NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Kreuzau
Eine Mail vom 14.8.2009:
Sehr geehrter Herr Bramer, die Gemeinde Kreuzau stellt anläßlich der Wahlen im Gemeindegebiet 11 Groß-Plakattafeln mit 16 Ansichtsflächen zur Verfügung. Es gibt Festlegungen, in welchem Feld die Parteien ihre Plakate aufhängen können. Aus der beiliegenden Datei können Sie entnehmen, wie die Aufteilung erfolgt ist. Ich erteile Ihnen die Genehmigung, im Feld "Andere" 1 Plakat DIN-A1 aufzuhängen. Diese Reglementierung ist in Anbetracht der Vielzahl der Wahlbewerber erforderlich. Ich weise weiter darauf hin, dass die Aufstellung eigener Plakattafeln und Plakatständer grundsätzlich nicht genehmigt wird. Diese Genehmigung gilt nur für die Bundestagswahl 2009, für weitere Wahlen ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Walter Stolz Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau Tel. 02422 507108 Fax 02422 507 142