Plakat/Genehmigung

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Vor der Wahl haben Parteien das Recht Plakate in ihren Gemeinden aufzustellen (siehe #Rechtliche_Grundlage). Diese Seite soll die Infos zusammenfassen, die jedermann bei den Gemeinden abfragen kann um damit etwas zum Wahlkampf beizutragen.

Rechtliche Grundlage

Aufgrund der Tatsache das sich je nach Bundesland, Kreis, Stadt oder Ort eine eigene Rechtsgrundlage für die Wahlen zuständig ist, sollte beim örtlichen Rathaus nachgefragt werden, wo und welche Rechtsgrundlage sich auf Wahlen beziehen. Regelungen können übergreifen oder sich ergänzen. Kann sowohl als Gesetz, als auch als Satzung (z.B. in einem Ortsrecht einer Gemeinde) festgelegt sein. Bei Schwierigkeiten sollte bei dem Rathaus nochmal nachgefragt werden.


Abfragen

Bitte fragt folgende Informationen ab:

  • Allgemein: Wer ist der richtige Ansprechpartner? (Meist das "Wahlamt")
  • Allgemein. Was gibt es zu beachten wenn wir plakatieren wollen?
    • Muss ein Antrag gestellt werden?
    • An welche Nummer oder Adresse muss der Antrag gefaxt/gemailt/geschrieben werden?
    • Muss das Plakatieren (also der Antrag) genehmigt sein?

Folgende Daten erhält man normalerweise proaktiv von den Leuten im Amt:

  • Muss man selbst Plakatieren oder nur die Plakate abgeben? (unterschiedlich)
  • Wo darf überall plakatiert werden?
  • Gibt es Zonen, in denen nicht plakatiert werden darf?
  • Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf?
  • Muss man die Plakate selbst abhängen oder macht das eine Firma?
  • Möglichkeit Plakate anzuheften oder zu kleben?
  • Bis wann müssen die Plakate abgehängt sein?

Oftmals genügt ein kurzer Anruf:

Guten Tag, mein Name ist <...> von der Piratenpartei. 
Wir möchten gerne in Ihrer Gemeinde Plakate aufhängen und da würde ich gerne wissen, ob und was es da zu beachten gibt?


Anschreiben per Mail oder Fax

  • Anrufen ist vorzuziehen (geht schneller und in 1 Minute hat man alle Infos)
  • Fax ist der Mail vorzuziehen (Amt wird gezwungen es in die Hand zu nehmen, auf Emails wird oft nicht oder erst spät geantwortet)
  • Gemeinden wollen den Antrag selbst dann oft per Fax (oder Post)

Beispielanschreiben

So ein Antrag muss nicht viel enthalten. Einfach folgendes an deren Fax senden, als Empfänger das Wahlamt der Gemeinde oder gleich den Ansprechpartner, den man ja sicherlich bereits herausgefunden hat.


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich im Namen der Piratenpartei Landesverband Hessen um die
Erlaubnis, in Ihrer Gemeinde Wahlplakate anzubringen.
Bitte teilen Sie mir die zu beachtenden Details dazu mit, gerne per Mail
an a.b@c.de. 

Mit freundlichen Grüßen,
A B

Falls die noch mehr wissen wollen, z.B. die zu plakatierenden Straßen, hängt man die einfach noch dran (Trivial eigentlich...)


Hinweise

  • Da jede Stadt und Gemeinde unterschiedliche arbeiten kann, sollte es dringend vermieden werden, Plakate ohne weiteres aufzuhängen. Teilweise werden diese Plakate (ohne Aufforderung) abgenommen um den "Werbe-Effekt" zu nehmen, und der Aufwand zum Entfernen wird der zuständigen Person, Wählergruppe oder Partei in Rechnung gestellt.
  • Wahlplakate die an Straßenschilder oder Laternen befestigt werden dürfen, werden/müssen mit einer Art Spanplatte befestigt. Man könnte schauen ob Druckereien oder Werbeagenturen dies mit anbieten oder wenn es sich finanziell lohnt, dass man welches evtl. vom Baumarkt holt und selber aufklebt. (Hier gibt es Mindesthöhen, zur Sicherheit auch gleich beim abfragen/anschreiben abklären)
  • Es sollten keine Plakate anderer Personen, Wählergruppen oder Parteien überklebt werden. Sollte kein Platz vorhanden sein, nochmal beim zuständigen Amt nachfragen. Evtl. Situation (z.B. große Plakattafel CDU - SPD - Grüne - FPD - Linke - 5x Sonstige; Sonstige Partei A hat 5 Plakate aufgehangen; nachfragen ob man dann eines überkleben darf)
  • Sollten eigene Plakate zerstört, bemalt oder gar von anderen Parteien überklebt werden, meldet dies dem zuständigen Amt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann ein Verfahren gegen die andere Partei laufen.
  • Es empfiehlt sich zu vermerken wo bislang alles Plakate aufgehangen wurden.

Es reicht aus, die Liste der Wahltafeln (welche zugeschickt wurde) einfach abzuhaken.


PlakatierungsgenehmigungWahlkampfPlakate