Piratenmagazin Ein Trojaner für Beckstein

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-system-file-manager.svg Dieser Artikel wurde bereits in der 1. Ausgabe des Piratenmagazins veröffentlicht. Korrekturen sind zwar erwünscht, fließen jedoch nicht mehr ins Magazin ein.
  • Verfasser: icehawk
  • Erstellt am: 29.04.07
  • Rechte: CC mit Namensnennung (Siehe auch Bitte beachten)
  • Stand: fertig, gegengelesen von Hoshpak

Ein Trojaner für Beckstein

Der geplante Einsatz des Bundestrojaners ruft nicht nur sämtliche Datenschützerverbände auf den Plan, auch die Piratenpartei Bayern sieht sich zum Handeln veranlasst: Also drehten sie den Spieß einfach um: eine kleine Delegation wollte dem bayerischen Innenministerium am 19. März 2006 symbolisch einen selbstgebauten "Trojaner" übergeben: ein über 2 Meter großes „Trojanisches Pferd“ aus Pappkarton und Alufolie, verkleidet mit Computerplatinen und Telefonhörern. Was das soll erklärt Daniel Albert, erster Vorsitzender des Landesverbandes. „Das ist unsere Version eines „Bundestrojaners“ – nicht vom, sondern für den Staat.“, so der Nesselwanger. Denn der ist es, der überwacht werden muss, nicht der Bürger. Die Empfänger zeigten jedoch wenig Verständnis für dieses außergewöhnliche „Geschenk“. Nach einigen Minuten des Wartens wurden die anwesenden PIRATEN zunächst gebeten, den Sicherheitsbereich vor dem Haupteingang mitsamt dem Trojaner zu verlassen. Der Bitte, den Eingangsbereich zu verlassen, leisteten die PIRATEN dann auch widerstandslos Folge. Die PIRATEN sehen die Aktion als Erfolg. So auch Andreas Scheibleger aus Traunreut. „Wir wollten damit die Debatte über den Bundestrojaner und den staatlichen Überwachungswahn wieder aus der Versenkung holen und die Leute darauf aufmerksam machen. Und das ist uns gelungen. Außerdem hat das Ministerium mit seiner Reaktion genau das gezeigt, was wir denken: niemand will einen Bundestrojaner im Haus haben!“

Was ist der Bundestrojaner?

Der Bundestrojaner ist ein Ausdruck im Netzjargon und bezeichnet ein Computerprogramm zum heimlichen Ausspähen von Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, die sogenannte Online-Durchsuchung mittels Trojaner durch staatliche Ermittlungsbehörden in Deutschland. Geheime Online-Durchsuchungen verstoßen gegen das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Begründungen sind weder formuliert noch ist eine Erfolgsaussicht vorhanden. Das einzige was von den Befürwortern kommt sind Killerphrasen wie Terrorabwehr und Kindesmissbrauch. Das Gefasel von Online-Durchsuchungen ist realitätsfremder Aktionismusversuch, der weder die beschworene Gefahrenabwehr, noch der Sicherheit im Allgemeinen dient. Im Gegenteil: Online-Durchsuchungen, wie sie derzeit vorgeschlagen werden, bedrohen unsere Demokratie in ihren Grundwerten.