NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Projektgruppe/BTW2013 RSK/Plakate
Inhaltsverzeichnis
Genehmigungen
Genehmigungen liegen in der Cloud: https://cloud.piratenpartei-rhein-sieg.de/public.php?service=files&t=fec506560fafdfb63afd899f977efc9d
Stadt/Gemeinde | erteilt | von | bis | Anzahl | Ansprechpartner | Bemerkungen |
Alfter | ja | 22.06.2013 | keine Angabe | Marcel Weiler | Formloser Antrag mit Briefkopf notwendig. nach Bestätigung kostenfrei 3 Monate vor der Wahl möglich | |
Bad Honnef | ja | 22.06.2013 | 28.09.2013 | 50 | Martin Zieroth | max. 50 Stück max. DIN A0 |
Bornheim | ja | 22.06.2013 | keine Angabe | Marcel Weiler | ||
Eitorf | ja | 10.9.2013 | keine Angabe | Marcus Brühl | ||
Hennef | ja | 22.6.2013 | keine Angabe | Marcus Brühl | ||
Königswinter | xx | xx | keine Angabe | Martin Zieroth | ||
Lohmar | ja | 04.08.2013 | 29.09.2013 | Birgit Geib | ||
Meckenheim | xx | xx | keine Angabe | Martin Zieroth | ||
Much | ja | 23.6.2013 | keine Angabe | Marcus Brühl | ||
Neunkirchen-Seelscheid | ja | 6 Wochen vor Wahl | 28.09.2013 | Birgit Geib | joachim.kauert@neunkirchen-seelscheid.de erst ab 6 Wochen vor der Wahl erlaubt, erlaubnisfrei | |
Niederkassel | ja | 23.06.2013 | 28.09.2013 | Martin Zieroth | Genehmigung nicht erforderlich | |
Rheinbach | xx | xx | keine Angabe | Martin Zieroth | ab 3 Monate vorher kostenfrei möglich. Bitte unten stehende Bedingungen beachten, sowie den für Plakate verbotenen Innenstandbereich. | |
Ruppichteroth | xx | xx | keine Angabe | Marcus Brühl | ||
Siegburg | xx | xx | keine Angabe | xx | ||
St. Augustin | ja | 09.08.2013 | 24.09.2013 | 140 | Birgit Geib | Max. 140 Stück an max. 140 Standorten. Liste mit Standorten nach Plakatierung an Stadt senden! |
Swisttal | xx | 22.06.2013 | keine Angabe | Marcel Weiler | Ist beantragt seit 2.7. -> bisher keine Rückmeldung | |
Troisdorf | ja | 22.06.2013 | unverzüglich | 75 | Birgit Geib | Verwaltungsgebühr: 7,60€ / max. 75 Plakate / max. 6 Plakate je Stimmbezirk |
Wachtberg | xx | 22.06.2013 | 29.09.2013 | Marcel Weiler | 100€ Kaution ist beantragt seit 2.7. -> bisher keine Rückmeldung | |
Windeck | xx | xx | keine Angabe | Marcus Brühl |
außerhalb geschl. Ortschaften | erteilt | von | bis | Anzahl | Ansprechpartner | Bemerkungen |
Landes- und Bundesstraßen (linksrheinisch) | ja | 22.06.2013 | keine Angabe | Marcel Weiler | ||
Kreisstraßen | ja | 22.06.2013 | keine Angabe | Marcel Weiler |
Allgemeines
Datei:Plakatwerbung bei Wahlen - Broschüre - neu.pdf Straßen NRW Broschüre zur Plakatierung ausserhalb geschlossener Ortschaften.
Plakat-Standorte
Plakatstandorte werden hier dokumentiert: https://rsk-btw13.piratenpad.de/wo-haengen-die-Plakate
Wahlkreise (Informationen aus der Landtagswahl)
Rhein-Sieg-Kreis I
Eitorf
Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.
Ansprechpartner ist Herr Wahl 02243 89 165, er hat meine Kontaktadresse bei Fragen
Hennef (Sieg)
ist beantragt
Zuständig Frau Krämer Martina.Kraemer@hennef.de
Zuständig für die Beglaubigung der Unterstützungsunterschriften Frau Martens Tatjana.Martens@hennef.de
Lohmar
Plakatierung ist in der Zeit von 7 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl erlaubt. Weiterhin wurde mir die Broschüre von Straßen NRW zugeschickt.
Herr Weber 02246 15- 220 bisher nicht erreicht
Much
Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten. Weitere Infos stehen unter http://www.much.de/staticsite/staticsite.php?menuid=116&topmenu=2#4a
Ansprechpartner ist Herr Streich 02245 - 68 72 er hat meine Kontaktadresse bei Fragen
Neunkirchen-Seelscheid
Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.
Zuständig: Herr Kauert Joachim.Kauert@neuenkirchen-seelscheid.de
Infostände sind genehmigungspflichtig.
Ruppichteroth
Ansprechpartner Peter Gauchel Telefon: 02295/49-23 Telefax: 02295/4939 E-Mail: peter.gauchel@ruppichteroth.de Zimmer: 101
noch nicht erreicht mbruehl
Windeck
Hier ist wohl ein Herr Otto unter der Durchwahl 161 zuständig. Er war von der Situation überrascht, scheinbar sind wir die ersten die anfragen.
Anfrage schriftlich per FAX oder Brief.
Niederkassel (Stand 2010)
Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.
Siegburg (Stand 2012)
Ansprechpartner: Frau Gisela Rotter, E-mail: gisela.rotter@siegburg.de, Tel: 02241/102219
Troisdorf (Stand 2012)
Ansprechpartner. Frau Tumulkas,Rathaus Troisdorf, Ordnungsamt E-mail: tumulkas@troisdorf.de Tel. 02241/900-314 Fax 02241/900-8314
Rhein-Sieg-Kreis II
Alfter
Gemeinde Alfter Am Rathaus 7 53347 Alfter
Tel: 0228 / 6484-0 Fax: 0228 / 6484-199 Mail: rathaus@alfter.de
Web: www.alfter.de
Fachgebiet Ordnungswesen Sondernutzungserlaubnisse Ansprechpartnerin: Lanski, Dagmar Zimmer 7 06484-118/-121 dagmar.lanski@alfter.de
Schriftlich mindestens 5 Werktage vor der Sondernutzung Keine Kosten durch Informationsstände
Bornheim
Stadt Bornheim Bürgerbüro Rathausstraße 2 53332 Bornheim
Tel: 02222 / 945-180 (Wahlamt) Fax: 02222 / 945-126 Mail: wahlbuero@stadt-bornheim.de
Web: www.bornheim.de
Bad Honnef (Stand 2012)
Nach dem Ortsrecht ist Plakatieren gebührenpflichtig und nur in einem engen Zeitraum erlaubt. Nach einem Antrag wird für den Wahlkampf eine gebührenfreie Genehmigung für die Plakatierung ab 3 Monate vor der Wahl erteilt.
Infostände wurden in der Vergangenheit wohl "üblicherweise" auf privaten Grundstücken wie Einkaufsmärkte o.ä. betrieben. Daraus schliesse ich, dass die normalen Regelungen bzgl. Genehmigungen und Gebühren gelten.
Ansprechpartner ist Herr Schöne-Warnefeld gerrit.schoene-warnefeld (at) bad-honnef.de.
Es gibt eine A4-Seite mit pendantischen Vorschriften zum Anbringen von Wahlwerbung - sie kam mit dem Antragsformular. Bitte Fragt euren Plakatverantwortlichen (2012 mich) nach den aktuellen Regeln bevor ihr anfangt Plakate in Bad Honnef aufzuhängen.
Königswinter (Stand 2012)
Herr Bogdanski werner.bogdanski (at) koenigswinter.de ist der Ansprechpartner.
Es wird gebeten, geplante Orte für Plakate und Infostände in einem formlosen Schreiben per Post oder E-Mail durchzugeben.
Regelungen sind wie üblich.
St. Augustin (Stand 2012)
Wichtig
Folgende Sonderregeln (bzw explizit genannte Regeln) sind zu beachten:
- Keine Plakate an Bäumen, Haltestellen, Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen und Baudenkmälern und nicht an Verkehrszeichen (wie üblich)
- Plakate dürfen nicht mit Schrauben, Nägeln, Klebeband oder ähnlichem befestigt werden (werden eh nur Kabelbinder nehmen)
- Das Aufstellen von Plakaten im Kreuzungsbereich (30m vom Beginn der Kreuzung an!!!!!), an Sichtdreiecken, im Bereich (30m!!!) von Kreisverkehren, auf Verkehrsinseln ist untersagt.
- Nicht (Zitat:) ausserhalb geschlossener Ortschaften im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen , vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven
- Im Bereich von Gehwegen Mindesthöhe 2m, bei Radwegen Mindesthöhe 2,25m
- Wer will kann innerhalb eines Monats dagegen klagen, Widerspruchsverfahren gibt es nicht. (Rechtsbehelf am Ende des Briefes)
Meckenheim (Stand 2010)
Keine Genehmigung erforderlich, kann sofort begonnen werden, Ausnahme sind Landesstraßen, dafür ist die Behörde in Euskirchen zuständig. (Für Meckenheim sind dies: Giermaarstraße (L123) und Umgehungsstraße am Bahnhof (L158).
Rheinbach (Stand 2013)
Plakatierungsverbot im Innenstadtbereich, siehe Karte http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/92/Plakatierungsverbotsbereiche_Rheinbach_BTW2013.pdf
und Aufstellungshinweise
Bei der Aufstellung sind folgende Nebenbestimmungen zu beachten: Plakate und Plakatständer dürfen zur Vermeidung von Sichtbehinderungen nicht im Einmündungsbereich von Straßen und Hauseinfahrten
aufgestellt werden.
Die Anbringung von Plakaten und Plakatständern im engeren Innenstadtbereich ist verboten (siehe Anhang). Dies gilt auch für die Stromkästen
des RWE und die Schaltkästen der Telekom AG, sowie an amtl. Verkehrszeichen.
Die Plakate dürfen außerhalb der Ortschaften an klassifizierten Straßen (Bundes-Land- und Kreisstraßen) nur nach entsprechender Genehmigung
durch den Landesbetrieb Straßenbau aufgehangen werden.
Im Abstand von 50 m zu den Kreisverkehren ist das Plakatieren verboten. Die Außenkanten der Plakate und Plakatständer müssen einen Abstand von mind. 0,50 m zum Fahrbahnrand haben.
Bei der Anbringung bzw. Entfernung der Plakate und Plakatständer darf der Verkehr hierdurch nicht behindert werden.
Die Plakatständer sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigungen und dergleichen zu untersuchen.
Plakate, die unansehnlich oder beschädigt worden sind, sind umgehend zu erneuern oder zu entfernen.
Sollten die Plakatständer und Plakate Anlass zu Beanstandungen geben, so sind die Mängel umgehend zu beheben.
Alle Plakate und Plakatständer sind spätestens 3 Tage nach Ablauf der Erlaubnis zu entfernen
Swisttal
Wachtberg(Stand 2010)
Nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und erteilter Erlaubnis (abhängen innerhalb von 2 Tagen !)
Bestand Plakate
Einwohner im RSK
Datenquelle: [1]
Stadt/Gemeinde | Einwohner | Anteil in Prozent |
Alfter | 22.813 | 3,8 |
Bad Honnef, Stadt | 24.988 | 4,2 |
Bornheim, Stadt | 48.497 | 8,1 |
Eitorf | 19.556 | 3,2 |
Hennef (Sieg) Stadt | 45.726 | 7,6 |
Königswinter, Stadt | 41.009 | 6,9 |
Lohmar, Stadt | 31.078 | 5,2 |
Meckenheim, Stadt | 24.400 | 4,1 |
Much | 15.052 | 2,5 |
Neunkirchen-Seelscheid | 20.744 | 3,5 |
Niederkassel, Stadt | 37.307 | 6,2 |
Rheinbach, Stadt | 26.951 | 4,5 |
Ruppichteroth | 10.782 | 1,8 |
Sankt Augustin, Stadt | 55.701 | 9,3 |
Siegburg, Stadt | 39.510 | 6,6 |
Swisttal | 18.204 | 3,0 |
Troisdorf, Stadt | 75.068 | 12,5 |
Wachtberg | 20.149 | 3,3 |
Windeck | 20.625 | 3,4 |
Rhein-Sieg-Kreis | 598.160 | 100,0 |