NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Projektgruppe/BTW2013 RSK/Plakate

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Wappen Rhein-Sieg Kreis.png
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Genehmigungen

Genehmigungen liegen in der Cloud: https://cloud.piratenpartei-rhein-sieg.de/public.php?service=files&t=fec506560fafdfb63afd899f977efc9d

Stadt/Gemeinde erteilt von bis Anzahl Ansprechpartner Bemerkungen
Alfter ja 22.06.2013 keine Angabe Marcel Weiler Formloser Antrag mit Briefkopf notwendig. nach Bestätigung kostenfrei 3 Monate vor der Wahl möglich
Bad Honnef ja 22.06.2013 28.09.2013 50 Martin Zieroth max. 50 Stück max. DIN A0
Bornheim ja 22.06.2013 keine Angabe Marcel Weiler
Eitorf ja 10.9.2013 keine Angabe Marcus Brühl
Hennef ja 22.6.2013 keine Angabe Marcus Brühl
Königswinter xx xx keine Angabe Martin Zieroth
Lohmar ja 04.08.2013 29.09.2013 Birgit Geib
Meckenheim xx xx keine Angabe Martin Zieroth
Much ja 23.6.2013 keine Angabe Marcus Brühl
Neunkirchen-Seelscheid ja 6 Wochen vor Wahl 28.09.2013 Birgit Geib joachim.kauert@neunkirchen-seelscheid.de erst ab 6 Wochen vor der Wahl erlaubt, erlaubnisfrei
Niederkassel ja 23.06.2013 28.09.2013 Martin Zieroth Genehmigung nicht erforderlich
Rheinbach xx xx keine Angabe Martin Zieroth ab 3 Monate vorher kostenfrei möglich. Bitte unten stehende Bedingungen beachten, sowie den für Plakate verbotenen Innenstandbereich.
Ruppichteroth xx xx keine Angabe Marcus Brühl
Siegburg xx xx keine Angabe xx
St. Augustin ja 09.08.2013 24.09.2013 140 Birgit Geib Max. 140 Stück an max. 140 Standorten. Liste mit Standorten nach Plakatierung an Stadt senden!
Swisttal xx 22.06.2013 keine Angabe Marcel Weiler Ist beantragt seit 2.7. -> bisher keine Rückmeldung
Troisdorf ja 22.06.2013 unverzüglich 75 Birgit Geib Verwaltungsgebühr: 7,60€ / max. 75 Plakate / max. 6 Plakate je Stimmbezirk
Wachtberg xx 22.06.2013 29.09.2013 Marcel Weiler 100€ Kaution ist beantragt seit 2.7. -> bisher keine Rückmeldung
Windeck xx xx keine Angabe Marcus Brühl
außerhalb geschl. Ortschaften erteilt von bis Anzahl Ansprechpartner Bemerkungen
Landes- und Bundesstraßen (linksrheinisch) ja 22.06.2013 keine Angabe Marcel Weiler
Kreisstraßen ja 22.06.2013 keine Angabe Marcel Weiler

Allgemeines

Datei:Plakatwerbung bei Wahlen - Broschüre - neu.pdf Straßen NRW Broschüre zur Plakatierung ausserhalb geschlossener Ortschaften.


Plakat-Standorte

Plakatstandorte werden hier dokumentiert: https://rsk-btw13.piratenpad.de/wo-haengen-die-Plakate

Wahlkreise (Informationen aus der Landtagswahl)

Rhein-Sieg-Kreis I

Eitorf

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.

Ansprechpartner ist Herr Wahl 02243 89 165, er hat meine Kontaktadresse bei Fragen

Hennef (Sieg)

ist beantragt


Zuständig Frau Krämer Martina.Kraemer@hennef.de Zuständig für die Beglaubigung der Unterstützungsunterschriften Frau Martens Tatjana.Martens@hennef.de

Lohmar

Plakatierung ist in der Zeit von 7 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl erlaubt. Weiterhin wurde mir die Broschüre von Straßen NRW zugeschickt.

Herr Weber 02246 15- 220 bisher nicht erreicht

Much

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten. Weitere Infos stehen unter http://www.much.de/staticsite/staticsite.php?menuid=116&topmenu=2#4a


Ansprechpartner ist Herr Streich 02245 - 68 72 er hat meine Kontaktadresse bei Fragen

Neunkirchen-Seelscheid

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.


Zuständig: Herr Kauert Joachim.Kauert@neuenkirchen-seelscheid.de

Infostände sind genehmigungspflichtig.

Ruppichteroth

Ansprechpartner Peter Gauchel Telefon: 02295/49-23 Telefax: 02295/4939 E-Mail: peter.gauchel@ruppichteroth.de Zimmer: 101

noch nicht erreicht mbruehl

Windeck

Hier ist wohl ein Herr Otto unter der Durchwahl 161 zuständig. Er war von der Situation überrascht, scheinbar sind wir die ersten die anfragen.

Anfrage schriftlich per FAX oder Brief.

Niederkassel (Stand 2010)

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.

Siegburg (Stand 2012)

Ansprechpartner: Frau Gisela Rotter, E-mail: gisela.rotter@siegburg.de, Tel: 02241/102219

Troisdorf (Stand 2012)

Ansprechpartner. Frau Tumulkas,Rathaus Troisdorf, Ordnungsamt E-mail: tumulkas@troisdorf.de Tel. 02241/900-314 Fax 02241/900-8314


Rhein-Sieg-Kreis II

Alfter

Gemeinde Alfter Am Rathaus 7 53347 Alfter

Tel: 0228 / 6484-0 Fax: 0228 / 6484-199 Mail: rathaus@alfter.de

Web: www.alfter.de

Fachgebiet Ordnungswesen Sondernutzungserlaubnisse Ansprechpartnerin: Lanski, Dagmar Zimmer 7 06484-118/-121 dagmar.lanski@alfter.de

Schriftlich mindestens 5 Werktage vor der Sondernutzung Keine Kosten durch Informationsstände

Bornheim

Stadt Bornheim Bürgerbüro Rathausstraße 2 53332 Bornheim

Tel: 02222 / 945-180 (Wahlamt) Fax: 02222 / 945-126 Mail: wahlbuero@stadt-bornheim.de

Web: www.bornheim.de

Bad Honnef (Stand 2012)

Nach dem Ortsrecht ist Plakatieren gebührenpflichtig und nur in einem engen Zeitraum erlaubt. Nach einem Antrag wird für den Wahlkampf eine gebührenfreie Genehmigung für die Plakatierung ab 3 Monate vor der Wahl erteilt.

Infostände wurden in der Vergangenheit wohl "üblicherweise" auf privaten Grundstücken wie Einkaufsmärkte o.ä. betrieben. Daraus schliesse ich, dass die normalen Regelungen bzgl. Genehmigungen und Gebühren gelten.

Ansprechpartner ist Herr Schöne-Warnefeld gerrit.schoene-warnefeld (at) bad-honnef.de.

Es gibt eine A4-Seite mit pendantischen Vorschriften zum Anbringen von Wahlwerbung - sie kam mit dem Antragsformular. Bitte Fragt euren Plakatverantwortlichen (2012 mich) nach den aktuellen Regeln bevor ihr anfangt Plakate in Bad Honnef aufzuhängen.

Königswinter (Stand 2012)

Herr Bogdanski werner.bogdanski (at) koenigswinter.de ist der Ansprechpartner.

Es wird gebeten, geplante Orte für Plakate und Infostände in einem formlosen Schreiben per Post oder E-Mail durchzugeben.

Regelungen sind wie üblich.

St. Augustin (Stand 2012)

Wichtig

Folgende Sonderregeln (bzw explizit genannte Regeln) sind zu beachten:

  • Keine Plakate an Bäumen, Haltestellen, Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen und Baudenkmälern und nicht an Verkehrszeichen (wie üblich)
  • Plakate dürfen nicht mit Schrauben, Nägeln, Klebeband oder ähnlichem befestigt werden (werden eh nur Kabelbinder nehmen)
  • Das Aufstellen von Plakaten im Kreuzungsbereich (30m vom Beginn der Kreuzung an!!!!!), an Sichtdreiecken, im Bereich (30m!!!) von Kreisverkehren, auf Verkehrsinseln ist untersagt.
  • Nicht (Zitat:) ausserhalb geschlossener Ortschaften im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen , vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven
  • Im Bereich von Gehwegen Mindesthöhe 2m, bei Radwegen Mindesthöhe 2,25m
  • Wer will kann innerhalb eines Monats dagegen klagen, Widerspruchsverfahren gibt es nicht. (Rechtsbehelf am Ende des Briefes)

Meckenheim (Stand 2010)

Keine Genehmigung erforderlich, kann sofort begonnen werden, Ausnahme sind Landesstraßen, dafür ist die Behörde in Euskirchen zuständig. (Für Meckenheim sind dies: Giermaarstraße (L123) und Umgehungsstraße am Bahnhof (L158).

Rheinbach (Stand 2013)

Plakatierungsverbot im Innenstadtbereich, siehe Karte http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/92/Plakatierungsverbotsbereiche_Rheinbach_BTW2013.pdf

und Aufstellungshinweise

Bei der Aufstellung sind folgende Nebenbestimmungen zu beachten: 
Plakate und Plakatständer dürfen zur Vermeidung von Sichtbehinderungen nicht im Einmündungsbereich von Straßen und Hauseinfahrten
aufgestellt werden.
Die Anbringung von Plakaten und Plakatständern im engeren Innenstadtbereich ist verboten (siehe Anhang). Dies gilt auch für die Stromkästen
des RWE und die Schaltkästen der Telekom AG, sowie an amtl. Verkehrszeichen.
Die Plakate dürfen außerhalb der Ortschaften an klassifizierten Straßen (Bundes-Land- und Kreisstraßen) nur nach entsprechender Genehmigung
durch den Landesbetrieb Straßenbau aufgehangen werden.
Im Abstand von 50 m zu den Kreisverkehren ist das Plakatieren verboten. Die Außenkanten der Plakate und Plakatständer müssen einen Abstand von mind. 0,50 m zum Fahrbahnrand haben.
Bei der Anbringung bzw. Entfernung der Plakate und Plakatständer darf der Verkehr hierdurch nicht behindert werden.
Die Plakatständer sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigungen und dergleichen zu untersuchen.
Plakate, die unansehnlich oder beschädigt worden sind, sind umgehend zu erneuern oder zu entfernen.
Sollten die Plakatständer und Plakate Anlass zu Beanstandungen geben, so sind die Mängel umgehend zu beheben.
Alle Plakate und Plakatständer sind spätestens 3 Tage nach Ablauf der Erlaubnis zu entfernen

Swisttal

Wachtberg(Stand 2010)

Nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und erteilter Erlaubnis (abhängen innerhalb von 2 Tagen !)


Bestand Plakate

Einwohner im RSK

Datenquelle: [1]

Stadt/Gemeinde Einwohner Anteil in Prozent
Alfter 22.813 3,8
Bad Honnef, Stadt 24.988 4,2
Bornheim, Stadt 48.497 8,1
Eitorf 19.556 3,2
Hennef (Sieg) Stadt 45.726 7,6
Königswinter, Stadt 41.009 6,9
Lohmar, Stadt 31.078 5,2
Meckenheim, Stadt 24.400 4,1
Much 15.052 2,5
Neunkirchen-Seelscheid 20.744 3,5
Niederkassel, Stadt 37.307 6,2
Rheinbach, Stadt 26.951 4,5
Ruppichteroth 10.782 1,8
Sankt Augustin, Stadt 55.701 9,3
Siegburg, Stadt 39.510 6,6
Swisttal 18.204 3,0
Troisdorf, Stadt 75.068 12,5
Wachtberg 20.149 3,3
Windeck 20.625 3,4
Rhein-Sieg-Kreis 598.160 100,0