NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Köln

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rechtlichen Rahmenbedingungen der Plakatierung zur Bundestagswahl in Köln


Von wann bis wann sind Wahlplakate in Köln erlaubt?

Grundsätzlich 6 Wochen vor der Wahl, also ab dem 17.08.09. Die Plakate können aber schon ab Samstag den 15.08.09 angebracht werden und müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder abgehängt werden.


Darf man überall plakatieren oder welche Vorschriften gibt es?

Sämtliche Plakatstandorte müssen beim Ordnungsamt formlos beantragt werden. Antrag auf Briefbogen der Partei: Anzahl, Format und Standorte auflisten. Grundsätzlich keine Grenze für Menge der Plakate, aber es wird auf Verhältnismäßigkeit geachtet (also keine 10.000 Plakate für Kleinpartei wenn „Volksparteien“ 2.000 haben).

Die Plätze auf den großen Plakatwänden werden automatisch nach Größe und bisherigen Erfolgen der Parteien verteilt und den zugelassenen Parteien mitgeteilt. 150 Plakatwände, aufgeteilt in 8 Felder, also insgesamt 1200 Felder.


First come first serve - oder wie werden die Plätze vergeben?

Genauso, was zuerst hängt (genehmigt natürlich) hängt.

Es wird also grundsätzlich nur der Standort genehmigt, aber nicht unbedingt nur für eine Partei. Hier kommt es also auch wirklich darauf an, die Plakate möglichst früh (im Idealfall also in der Nacht vom 15. auf den 16.08.09) anzubringen um gute Plätze zu sichern. Zudem muss der Standort nicht 100%ig genau angegeben werden, aber so, dass er nachvollziehbar und überprüfbar ist. Also z.B. 5 Plakate an den Laternen auf dem Mittelstreifen der Inneren Kanalstr. zwischen Neusser und Merheimer Str. etc. Eine tatsächliche Kontrolle der Plakatierung kann das Ordnungsamt natürlich nicht leisten. Es wird daher in der Regel nur auf Grund von Beschwerden tätig.


Welche Formate sind zulässig?

Max. Din A0


Gibt es Vorschriften zur Befestigung?

Hanfschnüre oder Draht


Ansprechpartner für weitere Fragen und Anträge

Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung –Straßen- und Grünflächennutzungen
Herr Baumanns
Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Tel. 0221/221-26334