NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Vorstand/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag an den Vorstand RSK.



Antragstitel

Bitte um Stellungnahme des Kreisvorstands zum Entwurf der OG-Ordnung für Siegburg Piraten.

Antragsteller

Pallando

Antragstyp

Sonstiger Antrag

Antragstext

Im Entwurf der Siegburger OG-Ordnung befinden sich einige besondere Regelungen.

Um Probleme im Nachgang der Mitgliederversammlung zu vermeiden, bitte ich den Kreisvorstand um eine Stellungnahme, ob von seiner Seite Bedenken gegenüber den angedachten Regelungen bestehen bzw. ein Konflikt mit der Kreissatzung gesehen wird. Es geht nicht darum, mit einem Votum des Kreisvorstands eine Vorentscheidung herbeizuführen sondern allein darum, mögliche Bedenken vor der Gründung der Ortsgruppe festzustellen und zu beseitigen. Über die endgültige Fassung der OG-Ordnung entscheidet selbstverständlich erst die Ortsmitgliederversammlung der Siegburger Piraten.


Antragsbegründung

Erläuterung zu den aus meiner Sicht entscheidenden Punkten:

3. Arbeitstreffen
"3.2 Im Rahmen dieser Treffen können die anwesenden  Mitglieder mit einfacher Mehrheit Aktionen planen oder Anfragen und  Anregungen an den Stadtrat und seine Ausschüsse beschließen sowie aktuelle Standpunkte auf Grundlage der vorhandenen Programme der übergeordneten Verbände oder Beschlüssen der Mitgliederversammlung festlegen."

Hiermit soll ermöglicht werden, zeitnah auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können und die Positionen auf Grundlage der bestehenden Beschlüsse weiterzuentwickeln. Ziel ist es im Hinblick auf den Kommunalwahlkampf 2014 und danach die Schlagkraft sicherzustellen, ohne für jeden Beschluss zu einer Ortsmitgliederversammlung mit entsprechender Vorlaufzeit laden zu müssen.

"3.4 Darüber hinaus können in Siegburg aktive Piraten oder interessierte Nichtmitglieder auf Antrag dauerhaft stimmberechtigt werden, wenn die Mehrheit eines Arbeitstreffen dies beschließt. Die Stimmberechtigung kann durch einen Beschluss eines Arbeitstreffens, einer Mitgliederversammlung oder des Kreisvorstands wieder aufgehoben werden."

Diese Regelung lehnt sich an die Regelungen zur Stimmberechtigungen in Organisationseinheiten (AGs, PGs, AKs, Crews) in der NRW-Satzung an, die eine Stimmberechtigung von Nichtmitgliedern vorsieht. Hier wollen wir die Vorteile einer Crew (Integration von Nicht-Mitgliedern und Nicht-Ortsansässigen) mit denen einer Ortsgruppe kombinieren. Da 3 Organe diese Stimmberechtigung wieder entziehen können und die Stimmberechtigung auf Arbeitstreffen beschränkt ist, sehe ich genügend Vorkehrungen z.B. gegen eine "Unterwanderung" getroffen.

Sonstiges
"6.4. Ein Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Ortsgruppe mit einer benachbarten Kommune ist möglich, wenn die Mitgliederversammlungen beider Orte zustimmen."

Diese Regelung könnte ein Modell sein, um Mitgliedern in Nachbarorten ohne eigene Aktivitäten und Ortsgruppe eine Mitarbeit zu ermöglichen und auch den Bürgern vor Ort einen Ansprechpartner zu bieten.

Hinweis: Eine Behandlung auf der Vorstandssitzung am heutigen Dienstag, den 27.11.2012 ist nicht unbedingt erforderlich, eine Stellungnahme vor der Ortsmitgliederversammlung am 12.1.2013 wäre aber hilfreich. Ein Antrag auf Versand der Einladungen zur OMV am 12.1. geht ein, sobald ein passender Ort gefunden wurde, wenn irgend möglich noch im November.


Datum der letzten Änderung

08.01.2013