NRW Diskussion:2013-03-27 - NRW Vorstand/Gutachten
Aus Piratenwiki
- Das Datum ist der 22.1.13 - War das Gutachten tatsächlich zu diesem Zeitpunkt dem LVOR schon bekannt?
- Warum wurde es erst diese Woche veröffentlicht?
- Ziehen wir daraus irgendwelche Konsequenzen, oder sind wir der Meinung der Ersteller hat keine Ahnung?
- Ich hätte bei Eingang des Gutachtens erwartet, dass der LVOR kommuniziert, was darin steht und wie er darauf zu reagieren gedenkt - warum ist das nicht geschehen? Nur deswegen muss man jetzt hier nachfragen.
- Warum muss man überhaupt nachfragen, was mit Gutachten X oder Y ist? Wir kommunizieren im Landtag permanent, dass Gutachten unaufgefordert zu veröffentlichen sind, für unseren LV gilt das aber nicht?
- Hält der Vorstand den Gutachtenverschluss für vereinbar mit den Piratenprinzipien, wie z.B. Transparenz?
- Ist die Liste vom Landeswahlleiter schon bestätigt worden?
- Kann der Landeswahlleiter das wieder zurücknehmen?
- Wurde die Rechtsabteilung der (Bundes)Partei befragt? Gibt es da ebenfalls eine schriftliche Stellungnahme zu?
- Wurden die Fragen rund um die AV im Gesamtvorstand besprochen? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Sind die getroffenen Entscheidungen Konsens und wurden von allen Mitgliedern des Vorstands so getragen?
- Hielt keines der Mitglieder des aktuellen LaVos die Nicht-Veröffentlichung des Gutachtens für ein ernstes Problem?
- Wieso hat der Landesvorstand die Versammlungsleitung über diesen Umstand nicht informiert?
- Wer aus dem Landesvorstand trägt die Entscheidung, das Gutachten zurückzuhalten mit?
- Gibt es schon ein Gutachten, wer die entstanden Kosten des Landesverbandes und der Mitglieder für die umsonst durchgeführte #avpampa zu tragen hat? Ist gegebenfalls der Landesvorstand dafür auch persönlich haftbar, weil er besseren Wissens an der Durchführung festgehalten hat?
- Gibt es Rechtsgutachten, die eine andere Deutung der Gültigkeit der AVPAMPA zulassen? Welche juristischen Fachkenntnisse stehen dem nun vorliegenden Gutachten entgegen und haben den LaVor dazu bewegt, dass Gutachten außer Acht zu lassen?
- Wie lange war die Anfechtungsfrist?
- Kann der BUVOR den LVOR dazu auffordern, die Aufstellung der Liste zu wiederholen?
- Ist die AV nach heutigem Stand (29.03.13) vor Bekanntgabe des Gutachtens angefochten worden?
- ja: NRW:Schiedsgericht:Urteilsarchiv:LSG-NRW-2013-001 (Urteil ist AFAIK vom BSG bestätigt worden) Silent-Bob 20:37, 29. Mär. 2013 (CET)
- stimmt siehe Beschluss des Bundesschiedsgerichts im Verfahren BSG 2013-01-19 -- Thomas Weinbrenner 20:56, 29. Mär. 2013 (CET)
- Wer berät den Landesvorstand NRW in rechtlichen Fragestellungen?
- Gehören zu denjenigen, die den Lavor rechtlich ständig beraten, auch Listenkandidaten für die Bundestagswahl?
- Befinden sich unter denjenigen, die den Lavor konkret zur Frage der Rechtmäßigkeit der Aufstellungsversammlung beraten haben und/oder noch beraten, Listenkandidaten? Falls ja, wie beurteilt der Lavor die Vereinbarkeit der rechtlichen Auskunft mit der Eigenschaft als Listenkandidat?
- Erfuhr die stellvertretende Landesvorsitzende Christina Herlitschka von der bevorstehenden Veröffentlichung des Gutachtens, bevor oder nachdem sie ihren Rücktritt von der Kandidatur zum nächsten Landesvorstand erklärte?
- Warum wurde das Gutachten nicht frühzeitiger, d.h. bereits Anfang Januar, beauftragt? Der Vorschlag ein Solches einzuholen war dem LaVo spätestens seit dem 29.12.2012 bekannt.
- Welche der Mitglieder des LaVo, die für die Landesliste kandidierten, gingen davon aus, dass die Veröffentlichung des Gutachtens vor der AV keine Auswirkungen auf das eigene Wahlergebnis gehabt hätte?
- Bei einer Verschiebung der AV aufgrund der durch Alexander versäumten Einladungsfrist hätte er vermutlich am ehesten Stimmen verloren. War dem Rest der Vorstandes bekannt, das Alexander kandidieren wollte, als sie seinem Entschluss folgten das Gutachten unter Verschluss zu lassen?
- Wer außer dem LaVo wusste noch davon, dass ein Gutachten zur Gültigkeit der AV erstellt
a) werden sollte
b) wurde
und warum haben der/die Betreffenden sich nicht früher dazu öffentlich geäußert?
- Warum wurden in dem in Auftrag gegebenen Gutachten eine Fristverletzung als gegeben vorausgesetzt bzw. angenommen?
- Ist diese angebliche Fristverletzung irgendwo gerichtsfest dokumentiert?
- Der Anfechtungszeitraum für die AV ist lt. Schiedgerichtsordnung 2 Monate und das Gutachten wurde ziemlich genau 2 Monate nach der AV veröffentlicht. Wurde diese Zeitspanne absichtlich so gewählt, wenn ja warum und wessen Entscheidung war dies?
- Ist der Vorstand nicht auch der Meinung, dass das Zurückhalten eines Gutachtens, weil die Aussage nicht ins Konzept passt, ein Verstoß gegen unsere Transparenzgrundsätze, und damit gegen unseren eigenen "Markenkern" darstellt?
- Ist der Vorstand nicht auch der Meinung, dass der Versuch, ein Gutachten "passend zu machen" durch Einflussnahme auf den Gutachter, bzw. das Diskreditieren der Glaubwürdigkeit oder Sorgfalt des Erstellers und ähnliche Schritte als Politik 1.0 genau zu den von uns bekämpften Politikstilen gehören?
- Ist der Vorstand nicht auch der Meinung, das ein erheblicher Vertrauensverlust der Piraten durch das Unterdrücken des Gutachtens verursacht wurde?
- Bitte nehmt Stellung zu folgendem Kommentar des Autors Tobias Peter, Kölner Stadt-Anzeiger: http://www.ksta.de/debatte/kommentar-piraten-verlieren-an-glaubwuerdigkeit,15188012,22257600.html
- Welche personellen Maßnahmen sind nach Ansicht des Vorstandes erforderlich, um das Vertrauen wiederherzustellen?
- Ist der Vorstand der Meinung, das unverzügliche Konsequenzen zu erfolgen haben? Welche? Wenn nicht, warum war kein unverzügliches Handeln erforderlich?
- Ist der Vorstand der Meinung, dass Alex einen Listenplatz bekommen hätte, wäre die Umstände der Unterdrückung dieses Gutachtens bekannt gewesen?
- Ist der Vorstand der Meinung, dass Alex seinen Listenplatz behalten soll, bzw. würde er es begrüßen, wenn Alex ihn zurückgibt?
- Wie vergleicht der Vorstand die Schwere des Verstoßes gegen unseren Transparenzgrundsatz, im Vergleich der Schwere des Verstoßes gegen unseren Datenschutzgrundsatz im Falle des "Hammergates"? Wie rechtfertigt der Vorstand die daraus gezogenen, unterschiedlichen Konsequenzen?
- Wie definiert der Vorstand die "Sorgfaltspflicht" des Vorstandes? Welche Regeln wendet er dazu an? Welche Anforderungen gelten? Welcher Schaden muss drohen, um einen anderen Schaden einzugehen?
- Was muss geschehen, damit eine Aufstellungsversammlung aus Sorgfaltsgründen wiederholt werden muss? Welche Stellungnahmen welcher Personen könnten zu einer Wiederholung der Aufstellungsversammlung aus Sorgfaltsgründen führen?
- Wie bewertet der Vorstand die Zitate des Parteienrechtlers Prof. Morlok, die sich hier finden: http://www.ksta.de/politik/formfehler-die-piraten-in-der-listen-falle,15187246,22266452.html - Oder schließt ihr Euch der Kritk an, dass Morlok diese Zitate im Nachhinein autorisierte, reiche aus, sie zu widerlegen?
- Wird der Vorstand mit Parteienrechtler Prof. Morlok Kontakt aufnehmen, und mit ihm über die Bedenken diskutieren?
- Wie soll ich der politischen Konkurrenz gegenüber in Zukunft noch Transparenz politschen Handelns einforden können, ohne mich komplett zum Affen zu machen?
- Wie soll ich den Wählern gegenüber das Aussitzen von Krisen und das Kleben an Amtern und Listenplätzen erklären?
- Wie soll man in Zukunft argumentieren, wenn man im Land- oder Bundestag die Herausgabe eines Gutachtens fordert?
- Wie kann die sichtbar beschädigte Motivation der vielen aktiven Mitglieder geheilt werden?
- In der Mumble-Sitzung vom 3.4. hat Alex sinngemäß gesagt, dass ausser ihm noch Stephy mit dem Gutachter telefoniert und von ihm bestätigt bekommen habe, dass das Gutachten nicht vollständig sei. Kann Stephy das bestätigen? Welche Kontakte hatte Stephy mit dem Gutachter, und welchen Inhalts waren die Gespräche?
- Wird der Vorstand mit dem Gutachter erneut Kontakt aufnehmen, um die Ungenauigkeiten zu spezifizieren, und eine Klarstellung des Gutachters zu erhalten?
- Wenn das Gutachten fehlerhaft, unvollständig oder "schlampig" war, warum wurde dies nicht gerügt und Nachbesserung gefordert? Immerhin wurden über 800 Euro dafür gezahlt.
- Die Vorstandsmitglieder möchten bitte mitteilen, wer von Ihnen jeweils der Ansicht war, ein Folgegutachten würde angefertigt werden, und an welche Absprachen sie sich dazu erinnern.
- Die Vorstandsmitglieder möchten sich bitte ausdrücklich einverstanden erklären, den gesamten und vollständigen Emailverkehr für die Veröffentlichung freizugeben, soweit er das Gutachten und die AVPampa betrifft. Anschließend werden die Vorstandsmitglieder gebeten, den Mailverkehr zu veröffentlichen, der ihnen vorliegt, und zwar sowohl die eigenen als auch die erhaltenen Mails, da sie dann ja von Vertraulichkeit diesbezüglich von ihren Vorstandskollegen entbunden sind.