NRW Diskussion:Landesparteitag 2008.2

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

OpenWeb 05:55, 9. Jul. 2008 (CEST): An § 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Absatz 2:

(3) Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt 
werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives 
Wahlrecht).

Sollte auch geändert werden, da ein Pirat mit den neuen §2a und §2b auch das passiver Wahlrecht ausserhalb seines Wohnsitzes erwirbt...

--Telsh 15:05, 13. Jul. 2008 (CEST) : Konstruktiver Vorschlag zu §4,3:

(3) Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden,
in dem er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat oder welchen er nach §3, Abs.2
selbst bestimmt hat. (Passives Wahlrecht)

nicht mehr nötig, denke ich --Thorres 20:26, 13. Jul. 2008 (CEST)