Patentwesen

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Go-next.svg Siehe auch: Hintergrundinformationen zum Patentrecht
Tango-dialog-warning.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Phm

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Das Patentwesen bremst mit seinen breiten Monopolansprüchen heute in vielen Bereichen die Innovation mehr, als es sie fördert. Zugleich ist das Patentsystem dank seiner Regeln und Traditionen festgefahren und schwer zu reformieren. Möglicherweise lässt sich nur durch kreative Zerstörung Raum für zukunfstaugliche Alternativen schaffen.

Der Begriff Patent ist eng definiert und unterliegt nur sehr geringen Wandlungsmöglichkeiten. Ein Patent ist ein schriftlich durch Ansprüche kodifiziertes Recht, anderen über einen begrenzten Zeitraum, derzeit durch Völkerrecht auf 20 Jahre festgelegt, etwas zu verbieten, was man selber als erstes getan oder angedacht hat. Der Umfang eines Anspruchs ist lediglich durch die Bedingung der Neuheit und wenige andere Stellschrauben begrenzt. Dies bedeutet breite Monopolansprüche mit hohen Kosten sowohl für den Anmelder/Inhaber als auch für die potentiellen Verletzer. Das Patentwesen war schon immer unter Ökonomen umstritten. Es wurde in Deutschland 1873, wie Fritz Machlup (der renommierteste Patent-Ökonom und -Historiker) schreibt, von Juristen und Protektionisten gegen den Konsens der Volkswirte durchgesetzt. Doch nach einigen Generationen wurde es als Faktum akzeptiert und kaum noch von Volkswirten untersucht. Inzwischen ist es, dank seiner Verbindung mit fortschrittlicher Technik und komplizierter Rechtsprechung sowie massiven finanziellen und institutionellen Interessen, zu einer zugleich intransparenten, ehrfurchtgebietenden, hoffnungsweckenden und bedrohlichen Größe geworden, die ihr Eigenleben führt und kaum je aus einer anderen als der patentrechtlichen Perspektive studiert wird. Erst seit den 90er Jahren, als das Patentwesen in einer Phase der Patent-Euphorie diverse traditionelle Grenzen durchbrochen hatte, kam es nach und nach mit einer aufwachenden und aufschreienden Öffentlichkeit in Kontakt, die aber noch nicht unbedingt klare Vorstellungen von den Regeln und Gesetzmäßigkeiten des Patentwesens hat. Deshalb ist einerseits argumentative Vorsicht geboten, andererseits besteht die Gefahr, dass man vor lauter Bäumen den Wald nicht sieht und zu keinen politisch verwendbaren Forderungen gelangt.

Die Piratenpartei Schwedens fordert die Abschaffung des Patentwesens. Der FFII diskutiert derzeit ähnliche Forderungen. Die grundsätzliche Forderung nach Ausdehnung des Urheberrechts zu Lasten des Patentwesens wird dabei durch flexible Verhandlungsangebote ergänzt. Hierzu gehört insbesondere die Wiederaufnahme der bereits vom Europäischen Parlament befürworteten Forderungen nach Einhaltung des gesetzlichen Verbots von Softwarepatenten und Wiedereinführung des klaren Technikbegriffs der 70er Jahre, demzufolge eine Erfindung den Wissensstand auf naturwissenschaftlichem Gebiet bereichern muss (s. 10 Kern-Klarstellungen sowie die von der Parlamentsmehrheit getragenen Änderungsanträge vom September 2003 und Juli 2005, die von der das Gesetzgebungsverfahren dominierenden Ministerialbürokratie diskussionslos abgewiesen wurden).

Zusammenfassung: vorläufige Position

In einer Gesellschaft muss jeder für seine Arbeit entlohnt werden. Auch Erfinder und Forscher müssen einen Lohn erhalten und müssen ihre Erfindung vermarkten dürfen.

(Kritik: Muss das unbedingt durch juristische Regeln geschehen, bei denen ein breiter kodifizierter Anspruchsbereich zugestanden wird? Die Frage, ob der Erstankömmling vom Staat einen Lohn bekommen muss, ist nicht so leicht zu beantworten und führt sowieso nur in die Irre. Patente sind außerdem kein Lohn, sondern eine Eintrittskarte zum Prozessieren.)

Aber aufgrund unten stehender Ausführungen ist der derzeitig praktizierte und zukünftig weiter angedachte Patentwahn zu stoppen. Umso dringlicher ist diese Forderung, wenn gesellschaftliche Entwicklungen und Innovationen durch Patente mehr behindert als gefördert wird.

(Kritik: Patentwahn ist eine leere und polemische Worthülse, die Forderung bleibt folgenlos)

Die Gesellschaft fördern und einen Interessensausgleich (Lohn) zwischen dieser und einem Erfinder zu schaffen, waren und sind die Ziele des Patentrechts zum Wohle Aller. Diese Errungenschaft wollen wir wieder herstellen. Dazu ist eine grundlegende Reformierung des Patentrechtes notwendig. Teile des Patentrechts sind dabei überflüssig zu machen oder zu reformieren.

(Kritik: das Patentrecht ist kein Subjekt, dem man Ziele zuschreiben kann, und es ist vielleicht von seiner Architektur her nicht das am besten geeignete Mittel, um die genannten Ziele zu erreichen. Man sollte sich nicht vorschnell auf dieses Mittel festlegen. Eine solche Festlegung wird politisch nicht belohnt. Sie engt lediglich den Spielraum für Reformforderungen ein.)


Wir fordern deshalb:

  • Keine Patente auf Software, Gen-Sequenzen oder Geschäftsideen (Kritik: diese Forderung zerfällt beim ersten Kontakt mit dem Patentrecht in leere, folgenlose Worthülsen)
  • Trivialpatente durch geeignete Erfindungshöhen sowie erleichterte Anfechtungen unmöglich machen (Kritik: Trivialität ist kein funktionstüchtiger Hebel, die Forderung perlt folgenlos an der Realität ab, s. auch http://swpat.ffii.org/analyse/trivial/)
  • Verhindern von Patentmissbrauch (u.a. taktische Nutzung, Kartellbildung, Nutzungsverbote) (Kritik: schon oft versucht, geringer Handlungsspielraum, Nullsummenspiel)
  • Verfolgung alternativer Modelle mindestens im Bereich der Human-Medizin (Buy-Out und Open-Source-Gedanke, siehe unten) (Kritik: was nun? alternative Modelle und Patente schließen sich nicht aus!)

Alternative Forderungen (Vorschlag von phm, demnächst als unterschreibbarer Aufruf beim FFII zu veröffentlichen)

  • Die im Januar 2005 vom Bundestag im Grundsatz befürworteten Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Klärung von Art 52 EPÜ sind baldmöglichst vom Bundestag in nationales Recht umzusetzen. (s. 10 Kern-Klarstellungen oben)
  • Liberalisierung des Patentprüfungswesens, Einführung des Verursacherprinzips: Wer die Ungültigkeit eines Patentes nachweisen kann, darf den Inhaber zur Unterlassung, Korrektur und Erstattung des Rechercheaufwandes in Anspruch nehmen (z.B. abmahnen). Dadurch entsteht beim Anmelder ein Anreiz, enge Patente mit hinreichender Neuheit und Erfindungshöhe anzumelden. Dank diesem Anreiz entfällt die Pflicht zur Patentprüfung. Statt der staatlichen Patentprüfung wird es einen privaten Markt von Prüfungsdienstleistern geben, welche gegen Gebühr das Haftungsrisiko des Anmelders übernehmen.
  • Der Bundestag gründet einen Ausschuss für Innovationspolitik, der Vertreter in den EU-Ministerrat entsendet und dort an den mit dem Patentrecht und Geistigem Eigentum befassten Arbeitsgruppen gleichberechtigt neben dem Vertreter des BMJ teilnimmt.
  • Weitere Internationalisierungen des Patentwesens durch neue Institutionen auf undemokratisch-internationaler Ebene wie EPLA und Londoner Abkommen sind abzulehnen.
  • Zurückholung der vollen Souveränität in der Patentgesetzgebung auf diejenige Ebene, auf der es Gewaltenteilung und Demokratie gibt, d.h. derzeit die nationale. Alternativ kann dem Europaparlament die alleinige Kompetenz in Sachen Patentgesetzgebung übertragen werden.
  • Ausstieg aus der Europäischen Patentorganisation innerhalb von 10 Jahren, Ausstieg aus den TRIPs-Verpflichtungen zum Patentrecht innerhalb von 20 Jahren, Ausstieg aus dem Patentwesen innerhalb von 30 Jahren.
  • Alle 5 Jahre wird überprüft, ob die Patentinstitutionen wirksame Reformen zur Lösung der genannten Probleme durchgeführt haben. Wenn ja, können die Ausstiegsbeschluss revidiert werden. Zugleich werden kompensatorische Lösungen für eventuelle Lücken, die ein Ausstieg aus dem Patentwesen lassen würde, entwickelt.
  • Mit Steuergeldern geforderte universitäre Forschung muss für alle Bürger frei verwendbar sein. Die "Verwertungsoffensive" und sonstige Patentinstitutionen im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sind aufzulösen, die Entscheidungsfreiheit des Hochschullehrers bei der Frage der Patentierung ("Hochschullehrerprivileg") wiederherzustellen, die bislang vom BMBF propagierte Neuheitsschonfrist abzulehnen. Der Wert des Wissens für die Wissensökonomie muss nicht durch dessen Verknappung bewiesen werden. Hier ist Umdenken in der Hochschulpolitik gefordert.
  • Patente auf Medikamente sind unethisch, so wollte Südafrika, das sich bestimmte AIDS-Medikamente zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung nicht leisten kann, diese Medikamente selbst herstellen, was wegen des Patentschutzes nicht ging. Medikamente machen den Löwenanteil der Ausgaben im gesundheitswesen aus, diese können durch kostengünstigere Medikmente massiv heruntergefahren werden - der Patentschutz verhindert dies.
  • Open Patent Anmeldung (-- Jack09 18:06, 6. Mai 2010 (CEST))Alle abgelaufenen Patente werden zum OpenPatent. Sowie auch jeder kostenfrei neue Patente als Open anmelden kann. Hierdurch verhindert man das jemand anderes aus der Patentierung einer guten Idee Geld schlagen kann und schützt seine Idee in soweit das man sie selbst benutzen kann auch ohne das Geld für die Anmeldung aufzubringen, da ein offenesPatent Allen zur vollen Nutzung steht. Auch Für Firmen ist dies attraktiv da viele Patente ohnehin aus zb Asien kopiert werden und die Firma nicht durch das Patent sondern Ihr knowhow den Absatz sichert - das Patent ist also nur eine juristische Notwendigkeit um nicht für die eigene Erfindung später lizensgebühren zahlen zu müssen.


Noch mehr alternative Forderungen (Vorschlag von grybelfix)

  • Man beachte die Diskussionsseite für diesen Artikel!

Begründung

Entwicklung des Patentwesens

Die Geschichte der Patente reicht bis ins Mittelalter zurück. Ihre Wurzeln haben sie in öffentlichen, königlichen Erlassen, in denen ein Monopolrecht auf den Handel mit einer bestimmten Sache gewährt wird. Für den englischen König war dies eine Einnahmequelle, die das Parlament nicht genehmigen mußte. Die hohe Belastung der Bevölkerung durch diese künstlichen Handelsschranken schlugen sich in einer breiten Unzufriedenheit gegenüber Patenten nieder.

Durch das "Statute of Monopolies" (1623) nahm das Parlament der Krone dieses Recht ab und erlaubt nur Monopole für den "ersten und wahren Erfinder". Andere Länder folgten langsam diesem Beispiel. Viele Patentgesetze, die das Patent im heutigen Sinne definieren, wurden um 1800 erlassen. Sie dienten nebenbei auch der Befreiung von Zunftbestimmungen. Der neu eingebrachte Gedanke, als Gegenleistung für das erhaltene Monopol, die dem Patent zu Grunde liegende Idee, zu publizieren, mochte einen erheblichen Teil zum damaligen Aufschwung des Patentwesens beigetragen haben. Interessant an dieser Stelle, ist die staatliche Option des Zwangskaufes, die im Diskurs um die Einführung von patentrelevanten Gesetzen oft als Argument für die ausreichende Abschwächungsmöglichkeit der Monopolmacht herhalten musste. Diese Option wurde aber - vom Kriegsfall abgesehen - nie genutzt.

Klassische Ökonomen gehen davon aus, dass Erfindungen die Preise senken, was durch Patentmonopole hinausgeschoben wird. Adam Smith konzediert Handelsmonopolen und Erfindern nur eine Kostenerstattung. Nach 1850 gerieten Patentgesetze zunehmend in die Kritik, wurden eingeschränkt und teilweise abgeschafft. Erst mit der Hinwendung zum Protektionismus im Rahmen der Wirtschaftskrise 1873 verlor der Widerstand der Volkswirte gegen Patente an Gewicht und die Juristen konnten das Patentrecht verschärfen. Dieses fait accompli stellten die meisten Ökonomen dann nicht mehr in Frage. (Zur Empirie der Patentierbarkeit und Patenten siehe: http://swpat.ffii.org/archiv/zitate/index.de.html)

Doch im Wandel der Zeit gesellten sich weitere Aspekte der monopolisierten Wissensnutzung zum wirtschaftlichen Alltag: Das Puzzeln von vereinzelten Erfindergeisten im 19. Jahrhundert wurde teilweise substituiert durch großindustrielle Forschung. Zudem gewann das Patent als handelbares Rechtsgut an Bedeutung. Beides führte zu einer Konzentration von Patenten in großen Konzerne (quasi ein Monopol/ Kartell von Monopolen). Dazu gesellten sich stete Verschiebungen zwischen der Jurisdiktion, die Patente mit geringer Erfindungshöhe zuließen, als auch die zunehmende Bedeutung von Patentprozessen. Um das mit einem Patent verknüpfte Recht durchzusetzen, reicht dieses heute nicht mehr allein. Die zusätzlich nötigen hohen Rechtskosten, verschließen die Möglichkeit effektiver Patentierung für kleinere Marktteilnehmer. (Kritik: im 19. Jahrhundert waren Patente in Deutschland teurer als heute. Die hohen Preise sollten die Zahl der Patente klein halten --> konservatives Patentieren, Reaktion auf die Kritik der Ökonomen. Das Problem der Trivialpatente hatte man jedoch auch damals schon nicht im Griff. Wozu diese ganzen historischen Mythen?)

Hinzu kommt der Wandel des Prozesses technischer Innovation. Kürzere Entwicklungszyklen, sowie höhere, integrierte Komplexität von Produkten sorgen dafür, das die Auswirkung eines einzelnen Patentes auf immer größere Marktbereiche möglich sind, als auch das pro Produkt, wegen der hohen Zahl integrierter technischer Lösungen, als auch der langen Laufzeit einzelner Patente, die Zahl der nötigen Lizenzierungen rasant zunimmt. In Kombination mit Standards, denen Patenten zu Grunde liegen, werden sogar ganze Marktsegmente abgeschlossen. (Kritik: die Laufzeit beträgt 20 Jahre, bei Pharma manchmal wegen langjähriger Zulassungsverfahren um 5 Jahre verlängert. Was ist mit "lange Laufzeit einzelner Patente" gemeint?)

Die negative Krönung des Patentwesens findet sich in der Monopilisierung von Rechenregeln und Geschäftsideen. Der Kreis zum mittelalterlichen Patent ist hier geschlossen. Eine Erfindungshöhe existiert für eine zunehmende Zahl an Patenten nur noch in der juristischen Theorie. Mit der Belohnung von Innovationsleistungen haben diese Patente nichts mehr zu tun. Sie dienen nur noch der Marktabschottung.

Was ist eine Erfindung ?

S. hierzu

Diese einfache Frage ist differenzierter zu betrachten als es den Anschein hat. Sowohl die nötige Höhe einer Erfindung - also die Frage nach einer Mindestinnovation, die Vergabe eines Monopols rechtfertigt - als auch die Bereiche, in denen diese Art der Monopolvergabe überhaupt erwünscht ist. Im europäischen Streit um die Reform des Patentrechtes ging es in weiten Strecken nur um diese Definition und ihre Konsequenzen.


Beispiel

Wenn man eine Methode entwickelt, um Sprachdaten in einem bestimmten Kontext schneller als bisher über das Internet zu schicken, kann man ein Recht darauf erhalten, anderen den Einsatz dieser Methode (und darauf aufbauender Methoden) zu verbieten. Durch Formulierung entsprechender Ansprüche kann man jeweils auch die In-Verkehr-Bringung von Rechnern, Telefonapparaten, Software-CDs oder Texten, mit deren Hilfe diese Methode verwendet würde, verbieten lassen.

Probleme

  • Monopolbildung
    • Patente erlauben es die Fremdnutzung völlig zu unterbinden !
    • Kartellbildung mit Marktabschluss durch gegenseitige Kreuzlizensierung
  • Patente erzeugen zwangsläufig hohe Kosten, sowohl für Anmeldung als auch für Rechtsstreit und dessen Vermeidung durch Patentrecherche.
  • Ein Großteil der Patente ist auch fast zwangsläufig trivial. Insbesondere im Softwarebereich ist dies unvermeidbar.
  • Mit der Globalisierung nimmt die Zahl der Patente weiter zu.
  • Breite Patente verminen Geschäftsfelder -> nicht kalkulierbares Risiko
  • Enge Patente geben lediglich Geschäftsgeheimnisse preis und lohnen nicht die hohen Kosten.
  • Hohe Patentkosten
    • vor der Entwicklung ist eine kostenintensive Patentrecherche notwendig
    • zu den Patentkosten kommen ggfs. Kosten eines möglichen Rechtsstreites (in einigen Geschäftsfelder > 1.000.000 €)
  • Komplexe Systeme der heutigen Technik machen Einzelpatente der sprichwörtlichen Garagenfirma nutzlos. Interessant sind nur große Patentportfolios, wie sie große Firmen besitzen. Aber auch diese schützen nicht vor dem Angriff durch Patentvermarktungsfirmen, die selber nichts produzieren.
  • Es gibt oder gäbe bessere Methoden, Investitionen in Forschung und Entwicklung komplexer Systeme zu schützen, z.B. Betriebsgeheimnis und Urheberrecht. Aber diese werden z.T. durch Patente gefährdet.
  • Zunehmende Tendenz zur Trivialität. Insbesondere nach der Aufgabe des traditionellen Technikbegriffs (Forderung nach Bereicherung naturwissenschaftlichen Wissens durch ein Patent) in den letzten Jahrzehnten handelt es sich bei einem Großteil der Patente in allen Bereichen um Geschäftsmethoden auf Grundlage naturwissenschaftlichen Anfängerwissens.

Negativbeispiele

Im Zuge der Weiterentwicklung von Wissen hat sich nach und nach eingebürgert, dass nicht nur Methoden oder Gegenstände wie vorstehend beschrieben patentfähig sind, sondern auch, dass man durch das „finden“ von etwas, das bereits existiert, ein Recht daran erhält. Dies ist so geschehen für zahllose Gensequenzen, aber auch bloße Pflanzenarten. In Mexiko wurde eine traditionell angebaute Bohne patentiert und Bauern unter Druck gesetzt (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21344/1.html).

Diese Praxis ist nicht akzeptabel, gibt es doch jemandem ein Monopol auf etwas, das nicht ihm gehört und das er nicht erfunden hat und das zumal oft schon Bestandteil kulturellen Wissens ist.


Übertragen auf oben genannten Fall würde dies bedeuten, dass man z.B. ein Patent auf jegliche Übertragung von Kommunikation auf größere Strecken als die Rufweite beantragen könnte. So absurd dies klingt: Solche Patente sind analog in der Software-Branche bereits heute zu finden. Schon das Anhängen einer Datei an eine e-mail, sowie das Öffnen eines Kontext-Menüs durch drücken der rechten Maustaste, ist patentiert. Ein eindrucksvolles Beispiele für das Minenfeld der Softwarepatente: der FFII Webshop.


Ebenso hat das Patent den früheren Wert der Entlohnung für die Arbeit seinen Sinn heutzutage teilweise dadurch verloren, dass Firmen Patente nicht vermarkten, sondern als Mittel zur Be-/Verhinderung von Weiterentwicklungen auf dem Markt nutzen. Es ist nunmehr vielfach ein instrumentalisiertes Mittel zur Verdrängung und Ausschließung der Mitbewerber geworden.

In den USA wo fast ein Jahrzent Erfahrung mit Patenten auf Software besteht, zeigt sich bereits eine Überforderung der Patentämter und es kommt zu offensichtlichen Fehlentscheidungen bei der Genehmigung von Patenten. So wurde z.B. der Firma VoloMedia, Inc. ein Patent auf "Podcast" erteilt, obwohl diese Lösung bereits einer breiten Öffentlichkeit zugänglich war.

Bei konkurrierenden neuen Techniken können Patente die Umsetzung einer moderneren Technik hinauszögern, wie z. B. im Fall von HD-DVDs und BlueRay-Discs oder mobilem Internetzugang.

Szenarien

Industrielles Urheberrecht statt Patente =

s. http://wiki.ffii.org/IndpropEn

Mögliche Zukunft der Pharmazeutischen Industrie bei abgeschafftem oder verändertem Patentrecht

Die Pharmazie ist der Bereich, in dem die Forschungskosten am höchsten sind und das Patentwesen für besonders unabdingbar gehalten wird. So gibt es in der Pharmazie Ausnahmeregelungen, die eine Verlängerung der Patentlaufzeit über die international vorgeschriebenen 20 Jahre hinaus ermöglichen. Auch darüber hinaus gibt es bereits innerhalb des heutigen Patentsystems einige pharma-spezifische Besonderheiten, die es nahe legen, diese Branche gesondert zu behandeln.

Reformiertes Patentwesen oder Sui-Generis System

Unter einem Patentwesen auf Basis des vom Europäischen Parlament befürworteten klassischen Technikbegriffs (Erfindung <= Bereicherung der Naturwissenschaft) würde sich für die Pharmazeutik nicht viel ändern, außer dass ein paar triviale pseudopharmazeutische Geschäftsmethodenpatente (z.B. Methoden zur Etikettierung von Medikamentenflaschen) wegfallen würden.

Bei völliger Abschaffung des Patentwesens dürfte ein teilweise berechtigter Ruf nach einem maßgeschneiderten Monopolvergabesystem (Sui-Generis-System) speziell für die Pharmabranche laut werden.

Befristetes Monopol auf Verwendung der Ergebnisse klinischer Studien

Die Zulassung von Medikamenten ist sehr aufwendig. Ohne Monopolvergabe gibt es wahrscheinlich in einigen Bereichen keinen hinreichenden wirtschaftlichen Anreiz zur Durchführung der notwendigen klinischen Studien.

Man merke: hier handelt es sich nicht um Anreize zum Erfinden sondern zum Erfüllen staatlicher Sicherheitsanforderungen. Hier das Patentwesen als Steuerungsinstrument einzusetzen, ist also eigentlich nicht naheliegend.

Vielmehr wird eine Monopolstellung schon heute dadurch angestrebt, dass diejenigen Firmen, die eine klinische Studie durchführen, über einen Zeitraum von 7 Jahren die einzigen sind, die sich auf die Ergebnisse dieser Studien berufen dürfen. D.h. 7 Jahre lang können konkurrierende Firmen nur dann ein ähnliches Medikament auf den Markt bringen, wenn sie unabhängige Studien durchführen.

Es gibt vielleicht auch darüber hinaus weitere Möglichkeiten, Anreize durch Monopolvergabe zu setzen.

Open-Source-Methoden

Neben anderen Möglichkeiten wollen wir hier speziell auf die Ausschöpfung aller Möglichkeiten hinarbeiten, welche dem Open-Source-Gedanken auch in der Wirtschaft folgen und freie Verfügbarkeit von Medikamenten auch für die dritte Welt möglich macht. Wesentlich niedrigere Preise auf dem Markt und eine spürbare Entlastung von Kranken/-versicherungen weltweit wären die Folge.

Dies wurde vom Institut für Weltwirtschaft bereits beschrieben: Alternativen zum weltweiten Patentschutz für pharmazeutische Innovationen


1.) Open Source


Dies bedeutet die Ausnutzung bestehender Ressourcen unter dem analogen Aspekt des Open-Source Gedankens in der Software-Branche.


Speziell aus Universitäten werden hierbei die bestehende globale Infrastruktur sowie die Forschungsmöglichkeiten ausgenutzt. Der Anreiz zur Forschung kommt hierbei entweder aus ideellen Gründen, aus Projekten oder, um analog zu einem Wirtschafts-Praktikum, sowohl Erfahrungen zu sammeln als auch den eigenen Wert für die Industrie zu steigern bzw. auch das Ziel einer wissenschaftlichen Publikation zu erreichen.


Die Ergebnisse dieser Grundlagenforschung werden dann öffentlich zugänglich und nicht patentiert sein. Unter Beteiligung von Partnern aus der Wirtschaft oder Spender-Organisationen kann später aus vielversprechenden Ansätzen z.B. ein patentfreies neues Medikament entwickelt werden, welches zu Generica-Preisen auf den Markt kommt.


2.) Buy-Out


Das Buy-Out basiert auf einem Mischsystem aus Ausschreibung und Versteigerung von pharmazeutischen Produkten, welche am Ende von einer Regierung oder Organisation erworben und patentfrei für den Generica-Markt freigegeben werden.


Dies bietet verschiedene Möglichkeiten der individuellen Ausgestaltung, welche derzeit noch diskutiert werden.

Mittelweg: Abschaffung des Exklusivrechts & nichtkommerzielle Nutzung

s. Blog-Eintrag "Ein Mittelweg zum Thema Patentrecht" von --Piratenkauz 14:20, 6. Jul. 2009 (CEST)

Siehe auch

Illustration