NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Ortsgruppe/Siegburg/Ortsgruppenordnung

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Gründung

1. Die Gründung der Ortsgruppe Siegburg erfolgt unter Bezugnahme auf §8 (2) der Satzung des Kreisverbandes Rhein-Sieg und unterliegt seiner Satzung.

Mitgliedschaft

2.1 Die Ortsgruppe besteht aus den Mitgliedern des Kreisverbandes Rhein-Sieg der Piratenpartei NRW mit Wohnsitz im Stadtgebiet Siegburg.

2.2 Auch Mitglieder der Piratenpartei Rhein-Sieg mit Wohnsitz außerhalb Siegburg können nach schriftlichem Antrag Mitglied der Ortsgruppe werden, sofern keine Mitgliedschaft in einer anderen Gliederung auf Ortsebene besteht. Der Antrag ist an den Vorstand des Kreisverbands zu richten.

Arbeitstreffen

3.1 Die Ortsgruppe trifft sich zu Arbeitstreffen im Rahmen des Siegburger Stammtisches, im Regelfall mindestens einmal im Monat. Des weiteren kann es separate Arbeitstreffen geben.

3.2 Im Rahmen dieser Treffen können die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit Aktionen planen oder Anfragen und Anregungen an den Stadtrat und seine Ausschüsse beschließen sowie aktuelle Standpunkte auf Grundlage der vorhandenen Programme der übergeordneten Verbände oder Beschlüssen der Mitgliederversammlung festlegen.

3.3 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.

3.4 Darüber hinaus können in Siegburg aktive Piraten oder interessierte Nichtmitglieder auf Antrag dauerhaft eine Stimmberechtigung für Arbeitstreffen erhalten, wenn die Mehrheit eines Arbeitstreffen dies beschließt. Diese Stimmberechtigung kann durch einen Beschluss eines Arbeitstreffens, einer Mitgliederversammlung oder des Kreisvorstands wieder aufgehoben werden.

Ortsmitgliederversammlung

4.1 Die Ortsmitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Mitglieder werden zu ihr mindestens 14 Tage im Voraus in Textform eingeladen. Für außerordentliche Ortsmitgliederversammlungen beträgt die Einladungsfrist 7 Tage.

4.2 Die Ortsmitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufstellung von Kandidaten zu Kommunalwahlen o.ä., Änderungen dieser Ortsgruppenordnung und beschließt örtliche Grundsatz- und Wahlprogramme sowie Positionspapiere.

4.3. Sie wählt den Sprecher der Ortsgruppe und einen gleichberechtigten Stellvertreter.

4.4 Stimmberechtigt sind alle anwesenden, akkreditierten Mitglieder nach §2 der Ordnung.

4.5 Die Mitgliederversammlung kann zu weiteren Terminen zusammen kommen, wenn einer der Sprecher oder 15% der Mitglieder dies fordern.

Die Sprecher

5.1 Der Sprecher und sein Stellvertreter sind gleichberechtigt.

5.2 Die Sprecher vertreten die Ortsgruppe gegenüber der Öffentlichkeit und dem Kreisverband.

5.3 Sie berichten dem Kreisvorstand und der Ortsmitgliederversammlung mind. einmal jährlich über die Aktivitäten der Ortsgruppe.

5.4 Die Sprecher müssen mindestens einmal pro Kalenderjahr neu gewählt werden.

5.5 Die Ortsgruppensprecher verpflichten sich, zum Beginn ihrer Amtszeit an einer Datenschutzbelehrung teilzunehmen und die aktuell gültige Datenschutzverpflichtung abzugeben.

Sonstiges

6.1 Die Sitzungen der Ortsgruppe sind in der Regel öffentlich.

6.2 Arbeitstreffen und Ortsmitgliederversammlung sind beschlussfähig, wenn mindestens 3 Stimmberechtigte anwesend sind.

6.3. Arbeitstreffen und Ortsmitgliederversammlungen werden protokolliert. Die Protokolle werden im Wiki und auf der Siegburger Mailingliste sowie der Infoliste des Kreisverbands veröffentlicht.

6.4. Ein Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Ortsgruppe mit einer benachbarten Kommune ist möglich, wenn die Ortsmitgliederversammlungen beider Orte jeweils mit einer 2/3-Mehrheit zustimmen.