NRW:Schiedsgericht:Urteilsarchiv:LSG-NRW-2013-001

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Sehr geehrte(r) XYZ,

im Hinblick auf Ihre Anrufung des Schiedsgerichtes "Klage gegen Einladung zum Landesparteitag am 26.1.2013" vom 01.01.2013 erging folgender Beschluss:

BESCHLUSS

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen: LSG-NRW-2013-001 hat das Landesschiedsgericht der Piratenpartei NRW (nachfolgend LSG) durch die Vorsitzende Schiedsrichterin Elle Nerdinger und die Schiedsrichter Dominik Boecker und Silent-Bob Klöcker am 09.01.2013 einstimmig beschlossen:

Der Anrufung wird nicht stattgegeben

Begründung:

Die Anrufung war nicht statthaft, da der Kläger keinen konkreten Schaden (und damit einen ihm persönlich zustehenden Anspruch) benannt hat, der ihm aus der Ladungsfrist entstanden ist und es auch nicht ersichtlich ist, dass ihm ein solcher entstanden ist. Der Kläger benennt lediglich Sorgen um mögliche, künftige Schäden für die Partei, nicht aber für ihn persönlich, als Begründung für seine Klage.

Dies kann - so weit ihm möglich - im Beschwerdeverfahren noch nachgeholt werden. Im Angesicht des anstehenden Termines für die AV erscheint es dem Schiedsgericht sachgerecht, dem Antragsteller eine zeitnahe Klärung beim BSG zu erwirken.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht den Antragstellern die sofortige Beschwerde zu. Die sofortige Beschwerde ist mit einer Frist von 14 Tagen in Textform zum Bundesschiedsgericht der Piratenpartei, Pflugstraße 9a, 10115 Berlin, schiedsgericht@piratenpartei.de einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Silent-Bob Klöcker, Berichterstatter AZ LSG-NRW-2013-001

LSG NRW