungsdetails
Beginn 08. Jul. 2013
Ende 02. Jan. 2525
Typen Hohlkammer, Plakatwand
Maximalanzahl
Bemerkung

"wenn Sie darauf achten, dass keine Verkehrsschilder verdeckt oder sonstige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen, dann sind Holhlkammerplakate auf dem Gebiet der Gemeinde Hopsten zulässig"


"... bezugnehmend auf Ihr Schreiben übersende ich Ihnen 3 Planskizzen. Den Skizzen können Sie die Standorte der hiesigen Anschlagstafeln für Wahlplakate entnehmen. Allen Parteien und Wählergruppen ist es erlaubt, dort Plakatwerbung anzubringen.

Die Plakatflächen stehen ab der 28. Kalenderwoche zur Verfügung.

Gemeindliche Flächen für sogenannte "Wesselmanntafeln" (Grossflächenplakate) stehen leider nicht zur Verfügung. Es steht Ihnen jedoch frei, sich um Privatflächen zu bemühen."


Anmerkung: Hier stehen lt. Stadtplan die Plakatflächen:

- Halverde: An der Hauptstrasse zwischen Einmündung Kirchweg und Wortheweg - Hopsten: Brenninkmeyerstr. ca. gegenüber der Volksbank - Schale: Grünfläche an der Jahnstrasse/Kirchstrasse

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 19. Jun. 2013
Eintrag erfolgt durch TorstenThomas