Piraten Mitteldeutschland

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Hier soll erarbeitet werden ob ein gemeinsamer Verband der strukturschwachen Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gewollt ist und wie er ggfs. umzusetzen wäre.

Diskussion im Forum: http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?t=1726

Es wäre schön wenn sich dazu zeitnah ein Meinungsbild herauskristallisiert, um ggfs. die anstehende Gründung des LV Sachsen zu Gunsten einer solchen Lösung noch aussetzen zu können. Danke! inkorrupt

Idee

Statt in jedem der drei Bundesländer einen eigenen LV zu gründen, vereinigen sich die Piraten der 3 genannten Länder in einem gemeinsamen Verband. Dieser wird sich intern in drei Stützpunkten organisieren, die jeweils die landesspezifischen Aufgaben wahrnehmen.

Rechtliche Zulässigkeit

Laut ParteienGesetz gilt:

§7 Gliederung:

(1) Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche Gliederung muss so weit ausgebaut sein, dass den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. [...] Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig.

(2) Soweit in einer Partei Landesverbände nicht bestehen, gelten die in diesem Gesetz für Landesverbände getroffenen Regelungen für die der Partei folgenden nächstniedrigen Gebietsverbände.

Ich (Jamasi) zitiere unsere aktuelle Satzung:

§ 7 - Gliederung

(1) Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.

(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

(3) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände.

Ein Verbot eines gemeinsamen LV steht dort nicht, jedoch sehe ich Probleme, wenn es dann mal an tiefere Ebenen gehen sollte. --Jamasi 23:46, 31. Mai 2007 (CEST)

Vorteile

  • geringerer Verwaltungsaufwand in der Aufbauphase (statt drei Satzungen, Vorständen, Schiedsgerichten und Mitgliederversammlungen nur eine Satzung, ein Vorstand, ein Schiedsgericht und eine MV)
  • in anderen Bereichen der Politik/Gesellschaft wird soundso schon in Mitteldeutschland zusammengearbeitet
  • Regionale Interessen könnten schon *jetzt* besser vertreten werden
  • Mitgliedsbeiträge könnten schon *jetzt* für regionale Projekte verwendet werden
  • Wir hätten schon *jetzt* einen Vorstand als Ansprechpartner vor Ort.

Nachteile

  • Für alles Offizielle (z.B. Antritt zu Wahlen) bedarf es unabhängig von einem Zusammenschluss eigener LV, die als formelle Träger der Parteiinteressen auftreten. Eine formale, d.h. rechtliche Gründung als Zusammenschluss von LV, halte ich daher für unnötig bürokratieerzeugend. In dieser Form, als rechtliche Institution der Partei, bedarf es dann nämlich ebenfalls einer Satzung, eines Vorstandes und Mitgliederversammlungen, jedenfalls einer irgendwie gearteten, festgeschriebenen und legitimierten Regelung. Ein informeller Zusammenschluss, eine Zusammenarbeit der LV in welcher Form auch immer, so lange keine rechtlich-formale Gliederungsgründung gemeint ist, kann ich allerdings nur unterstützen. Die Nordpiraten arbeiten ebenfalls zusammen, ganz ohne eine offizielle Institutionalisierung und dies halte ich für absolut legitim, praktikabel und letztlich unabdingbar.--Pdg 13:28, 1. Jun 2007 (CEST)
Statt in der Anfangsphase in drei Ländern jeweils eine Satzung und einen Vorstand zu bilden, würde es sich bei einem LV Mitteldeutschland alles von drei auf eins reduzieren. Es bleibt mehr Zeit sich um Wichtigere Dinge als Bürokratie zu kümmern. Sollten irgendwann genug Mitglieder im LV Mitteldeutschland sein, der eine Aufspaltung rechtfertigen würde, so kann durch eine Mitgliederversammlung dieser aufgelöst und zeitgleich je ein LV Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegründet werden. Was daran unpraktikabel oder gar bürokratisch sein soll, verstehe ich nicht. Eine Satzung, ein Vorstand, ein Schiedsgericht eine Mitgliederversammlung ist doch weniger bürokratisch als drei Satzungen drei Vorstände, drei Schiedsgerichte und drei Mitgliederversammlungen. Wir sind eine kleine Partei, alle drei Länder haben zusammen halb soviel Einwohner wie NRW und nichtmal 2/3 von Bayern. Sachsen mit 4,2 Millionen Einwohnern hat sogar weniger wie Hessen. Die vom PartG und der Satzung geforderte weitere Untergliederung nach Bezirken, Kreisen und Orten wäre doch auch bei einem LV Mitteldeutschland gegeben. Also bitte, bitte stichhaltige Argumente, die dagegen sprechen würden. --AndreasRomeyke 13:54, 1. Jun 2007 (CEST)