Plakatiergenehmigung Info/00000086

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Siegen
Kommunenkontakt

Herr W. Wagener
URIs der Form „(0271) 404-3333“ sind nicht zulässig.Tel: (0271) 404-3333
URIs der Form „(0271) 404-2731“ sind nicht zulässig.Fax: (0271) 404-2731
Stadt Siegen Arbeitsgruppe 7/1-1 Planung Rathaus Geisweid Lindenplatz 7 57078 Siegen
http://www.siegen.de/ols/page.sys/mitarbeiterID=463/284.htm

Piratenkontakt

pp-si@stricerius.de

Genehmigungsdetails
Beginn 22. Jun. 2013
Ende 06. Okt. 2013
Typen Hohlkammer
Maximalanzahl „-“ ist keine Zahl.-
Bemerkung

keine Sondernutzungsgenehmigung bei üblichen Wahlplakaten, Größeres (z.B. Wesselmänner) müssen separat genehmigt werden. Straßen- und Wegegesetz beachten, Runderlaß NW beachten: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen
Plakatflächen werden zur Verfügung gestellt und den Parteien kommuniziert (wahrscheinlich A1 Plakate, Affichenpapier, Anbringung über DSM)

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 14. Jun. 2013
Eintrag erfolgt durch Trotlf