Plakatiergenehmigung Info/00000040

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Olfen
Kommunenkontakt

Herr Wiggen wiggen@olfen.de
URIs der Form „02595 / 389-131“ sind nicht zulässig.Tel: 02595 / 389-131
URIs der Form „02595 / 389-231“ sind nicht zulässig.Fax: 02595 / 389-231
Ordnungs- und Sozialamt Rathaus Kirchstrasse 5 59399 Olfen

Piratenkontakt

Torsten Thomas Kampstrasse 5 59348 Lüdinghausen torsten DOT thomas ÄT piratenpartei-nrw DOT de

Genehmigungsdetails
Beginn 22. Jun. 2013
Ende 02. Jan. 2014
Typen Hohlkammer, Plakatwand
Maximalanzahl
Bemerkung

An folgenden Standorten werden Plakatwände aufgestellt, die von den Parteien genutzt werden können: 1. Marktplatz 2. Kreuzung Hafenstr./Dattelner Str. 3. Kreisverkehr Oststrasse 4. Kreisverkehr Nordstrasse 5. Kreisverkehr Olfener Landweg

Mobile Grossanlagen können an der Eversumer Str., an der Dattelner Str. sowie an der Kökelsumer Str. (ortsauswärts jeweils hinter der Bebauung) aufgestellt werden.

Darüber hinaus ist auch die ansonsten übliche Plakatierung im Stadtgebiet ohne ausdrückliche Genehmigung möglich, sofern keine strassenverkehrsrechtlichen Gefährdeungen durch die Plakate entstehen.

Auch hinsichtlich der Nutzung des Marktes werden keine rechtsmittelfähigen Erlaubnisse ausgestellt. Hinsichtlich einer Terminabsprache, damit es nicht zu Platzproblemen kommt, darf ich sie bitten, Herrn Lux unter der Rufnummer 02595 / 389-135 zu kontaktieren.

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 15. Jun. 2013
Eintrag erfolgt durch TorstenThomas