Plakatiergenehmigung Info/00000040
Plakatiergenehmigung Details | |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
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Kommune | Olfen |
Kommunenkontakt | Herr Wiggen wiggen@olfen.de |
Piratenkontakt | Torsten Thomas Kampstrasse 5 59348 Lüdinghausen torsten DOT thomas ÄT piratenpartei-nrw DOT de |
Genehmigungsdetails | |
Beginn | 22. Jun. 2013 |
Ende | 02. Jan. 2014 |
Typen | Hohlkammer, Plakatwand |
Maximalanzahl | |
Bemerkung | An folgenden Standorten werden Plakatwände aufgestellt, die von den Parteien genutzt werden können: 1. Marktplatz 2. Kreuzung Hafenstr./Dattelner Str. 3. Kreisverkehr Oststrasse 4. Kreisverkehr Nordstrasse 5. Kreisverkehr Olfener Landweg Mobile Grossanlagen können an der Eversumer Str., an der Dattelner Str. sowie an der Kökelsumer Str. (ortsauswärts jeweils hinter der Bebauung) aufgestellt werden. Darüber hinaus ist auch die ansonsten übliche Plakatierung im Stadtgebiet ohne ausdrückliche Genehmigung möglich, sofern keine strassenverkehrsrechtlichen Gefährdeungen durch die Plakate entstehen. Auch hinsichtlich der Nutzung des Marktes werden keine rechtsmittelfähigen Erlaubnisse ausgestellt. Hinsichtlich einer Terminabsprache, damit es nicht zu Platzproblemen kommt, darf ich sie bitten, Herrn Lux unter der Rufnummer 02595 / 389-135 zu kontaktieren. |
Über diesen Eintrag | |
Erhebungsdatum | 15. Jun. 2013 |
Eintrag erfolgt durch | TorstenThomas |