Plakatiergenehmigung Info/00000126

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Mettingen
Kommunenkontakt

Frau Daut daut@mettingen.de
URIs der Form „05452 / 52-30“ sind nicht zulässig.Tel: 05452 / 52-30
URIs der Form „05452 / 52-9-30“ sind nicht zulässig.Fax: 05452 / 52-9-30
Gemeinde Mettingen Markt 6-8 49497 Mettingen
www.mettingen.de

Piratenkontakt

Torsten Thomas Kampstrasse 5 59348 Lüdinghausen Tel. 0171 / 99 79 624 torsten DOT thomas ÄT piratenpartei-nrw DOT de

Genehmigungsdetails
Beginn 22. Jun. 2013
Ende 02. Jan. 2525
Typen Hohlkammer
Maximalanzahl
Bemerkung

"Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 17.6.2013 und teile mit, dass die Gemeinde Mettingen keine Tafeln für die Anbringung von Plakaten zur Verfügung stellt.

Bitte beachten Sie bei der Aufhängung von Plakaten zur Bundestagswahl, dass Behinderungen jeder Art (an Strassen, Geh- und Radwegen) nicht auftreten. Laternenpfosten etc. dürfen durch das Anbringen von Plakaten nicht beschädigt werden.

An den schwarzen Bogenlampen mit runder Kuppel im Ortskern dürfen keine Plakate angebracht werden."

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 19. Jun. 2013
Eintrag erfolgt durch TorstenThomas