NRW:Wuppertal/Piratenbüro/Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Piratenbüro
- 2 § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros
- 3 § 2 Büropiraten
- 4 § 3 Wahl des/der Büropiraten
- 5 § 4 Ende der Amtszeit
- 6 § 5 Datenschutz
- 7 § 6 Aufgaben der Büropiraten
- 8 § 7 Verwaltungspirat
- 9 § 8 Finanzpirat
- 10 § 9 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- 11 § 10 Pressepirat / Presseteam
- 12 § 11 Pressesprecher und stellvertretender Pressesprecher
- 13 § 12 Betreuung von Bürgeranfragen
- 14 § 13 Sperrung von der Mailinglsiste
- 15 § 14 Auschluss von Treffen
Piratenbüro
Diese Geschäftsordnung wurde auf der Kreismitgliederversammung der Piratenpartei in der kreisfreien Stadt Wuppertal am 24.11.2013 verabschiedet.
- Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.
- Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
- Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
- Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros
- Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in den §§ 6, 7 und 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind.
- Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
§ 2 Büropiraten
- Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach § 1 betraut sind, heißen Büropirat.
- Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
- Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
- Kein Büropirat darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.
- Kein Büropirat darf ein politisches Mandat innehaben.
- Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
- Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt.
- Der Landesvorstand ist
- gegenüber dem Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
- berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
- Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
- der Mitgliederversammlung,
- dem Landesvorstand.
- Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
- die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts,
- im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland und
- der Crewsprecher-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland.
- einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
- die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts,
§ 3 Wahl des/der Büropiraten
- Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
- Gewählt wird in geheimer Wahl.
- Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
- Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn
- die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können,
- das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
§ 4 Ende der Amtszeit
Das Amt endet
- nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach § 6 Nummer 5.3.
- durch Amtsverzicht,
- durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
- durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
- vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer Kreismitgliederversammlung.
§ 5 Datenschutz
- Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.
§ 6 Aufgaben der Büropiraten
- Jeder Büropirat hat das Recht, die Mitgliederdaten der Wuppertaler PIRATEN einzusehen. Eine eingegangene Datenschutzverpflichtung wird vorausgesetzt.
- Jeder Büropirat hat die Pflicht, auf Ersuchen von Mitgliedern des PIRATEN Wuppertal zu Mitgliederversammlungen, Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen. Das Ersuchen zur Einberufung der KMV muss von mindestens drei (3) Mitgliedern mit Zugehörigkeit zum Einzugsgebiet unterstützt werden.
- Jeder Büropirat hat das Recht, die Mitglieder der Wuppertaler PIRATEN in Textform nach §126b BGB (Nachricht in Textform auf Papier o.Ä.) zu kontaktieren.
- Gewählten Büropiraten können durch die KMV die folgenden Rollen mit ihren Aufgaben, Rechten, Pflichten und Tätigkeiten zugewiesen werden: Verwaltungspirat, Finanzpirat, Pressepirat.
- Sofern keine bestimmten Aufgaben durch die KMV zugewiesen werden, werden die Aufgaben gleichberechtigt durch alle Büropiraten ausgeführt. Sofern ein Büropirat seinen Aufgaben längerfristig nicht nachkommen kann, übernehmen die anderen Büropiraten dessen Aufgaben.
- Darüber hinaus kann die KMV mit einfacher Mehrheit unverbindliche Richtlinien und Hinweise zur Arbeitsweise der Büropiraten beschließen und aufheben. Die Sammlung dieser Richtlinien und Hinweise bilden den Bürokodex.
- Die Entlastung von Büropiraten erfolgt durch die KMV. Entlastung von nicht mehr aktiven Büropiraten ebenfalls. Die alten Büropiraten sind zu entlasten, bevor die neuen gewählt werden.
§ 7 Verwaltungspirat
- Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
- Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Kreise, von denen er gewählt wurde einzusehen.
- Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Kreise, von denen er gewählt wurde
- zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
- über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
- zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
- Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Kreise, von denen er gewählt wurde in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.
- Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe
- bei Mitgliederversammlungen der Kreise, von denen er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen,
- datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
- mindestens 45 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl des Büropiraten einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 7 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.
§ 8 Finanzpirat
- Jeder Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegeheiten betraut ist, heißt Finanzpirat.
- Jeder Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.
- Jeder Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
- Er ist Ansprechparter für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.
- Er leitet Sammelspenden zeitnah an den Landesverband weiter.
- Er unterstützt die Wuppertaler PIRATEN bei Finanzanträgen an den Vorstand und Erstattungsanträgen an die Schatzmeisterei.
§ 9 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Jeder darf Pressemitteilungen verfassen. Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen, welche für die PIRATEN Wuppertal sprechen, obliegt jedoch alleine dem Presseteam und dem Pressesprecher.
- Das Presseteam ist im Wesentlichen Dienstleister für die Wuppertaler PIRATEN. Es nimmt Entwürfe von Pressemitteilungen an, korrigiert und überarbeitet diese und veröffentlicht diese als Pressemitteilung und auf den genutzten Medien (z.B. Blog, njuuz.de, social Media etc.).
- Die Pflege von social Media-Inhalten kann jeder interessierte beim Presseteam beantragen. Dem Presseteam steht es jedoch frei, Inhalte zu entfernen, welche nicht der Beschlusslage der Piratenpartei entsprechen und als Meinung der Wuppertaler PIRATEN interpretiert werden könnten. Dieser Vorgang ist zu begründen.
§ 10 Pressepirat / Presseteam
- Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Presse betraut ist, heißt Pressepirat.
- Jeder Pressepirat hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen unter Zustimmungsvorbehalt des Pressesprechers zu veröffentlichen.
- Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
- Jede Pressemitteilung sollte grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Piraten gegengelesen werden.
§ 11 Pressesprecher und stellvertretender Pressesprecher
- Aus dem Presseteam wird von der Kreismitgliederversammlung ein Pressesprecher und optional ein stellvertretender Pressesprecher gewählt.
- Der Pressesprecher ist Haupt-Ansprechpartner für die Presse.
- Der Pressesprecher ist Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Daher bedürfen Pressemitteilungen seiner Zustimmung.
- der stellvertretende Pressesprecher vertritt den Pressesprecher, wenn dieser seine Aufgabe nicht wahrnehmen kann.
§ 12 Betreuung von Bürgeranfragen
- Jeder interessierte PIRAT, der eine Datenschutzverpflichtung eingegangen ist, kann die Betreuung von Bürgeranfragen per Telefon, Mail (Request-Tracker (RT)) und Post (Postfach) übernehmen. Der Zugang zum Request-Tracker muss beim Vorstand beantragt werden. Die Schlüssel zum Postfach werden von den Verwaltungspiraten verwaltet.
Die PIRATEN, welche Bürgeranfragen betreuen, erhalten keinen Zugriff auf Mitgliederdaten, sofern sie nicht als Büropiraten gewählt wurden.
§ 13 Sperrung von der Mailinglsiste
Um Mobbing und Anfeindungen auf der Wuppertaler Mailingliste unterbinden zu können, sollen die Wuppertaler Büropiraten einzelne Abonnenten für eine bestimmte Dauer sperren können:
- Beim ersten Vorfall wird eine Verwarnung ausgesprochen.
- Beim zweiten Vorfall wird für eine Woche gesperrt.
- Im Wiederholungsfall für 4 Wochen.
Für Verwarnung und Sperrung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der Wuppertaler Büropiraten.
§ 14 Auschluss von Treffen
Um Mobbing und Anfeindungen unter den Wuppertaler Piraten unterbinden zu können, sollen auf Treffen der Wuppertaler Piraten die anwesenden Wuppertaler Büropiraten einzelne Mitglieder mittels Hausrecht ausschließen können.
Dazu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Wuppertaler Büropiraten.
Bei dauerhaftem Stören kann der Ausschluss über einen längeren Zeitraum ausgesprochen werden. Die Dauer des Ausschlusses ist genau zu bestimmen.
Für diese Entscheidung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der Wuppertaler Büropiraten.