NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Hünxe

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Plakatierung in Hünxe

Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Wesel beachten!

Aktiver Pirat Stephan
Status Plakatierungsinfos liegen vor

Ansprechpartner: Ewald Brefort <e w a l d [dot] b r e f o r t [at] h u e n x e [dot] d e>

Ansprechpartner: Klaus Stratenwerth <K l a u s [dot] S t r a t e n w e r t h [at] h u e n x e [dot] d e>

Antwort auf Email vom 20.7.:

Die Gemeinde Hünxe stellt den Parteien keine Plakatierungsflächen zur
Verfügung. Es können natürlich eigene Plakate aufgestellt werden. Die
Aufstellung ist drei Monate vor der Wahl möglich. Eine besondere
Genehmigung ist nicht erforderlich, es sind aber folgende Nebenbestimmungen
zu beachten:
     eine Plakatierung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und
     Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven,
     die Plakate dürfen nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen Anlass
     geben,
     die Gemeinde Hünxe ist über die Durchführung der Plakatierung zu
     informieren (Herr Brefort; ewald.brefort@huenxe.de), am besten mit
     Angabe der vorgesehenen Standorte.
Auf jeden Fall sind die selbst aufgestellten Plakate nach der Wahl zu
entfernen.

Plakatierungsplan

Es stehen 10 HFP zur Verfügung. Ich bespreche mit Dennis wo wir sie aufhängen und schicke dann eine Email an die Gemeinde. (Stephan13360 17:11, 7. Sep. 2009 (CEST))

Log

Datum Aktion User
2009-07-20, 08:00 Email-Anfrage versandt TobyS
2009-07-20, 15:00 Email-Antwort erhalten TobyS 11:11, 21. Jul. 2009 (CEST)
2009-07-21, 11:00 Daten eingetrageb TobyS 11:11, 21. Jul. 2009 (CEST)