NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Rosendahl
Kontakt
Gemeinde Rosendahl
Hauptstrasse 30
48720 Rosendahl
Tel. 02547 / 77-0
Fax 02547 / 77-199
E-Mail info@rosendahl.de
Herr Stauvermann
Tel. 02547 / 77-126
E-mail martin.stauvermann@rosendahl.de
Antwort der Gemeinde
„Für die Aufstellung der Wahlplakate gibt es keine Regelungenen seitens der Gemeinde Rosendahl. Ich habe daher keine Bedenken, dass in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Wahl im öffentlichen Verkehrsraum plakatiert wird. Bitte beachten Sie aber, dass der fliessende Strassenverkehr nicht behindert wird. Vor allem auf die Sichtachsen bei Einfahrten, Kreuzungen usw. ist zu achten. Auch ist das Bekleben von Gegenständen (z.B. Telekomkästen, RWE-Stromkästen usw.) verboten.
Ich möchte Sie jedoch bitten, das Aufstellen der Wahlplakate maßvoll und zurückhaltend vorzunehmen, da für das Gemeindegebiet eine Plakatordnung gilt, die – mit Ausnahme der Möglichkeit der Werbung für Wahlen – das Aushängen bzw. Aufstellen von Plakaten verbietet.“
PiratTorsten