NRW Diskussion:Crew/1337/Crewordnung

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Beitrag Darkwind

§ 7 bisherige Satzung - Verzögerte Crewgründung

§7 ist eine starke Einschränkung und ohne viel Sinn, da ist die neue Satzung sinnvoller, denn diese ermöglicht eine sofortige Crewgründung.

Quartalsberichte

NRW:Satzung#S2.4 Quartalsbericht muss noch geklärt werden.

Gründung Regionalverband

Die Mitglieder der Crew verzichten auf die Anwendung von NRW:Satzung#S5.3.

Beitrag 1 - DerWuppi

Ergänzung § 1 Abs. 3

... und legt im Wiki eine Seite an.

Ergänzung § 10 Abs. 3

Es sollte der Satz „§ 9 Abs. 4 ist anzuwenden.“ hinzugefügt werden.


Beitrag 2 - DerWuppi

Um unsere Crewordnung als Muster zu verwenden, würde ich -wie folgt- vorschlagen/vorgehen:

„Crewordnung 1337“

Präambel

Diese Crewordnung ist aus der Crewordnung des Landesverbandes NRW aus dem Jahre 2009 entstanden. Im Zuge einer neu beschlossenen Satzung des Landesverband NRW im Jahre 2011 wurde die damalige Crewordnung durch eine Strukturordnung ersetzt.
Uns war die neue Strukturordnung zu offen für intransparentes Arbeiten und barg zu große Gefahren der Unterwanderung. Darum hat die Crew 1337 bei ihrer ersten Sitzung nach der Elimination der Crewordnung durch den Landesverband beschlossen, sich eine nach Satzung des Landesverbandes konforme Crewordnungsatzung zu geben, der diese Crewordnung 1337 zu Grunde liegt. Jedem Piraten und jeder Crew steht es frei, sich dieser Crewordnung 1337 anzuschließen. Wir wollen hier den Piraten eine Möglichkeit bieten sich einer transparenten Arbeitsweise, die durch bewährte Regeln gesichert ist, anzuschließen.

§ 1 – Crew

(1) 5–9 NRW-Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew gemäß dieser Ordnung zu gründen. Sie erklärt diese Crewordnung als wesentlichen Bestandteil ihrer Satzung. Sie macht dieses durch die Kategorisierung „Crew nach Crewordnung 1337“ bekannt.
(2) Die Crew gibt sich selber einen eindeutigen Namen.
(3) Die Crew wählt im Konsens zwei Crew-Sprecher, diese legen im Wiki eine Seite an.
(4) Die Gründung ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.
(5) Die neue Crew gilt ab dem 1. des Folgemonats als existent.
(6) Innerhalb der Crew werden Entscheidungen grundsätzlich im Konsens im Rahmen eines Crew-Treffens durch die anwesenden Crew-Mitglieder getroffen.
(7) Die Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat bei einem Crew-Treffen.

§ 2 – Crew-Treffen

(1) Crew-Treffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
(2) Die Crew-Treffen dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb der Crew und mit anwesenden Gästen.
(3) Zu Beginn jedes Quartales wechseln die Crew-Sprecher; Crew-Sprecher wird das Crew-Mitglied, welches vorher kein Crew-Sprecher war. Mindestens ein Crew-Sprecher muss neu gewählt werden.
(4) Crew-Treffen sollten möglichst in persona erfolgen, das heißt, dass real-life-Treffen vor Videokonferenzen, Videokonferenzen vor Audiokonferenzen und Audiokonferenzen vor Textchats vorgezogen werden sollen, sofern dies für die Beteiligten möglich ist.
(5) Bei jedem Crew-Treffen ist ein Protokoll zu führen.
(6) Bei jedem Crew-Treffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens auf Korrektheit zu prüfen.
(7) Die Crew hat die Möglichkeit in dringenden Fällen außerordentliche Crew-Treffen festzulegen. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ist der Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.
(8) Bei jedem Treffen werden Termin und Ort (real wie virtuell) des nächsten Crew-Treffens festgelegt. Die Crew hat dabei in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, das nächste Treffen als nicht-öffentlich festzulegen. Wird das festgelegte Crew-Treffen durch kein Crew-Mitglied wahrgenommen, so ist durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ein neuer Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.

§ 3 – Protokolle der Crew-Treffen

(1) Das Protokoll muß folgendes enthalten:
    a) Ort und Termin des aktuellen Treffens,
    b) Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Crew-Mitglieder,
    c) Genehmigung des letzten Protokolls,
    d) die Feststellung, ob die Sprecher ihren Aufgaben ausreichend nachgekommen sind,
    e) Geldausgaben,
    f) Aufnahme neuer Crew-Mitglieder,
    g) Austritt von Crew-Mitgliedern,
    h) Ort, Termin des nächsten Crew-Treffens,
    i) die Begründung eines nicht-öffentlichen Crew-Treffens.

(2) Das Protokoll muß innerhalb von 3 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden.
(3) Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von 3 Werktagen, nach Bestätigung durch die Crew, zu veröffentlichen.
(4) Die Veröffentlichung von Protokollen hat im Wiki der Piratenpartei nach Vorgaben der AG Wiki zu erfolgen.

§ 4 – Crew-Sprecher

(1) Die beiden Crew-Sprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:
    a) Lesen der Sprecherliste bzw. Organisationsliste und informieren der Crew über deren Inhalte. Dieser Informationspflicht müssen die Crew-Sprecher, vorbehaltlich Absatz 2, auf jedem Crew-Treffen nachkommen;
    b) Information der Organisationsliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew;
    c) Protokollführung über die Crew-Treffen gemäß dieser Crewordnung und Veröffentlichung der Protokolle.

(2) Eine Aufteilung dieser Aufgaben können die Crew-Sprecher unter sich regeln.
(3) Die Crew-Sprecher sind Koordinator nach Strukturordnung § 4 Absatz 3 des Landesverbandes.

§ 5 – Mitgliedschaft in einer Crew

(1) Jeder NRW-Pirat kann die Mitgliedschaft in der Crew bei dieser beantragen.
(2) Die Crew entscheidet auf ihrem nächsten Crew-Treffen öffentlich? (oder bis zum nächsten Crew-Treffen?) über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit.
(3) Der Eintritt in eine Crew wird mit dem 1. des folgenden Monats gültig.
(4) Mit Eintritt in die Crew erlischt automatisch die Mitgliedschaft in einer bisherigen Crew.
(5) Jedes Crew-Mitglied kann durch schriftliche Willensbekundung oder auf einem Crew-Treffen aus der Crew austreten.
(6) Durch dreimaliges, aufeinanderfolgendes, unentschuldigtes Fehlen bei Crew-Treffen bekundet ein Crew-Mitglied seinen Willen zum Crew-Austritt. Dieser ist ihm zu gewähren.
(7) Der Austritt aus einer Crew wird mit Ende des letzten Tages des laufenden Monats gültig.
(8) Ausschluss aus einer Crew ???

§ 6 – Aufteilung einer Crew

(1) Steigt durch Aufnahme eines weiteren Mitgliedes in der Crew deren Mitgliedszahl über das Maximum der erlaubten Mitglieder (§ 1 Abs. 1), so muß sich diese Crew in 2 Crews aufteilen.
(2) Die Mittel der alten Crew werden dabei gemäß einer Entscheidung der alten Crew auf die beiden neuen Crews aufgeteilt.
(3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium aufzuzeigen.
(4) Die neuen Crews gelten ab dem 1. des Folgemonats als existent, die alte Crew damit gleichzeitig als aufgelöst.
(5) Die beiden neuen Crews erkennen diese Crewordnung als ihre Arbeitsform an und verzichten auf die Freizügigkeit der NRW-Satzung.

§ 7 – Auflösung einer Crew

(1) Fällt die Mitgliederzahl einer Crew für drei Monate in Folge unter 3 Crew-Mitglieder, so gilt die Crew als aufgelöst.
(2) Eine Crew gilt ferner als aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht.
(3) Die Crew kann im Konsens aller Crew-Mitglieder (aktiv) beschließen, sich mit Wirkung zum Monatsende aufzulösen; § 8 ist anzuwenden.
(3-alt) Die Regeln zu einem Crew-Austritt werden auf die noch verbliebenen Mitglieder der aufgelösten Crew angewandt. Was sollte das heißen, bzw. was war damit gemeint?
(4) Das Sachvermögen und das Finanzbudget der Crew gehen, so weit möglich, zu gleichen Teilen an alle bestehenden Crews, die sich diese Crewordnung gegeben haben.
(5) Eine Crew löst sich nach der Strukturordnung § 6 Absatz 1 Nr. e) des Landesverbandes auch auf, wenn der Landesparteitag dieses mit 2/3-Mehrheit beschließt.

§ 8 – Austritt aus dieser Crewordnung

(1) Jede Crew dieser Crewordnung kann im Konsens beschließen sich eine andere Crewordnung zu geben. Damit entfallen für sie alle in dieser Ordnung definierten Rechte und Pflichten; vorbehaltlich Absatz 2.
(2) § 7 Absatz 4 ist anzuwenden.

§ 9 – Änderung der Crewordnung

(1) Diese Ordnung kann durch 2/3-Mehrheit aller Crews, in deren Satzung diese Crewordnung wesentlicher Bestandteil ist, geändert werden.


Satzung der Crew Muster

§ 1 – Gründung der Crew Muster

(1) Vorname Name 1, Vorname Name 2,
Vorname Name 3, Vorname Name 4 und Vorname Name 5 sind heute am TT.MM.JJJJ im Lokal, Ort zusammengekommen, um eine Crew nach der Crewordnung 1337 (gem. § 1 Abs. 1 der Crewordnung 1337) zu gründen.
(2) Die Crew gibt sich den Namen Muster.
(3) Zu den ersten Crew-Sprechern wurden Vorname Name 1 und Vorname Name 2 im Konsens gewählt.
(4) Das nächste Crew-Treffen findet am . . . um . . Uhr im . . . statt.

§ 2 – Aufgaben und Tätigkeit der Crew

Die Aufgaben und Tätigkeiten der Crew ergeben sich aus der Crewordnung 1337.

§ 3 – Ordnung der Crew

Die Crew tritt der Crewordnung 1337 bei (gem. § 1 Abs. 1 der Crewordnung 1337), die (damit) wesentlicher Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 4 – Änderung der Crewordnung / Auflösung der Crew

Die Crew kann bei einem Crew-Treffen im Konsens beschließen, nicht mehr der Crewordnung 1337 anzugehören (gem. § 8 Abs. 1 der Crewordnung 1337); die Crew Muster gilt dann als aufgelöst.

Schlussbemerkungen zur Crew-Gründung

(1) Eine Seite für die Crew Muster mit Kategorisierung „Crew nach Crewordnung 1337“ wurde im Wiki der Piratenpartei angelegt.
(2) Die Gründung der Crew wird dem Verwaltungsgremium des Landesverbandes NRW (gem. dessen Satzung § ...) bekanntgegeben.

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