NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Dülmen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kontakt

Hr. Schwarzer

Overbergplatz 3

48236 Dülmen



Antwort der Gemeinde

Genehmigung einer Plakatierung

Aufgrund Ihres Antrags erteile ich dem Landesverban der Piratenpartei NRW Deutschland gem. §18 Strassen- und Wegegesetz des Landes NW und §2 der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Strassen in der Stadt Dülmen" (...) die Erlaubnis ,anlässlich der diesjährigen Landtagswahl Werbeplakate aufzuhängen.

Die Erlaubnis wird unter folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt:

1. Werbeplakate müssen auf Faserplatten aufgezogen und mit Draht an Strassenlaternen (Bodenfreiheit mind. 2,20 m) angebracht werden. Die Anbringung an Bäumen ist nicht gestattet.

2. Plakate dürfen nicht an Verkehrsanlagen, Lichtzeichenanlagen oder in Verbindung mit Verkehrszeichen angebracht werden.

3. Spätestens bis zum 16.05.2010 sind sämtliche Plakate zu entfernen.

Ich weise sie ausdrücklich darauf hin, dass Plakate, die sie widerrechtlich an den v.g. Orten anbringen, vom städt. Baubetriebshof umgehend auf ihre Kosten entfernt werden.

Städtische Wahlflächen stehen leider nicht zur Verfügung.




Torsten