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Dies ist ein Antrag für den/die Kreismitgliederversammlung Rhein-Erft 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Kreismitgliederversammlung Rhein-Erft eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
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Version Antragsformular: 1.05
Antragsnummer
Einreichungsdatum
Antragstitel
Abschaffung der Unterscheidung "Stellvertreter"
Antragsteller
Antragstyp
Antragsgruppe
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
§ 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreisbüros wird wie folgt gefasst:
- (1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Kreisbüros nach § 1 betraut sind, hei
ßen Büropiraten.
Bisherige Fassung:
- (1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Kreisbüros nach §1 betraut sind, und ihre Stellvertreter hei
ßen Büropiraten.
§ 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreisbüros wird wie folgt gefasst:
- (3) Die unter § 3 und § 4 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben müssen jeweils von mindestens drei Büropiraten wahrgenommen werden.
Bisherige Fassung:
- (3) Die unter §3 und §4 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben müssen jeweils von einem Büropiraten und mindestens 2 Stellvertretern wahrgenommen werden.
§ 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreisbüros wird wie folgt gefasst:
- (1) Die Verwaltungspiraten haben das Recht, die Mitgliederdaten der Piratenpartei im Rhein-Erft-Kreis einzusehen. Sie haben das Recht, die Mitglieder in Textform zu kontaktieren.
Bisherige Fassung:
- (1) Ein Verwaltungspirat hat das Recht, die Mitgliederdaten der Piratenpartei im Rhein-Erft-Kreis einzusehen. Er hat das Recht, die Mitglieder in Textform zu kontaktieren.
§ 4 der Geschäftsordnung des Kreisbüros wird wie folgt gefasst:
- (1) Die Pressepiraten sind verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und sind Sprecher des Kreisbüros nach außen.
- (2) Die Pressepiraten koordinieren die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitskreise und Crews auf Kreisebene.
- (3) Die Pressepiraten sind zuständig für die redaktionelle Betreuung der Internetpräsenz des Kreisbüros.
- (4) Die Pressepiraten unterstützen die Verwaltungpiraten bei organisatorischen Belangen.
- (5) Die Pressepiraten organisieren regelmäßige Treffen in denen sich die Crews und Arbeitskreise autauschen können. Vorzugsweise ein "Rhein-Erft-Mumble" nach Vorbild des Regiomumbles.
Bisherige Fassung:
- (1) Ein Pressepirat ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und ist Sprecher des Kreisbüros nach außen.
- (2) Ein Pressepirat koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitskreise und Crews auf Kreisebene.
- (3) Ein Pressepirat ist zuständig für die redaktionelle Betreuung der Internetpräsenz des Kreisbüros.
- (4) Der Pressepirat und Stellvertreter unterstützen den Verwaltungpiraten bei organisatorischen Belangen.
- (5) Die Pressepiraten organisieren regelmäßige Treffen in denen sich die Crews und Arbeitskreise autauschen können. Vorzugsweise ein "Rhein-Erft-Mumble" nach Vorbild des Regiomumbles.
Antragsbegründung
Es macht keinen Sinn, einige Personen als "Stellvertreter" zu definieren. Alle gewählten Personen sollten absolut gleichberechtigt sein. Dies wurde bisher auch so gehandhabt; die Benennung als "Stellvertreter" hat keine praktische Relevanz.
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Antragsfabrik
Datum der letzten Änderung
Status des Antrags
Geprüft
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