NRW:2013-12-21 - Protokoll Kreisparteitag Rhein-Erft

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Edit-paste.svg Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Datum: 21.12.2013
Ort: Sozio-Kulturelles Zentrum Horrem, Mittelstr. 23-25, Kerpen-Horrem
Beginn Akreditierung: 11:00 Uhr
Beginn Versammlung: 12:20 Uhr
Ende: 16:07 Uhr

Eröffnung der Versammlung

  • Eröffnung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden Jannis Milios

Zulassung von Presse, Gästen, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen

  • Die Versammlung lässt Nicht-Mitglieder, Presse, Bild-und Tonaufnahmen zu

Wahl der Versammlungsämter

Wahl des Versammlungsleiters

Wahl des Protokollanten

  • Einziger Kandidat: H3rmi
  • Die Versammlung wählt H3rmi einstimmig zum Protokollanten

Ernennung der Helfer des Versammlungsleiters

Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung

  • TO und GO einstimmig beschlossen

Satzungsänderungsanträge

Antrag SAÄ 1 von Piratonym

  • "Der Kreisparteitag möge beschließen, in § 14 Abs. 3 S. 2 der Satzung das Wort „Landesverband“ durch das Wort „Kreisverband“ zu ersetzen."
  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Antrag SAÄ 2 von PG SMV

Der Kreisparteitag möge beschließen, "§ 6a der Satzung wird um folgende Absätze ergänzt: (8) Der Kreisparteitag tagt neben physischen Versammlungen auch online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied des Kreisverbandes hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Das Stimmrecht richtet sich nach § 4 Abs. 4 S. 1 der Bundessatzung. (9) Zwischen der Veröffentlichung eines Antrages im Abstimmungssystem und seiner Abstimmung müssen mindestens 120 Stunden liegen. Zwischen der Veröffentlichung eines Satzungs- oder Programmänderungsantrags oder eines Antrags auf Änderung der Geschäftsordnung der ständigen Mitgliederversammlung und seiner Abstimmung müssen mindestens 360 Stunden liegen. (10) Der Kreisparteitag beschließt die Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch ihre Konstituierung geregelt ist. Nach der Konstituierung sind Änderungen an der Geschäftsordnung durch die Ständige Mitgliederversammlung selbst abzustimmen. (11) Im Rahmen der Ständigen Mitgliederversammlung finden keine geheimen Abstimmungen und keine Personenwahlen statt. (12) Die Absätze 2 bis 7 finden auf die Ständige Mitgliederversammlung keine Anwendung."

  • Diskussion
  • Antrag mit einer Gegenstimme angenommen

Antrag SAÄ 3 von Piratonym

"Der Kreisparteitag möge beschließen, in § 8 Abs. 1 der Satzung werden die Worte „von einem“ durch das Wort „vom“ ersetzt und das § 8 Abs. 2 der Satzung wird gestrichen."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Programmanträge

Grundsatzprogramm-Punkte von AK Kommunalpolitik

Modulare Abstimmung

"Der Kreisparteitag möge modular über die Aufnahme der folgenden Punkte in das Grundsatzprogramm des Kreisverbandes abstimmen. Die Nummerierung der Punkte im Programm wird anschließend fortlaufend von 1 an durchgeführt. Die hier als 5a, 5b und 5c bezeichneten Punkte stehen in Konkurrenz zueinander."

Modul 01

"Wir werden Neues wagen! Die Politik muss das Vertrauen der Bürger wiedergewinnen, indem sie neue Wege beschreitet, althergebrachte Strukturen hinterfragt und neue, innovative und vor allem zukunftsorientierte Problemlösungsstrategien findet. Unbelastet von Klüngel, Filz, Verpflichtungen und jeglicher Art von Abhängigkeit wollen wir frischen Wind in den Politikbetrieb bringen. Wir sind nicht betriebsblind und bereit für Veränderungen. Gewachsene, historische, teils verkrustete Strukturen nehmen wir nicht einfach als selbstverständlich hin."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 02

"Wir werden Sie fragen und informieren! Auch, oder gerade dann, wenn Transparenz weh tut, wird sie gebraucht. Wir werden mehr Transparenz in die Räte und den Kreistag bringen. Interessierte Bürger sollten an sämtlichen Rats- und Ausschusssitzungen nicht nur passiv teilnehmen können. Wir wollen, dass Bürger die Möglichkeit haben, Themen direkt in die Ratssitzungen einzubringen. Wir wollen, dass kommunale Politik für den Bürger nachvollziehbar und beeinflussbar wird. Das garantiert mehr Legitimation für die Politik, und bessere Ergebnisse für Sie, die Bürger."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 03

"Wir werden uns für eine einfachere, effizientere Verwaltung einsetzen. Durch Digitalisierung und Zentralisierung versprechen wir uns eine wesentlich effizientere, bürgernahe Verwaltung unserer Kommunen. So viele Amtsgänge wie möglich sollen digital absolviert werden können. Die Bearbeitung der Vorgänge kann auf Kreisebene zentralisiert werden, was die städtischen Bürgerbüros entlastet, Kosten spart und den Service für den Bürger beschleunigt."

  • Diskussion
  • Antrag mit einer Gegenstimme angenommen

Modul 04

"Wir fordern eine Überprüfung und gegebenenfalls Neuausschreibung aller kommunalen Verträge, denn Erfahrungsgmäß weisen privatrechtliche Vereinbarungen nach einiger Zeit bereits viele Punkte auf, die aufgrund einer veränderten Interessenlage verbesserungsfähig wären. Nicht zuletzt die finanziellen Umstände verändern sich fortwährend. Gerade im kommunalen Bereich werden Verträge gerne mit Laufzeiten jenseits von fünf Jahren abgeschlossen. Die Folge, dass diese Laufzeiten im Allgemeinen zum Nachteil der Kommunen sind, ist gleichzeitig die Grundlage unserer Forderung. Verbesserte Vertragsbedingungen führen zu verbesserten Ertragsbedingungen in unseren Gemeinden."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Unterbrechung der Veranstaltung für 15 Minuten von 13:08 - 13:23

Vorstellung der Module 5A, 5B und 5C & Diskussion

  • GO Antrag von Piratonym auf Einholung eines Meinungsbildes
    • "Hält die Versammlung es erforderlich weiter über die Module 5A-5C weiter zu diskutieren?"
    • Meinungsbild fällt deutlich positiv aus
  • GO Antrag von Melano Gärtner auf Einholung eines Meinungsbildes
    • Ist die Versammlung der Ansicht, dass wir jetzt einen der 3 Anträge als Basis bestimmen für einen neuen Antrag der via SMV abgestimmt werden soll"
    • Meinungsbild fällt überwiegend positiv aus

Vorstellung Modul 05A von Benutzer:Superconductor

"Wir fordern eine erhebliche Senkung und ggf. Abschaffung der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer stellt für die Unternehmen in Kreisen und Gemeinden einen zum Teil erheblichen Kostenfaktor dar. Auf der anderen Seite ist die Gewerbesteuer ein wichtiger Teil der kommunalen Haushalte, und ist ein wirtschaftspolitisches Steuerungsinstrument der Politik, um auf die Unternehmens- und vor allen Dingen auf die Beschäftigungssituation vor Ort einzuwirken. Beispiele aus der Vergangenheit haben immer wieder gezeigt, dass eine deutliche Absenkung oder Abschaffung der Gewerbesteuer die wirtschaftliche Situation in den Kommunen erheblich verbessern."

  • 7 dafür

Vorstellung Modul 05B von H3rmi

"Wir fordern den Ersatz der Gewerbesteuer durch eine ertragsunababhängige Abgabe. Dies kann eine Kommunalsteuer auf die Lohnsumme, eine gewerbeabhängige Pauschale oder eine Abgabe auf das Anlagevermögen von Unternehmen sein."

  • 4 dafür

Vorstellung Modul 05C von H3rmi

"Wir fordern den Ersatz der Gewerbesteuer durch eine ertragsunababhängige Abgabe und deren Ausweitung der Abgabepflicht auf Freiberufler und Vermieter ab einer festzulegenden Einkunftsgrenze. Dies kann eine Kommunalsteuer auf die Lohnsumme, eine gewerbeabhängige Pauschale oder eine Abgabe auf das Anlagevermögen von Unternehmen sein."

  • 0 dafür

Abstimmung darüber ob Modul 05A ins Kommunalwahlprogramm übernommen werden soll

  • einstimmig abgelehnt
  • GO Antrag von H3rmi auf Einholung eines Meinungsbildes
  • Möchte die Versammlung, dass der Vorstand sich darum kümmert, Modulantrag 05A in veränderter Version in die SMV bringt?"
    • Meinungsbild fällt überwiegend positiv aus

Modul 06

"Wir wollen, dass der Rhein-Erft-Kreis weiterhin ein hervoragender Standort für Investition und Ansiedlung von Unternehmen bleibt. Hierzu bedarf es unserer Meinung nach neben einer guten Infrastruktur, schneller und unkomplizierter Bürokratie und gutausgebildeten Arbeitskräften einer transprarenten und fairen Politik der Wirtschaftsförderung, welche sich an internationalen Standards orientiert und keinen Raum für Korruption und Vetternwirtschaft lässt."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 07

"Wir fordern eine intensive Förderung der sportlichen Rahmenbedingungen im Rhein-Erft-Kreis. Dazu gehört söwohl das Angebot von Vereins- und Freizeitmöglichkeiten als auch die Ausweitung der Öffnungszeiten kommunaler Sportstätten, insbesondere für Sportvereine."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 08

"Wir fordern eine Ausweitung der Öffnungszeiten von Jugendzentren und die Erweiterung von Angeboten dieser Einrichtungen. Anzahl un Finanzierung von Jugendzentren sollte, auch mit Blick auf ihre gesellschaftliche Funktion als erster Anlaufpunkt für Jugendliche in Krisensituationen erhöht werden."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 09

"Wir treten für eine Forcierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Mit Blick auf die hohen Mietpreise in Köln versprechen wir uns von der Ausweisung verkehrsgünstig gelegener Wohnanlagen als Studentenwohnheime eine Belebung unserer Innenstädte und des lokalen Einzelhandels."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 10

"Wir fordern die flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen, auch in ländlichen Gemeinden. Der Zugang zu schnellen Datennetzen ist ein eindeutiger Standortvorteil mit Blick auf die Arbeits- und Lebensqualität im Rhein-Erft-Kreis."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 11

"Wir fordern die Einführung eines Kurssystems in allen weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse. Dies ermöglicht eine flexible und individuelle Planung der eigenen Schullaufbahn. Statt ganzen Schuljahren müssten im Fall des Falles nun nur noch einzelne Kurse wiederholt werden."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 12

"Wir werden uns für die Verlegung von Stolpersteinen des Frechener Künstlers Gunter Demnig in allen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises, vor den ehemaligen Wohnstätten von in der NS-Zeit verschleppten und ermordeten Mitbürgern einsetzen."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen
  • Unterbrechung der Versammlung von 14:31 - 14:41

Modul 13

"Wir wollen die Etablierung einer oder mehrerer muslimischer Grabstätten im Rhein-Erft-Kreis ermöglichen, damit sich Mitbürger muslimischen Glaubens nach ihren gewohnten Riten in Deutschland bestatten lassen können"

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 14

"Wir werden uns für die Einführung eines fahrscheinlosen, umlagefinanzierten ÖPNV einsetzen."

  • Diskussion
  • GO Antrag von H3rmi auf Einholung eines Meinungsbildes
    • Möchte die Versammlung bei diesem Modulantrag verfahren wie bei Modulantrag 05A
    • Meinungsbild fällt negativ aus
    • Antrag einstimmig angenommen

Modul 15

"Wir streben eine Echtzeitübertragung aller Kreistags-, Rats- und Ausschusssitzungen an. Aufzeichnungen aller Übertragungen sollen barrierefrei im Internet zur Verfügung gestellt werden."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 16

"Wir lehnen die Weitergabe von Meldedaten durch die Kommunen und kommunale Betriebe ohne vorherige Information und explizite Einwilligung der Betroffenen ab."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen


Noch mehr Grundsatzprogramm-Punkte von Jannis Milios

Modulare Abstimmung

siehe oben

Modul 18

"Wir fordern den Ausbau des Nachtbusverkehrs an Wochenenden."

  • Diskussion
  • Antrag einstimmig angenommen

Modul 19

"Wir möchten ein regelmäßiges Treffen etablieren, welches halbjährlich und öffentlich stattfindent und einen besseren und transparenteren Austausch zwischen kommunaler Politik und Wirtschaft ermöglicht."

  • Diskussion
  • Antragsteller zieht den Antrag zurück
    • Antrag wird nicht übernommen

Modul 20

"Wir setzen uns für die Veranstaltung eines großen, internationalen Musikfestivals auf dem Marienfeld in Kerpen ein, sollte das Festival auf dem Nürburgring in Zukunft nicht mehr weitergeführt werden."

  • Diskussion
  • Antrag mit einer Gegenstimme angenommen

Sonstige Anträge

Antrag X001 der PG SMV

§ 1 - Allgemeines (1) Die Ständige Mitgliederversammlung (SMV) ist eine online stattfindende Form des Kreisparteitages. (2) Nimmt ein Mitglied nicht an der SMV teil, so entstehen ihm hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich ihm hieraus kein Recht zur Anfechtung von Beschlüssen der SMV.

§ 2 - Akkreditierung (1) Die Akkreditierung zur SMV erfolgt jeweils für das laufende und das folgende Kalenderjahr durch persönliches Erscheinen vor dem und Akkreditieren durch das zuständige Vorstandsmitglied auf einer vom diesem dazu autorisierten öffentlichen Versammlung. Das Vorstandsmitglied kann andere Personen mit der Durchführung der Akkreditierung beauftragen. (2) Bei der Akkreditierung werden folgende Informationen erhoben: der bürgerliche Name (gemäß Personalausweis oder Reisepass), die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland, die Zugehörigkeit zur niedrigsten Gliederung der Piratenpartei Deutschland, Ort und Zeit der persönlichen Akkreditierung, und der Name der Person, die die Akkreditierung durchgeführt hat. (3) Die Akkreditierung ist durch das zuständige Vorstandsmitglied aufzuheben, wenn die akkreditierte Person es persönlich verlangt oder die akkreditierte Person nicht mehr Mitglied des Kreisverbandes ist. (4) Das Stimmgewicht eines akkreditierten Mitglieds ist zu deaktivieren, wenn es nicht stimmberechtigt ist, es seit 60 Tagen nicht am System angemeldet war, das Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Ausübung seiner Rechte ausgeschlossen ist oder seine Mitgliedschaft in der Partei ruht. (5) Das Stimmgewicht eines Mitglieds ist wiederherzustellen, sobald der Grund für die Deaktivierung entfällt.

§ 3 - Versammlung (1) Die SMV tagt ständig, öffentlich, dezentral und online nach den in § 4 definierten Prinzipien. (2) Alle Entscheidungsprozesse werden öffentlich und transparent dokumentiert. Geheime Abstimmungen finden nicht statt. (3) Die SMV ist konstituiert, wenn der Kreisparteitag oder der Kreisvorstand dies beschlossen hat und mindestens X^0.5 Mitglieder akkreditiert sind. Die Zahl X ist dabei die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. (4) Die SMV kann ihre Arbeit nach Themenbereichen unterteilen. Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen SMV-Mitgliedern offen.

§ 4 - Anforderungen an das verwendete Liquid Democracy-System (1) Alle SMV-Mitglieder sind im System gleichberechtigt. (2) Alle SMV-Mitglieder haben die Möglichkeit, selbständig Anträge ins System zu stellen. (3) Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig. Eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen der Antragsteller von anderen verändert oder gelöscht werden. Jedes SMV-Mitglied hat die Möglichkeit, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Alternativanträge einzubringen. (4) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Es ist möglich, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig. (5) Jedes SMV-Mitglied kann ein anderes SMV-Mitglied bis auf Widerruf als Vertretung benennen. Die Vertretung übernimmt dabei alle Rechte und Stimmgewichte, von denen das SMV-Mitglieder nicht selbst Gebrauch macht, auch solche, die es in Vertretung anderer verwendet. Es ist möglich, für verschiedene Themen (Gruppen von Anträgen, die gemeinsam abgestimmt werden), Themenbereiche oder Gliederungsebenen verschiedene Vertretungen zu bestimmen. (6) Das Stimmgewicht eines SMV-Mitglieds wird automatisch deaktiviert, wenn es sich über einen Zeitraum von 60 Tagen nicht am System angemeldet hat. Bei der nächsten Anmeldung wird das Stimmgewicht automatisch reaktiviert. Das Mitglied soll über die Deaktivierung informiert werden. (7) Jedem SMV-Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer laufenden Abstimmung darf der Zugriff auf die entsprechenden Abstimmungsdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.

§ 5 - Diskussions- und Abstimmungsprozess (1) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess der SMV ist in vier aufeinander folgende, zeitlich begrenzte Phasen unterteilt: In Phase 1 (Neu) können Anträge und Alternativanträge gestellt, weiterentwickelt und unterstützt werden. Hat ein Antrag ein Quorum an Unterstützern erreicht, so beginnt für ihn wie auch alle Alternativanträge die nächste Phase. In Phase 2 (Diskussion) können die Anträge weiterentwickelt und unterstützt sowie weitere Alternativanträge gestellt werden. Mit Beginn von Phase 3 (Eingefroren) können Anträge nicht mehr verändert werden. Das Unterstützen von Anträgen und Stellen von Alternativanträgen ist weiterhin möglich. Alle Anträge, die am Ende dieser Phase ein Quorum an Unterstützern erreichen, gelangen in die nächste Phase. In Phase 4 (Abstimmung) werden die Anträge abgestimmt. (2) Nach der Abstimmung wird die Schulze-Methode (Anlage 1) auf alle zur Abstimmung zugelassenen Anträge angewendet. Dabei wird ein zusätzlicher virtueller Antrag »Status Quo« (Anlage 2) hinzugefügt. Bei jeder einzelnen Stimmabgabe werden alle Anträge, denen zugestimmt wird, dem Status Quo gegenüber vorgezogen; der Status Quo wiederum wird allen Anträgen, die abgelehnt werden, vorgezogen. Die Schulze-Methode erstellt aus den paarweisen Vergleichen eine Reihenfolge (»Schulze-Rang«) der zur Wahl stehenden Anträge. (3) Ein Antrag auf politische Stellungnahme, Verabschiedung, Änderung oder Aufhebung eines Positionspapieres, organisatorische Entschließung oder Beschlussempfehlung für Amts- und Mandatsträger oder Organe an die SMV ist erfolgreich abgestimmt, falls er im gemäß § 6 zuständigen Themenbereich abgestimmt wurde, er im gemäß § 7 zuständigen Regelwerk abgestimmt wurde, sein Schulze-Rang besser als der des Status Quo ist, sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang aller anderen Anträge ist und die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist. (4) Eine Antrag auf Änderung der Wahl- oder Grundsatzprogramme, der Satzung oder dieser Geschäftsordnung an die SMV ist erfolgreich abgestimmt, falls er im gemäß § 6 zuständigen Themenbereich abgestimmt wurde, er im gemäß § 7 zuständigen Regelwerk abgestimmt wurde, sein Schulze-Rang besser als der des Status Quo ist, sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang aller konkurrierenden Anträge ist und die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß ist wie die Anzahl der Ablehnungen ist. (5) Betrifft ein Antrag mehrere der untern § 6 genannten Themenbereiche, so ist er nur erfolgreich abgestimmt, wenn er mit gleichem Wortlaut in allen betroffenen Themenbereichen im Abstand von höchstens zwölf Tagen erfolgreich abgestimmt wurde. (6) Maßgeblich ist das Stimmrecht des Abstimmungsteilnehmers und der Delegierenden zum Ende der Abstimmungsphase. (7) Ist ein Mitglied der Meinung, dass ein Antrag in einem falschen oder nicht in allen betroffenen Themenbereichen abgestimmt wurde oder dass der Antrag im falschen Regelwerk abgestimmt wurde und ist die erfolgreiche Abstimmung davon abhängig, kann das Mitglied beim Vorstand begründet Widerspruch erheben. Der Vorstand entscheidet in diesem Fall, ob der Widerspruch berechtigt war. Jedes Mitglied kann die diesbezügliche Entscheidung des Vorstandes beim zuständigen Schiedsgericht anfechten. (8) Der Themenbereich Sandkasten/Spielwiese dient ausschließlich dem Erfahrungsgewinn von Mitgliedern mit dem System. Dort getroffene Beschlüsse entfalten keine Wirkung.

§ 6 - Themenbereiche (1) Es werden folgende Themenbereiche eingerichtet:

Familienpolitik Finanzpolitik Gesundheitspolitik Integrationspolitik Jugendpolitik Kulturpolitik Schulpolitik Sozialpolitik Sportpolitik Verkehrspolitik Sonstige politische Themen Satzung und Parteistruktur Sonstige innerparteiliche Fragen Geschäftsordnung und Liquid Democracy Systembetrieb Sandkasten/Spielwiese

§ 7 - Regelwerke (1) Es werden folgende Regelwerke angelegt:

Stellungnahme / Positionspapier Geschäftsordnungsänderung Satzungsänderung Programm Meinungsbild / Beschlussempfehlung Organisatorische Entschließung Schnellverfahren

(2) Für den Themenbereich Sandkasten/Spielwiese können durch das zuständige Vorstandsmitglied weitere Regelwerke eingerichtet werden. (3) Folgende Regelwerke stehen ausschließlich in den jeweils genannten Themenbereichen zur Verfügung: Geschäftsordnungsänderung: Geschäftsordnung und Liquid Democracy Systembetrieb Satzungsänderung: Satzung und Parteistruktur Programm: *politik, Sonstige politische Themen Organisatorische Entschließung: Satzung und Parteistruktur, Sonstige innerparteiliche Fragen, Geschäftsordnung und Liquid Democracy Systembetrieb Schnellverfahren: Sandkasten/Spielwiese (4) Die Phase »Neu« dauert beim Regelwerk Schnellverfahren längstens 30 Stunden, bei den Regelwerken Programm, Satzungsänderung und Geschäftsordnungsänderung längstens zwölf Tage, bei allen anderen Regelwerken längstens acht Tage. Wird der Antrag innerhalb dieser Zeit nicht mit einem Stimmengewicht unterstützt, das mindestens zehn Prozent der am Themengebiet oder Thema interessierten Mitglieder entspricht (Quorum), ist er abgelehnt. (5) Die Phase »Diskussion« dauert beim Regelwerk Schnellverfahren 30 Stunden, bei den Regelwerken Programm, Satzungsänderung und Geschäftsordnungsänderung sechs Tage, bei allen anderen Regelwerken drei Tage. (6) Die Phase »Eingefroren« dauert beim Regelwerk Schnellverfahren 30 Stunden, bei den Regelwerken Programm, Satzungsänderung und Geschäftsordnungsänderung vier Tage, bei allen anderen Regelwerken einen Tag. Wird der Antrag bei Ablauf dieser Frist nicht mit einem Stimmengewicht unterstützt, das mindestens zehn Prozent der am Themengebiet oder Thema interessierten Mitglieder entspricht (Quorum), ist er abgelehnt. (7) Die Phase »Abstimmung« dauert beim Regelwerk Schnellverfahren 30 Stunden, bei den Regelwerken Programm, Satzungsänderung und Geschäftsordnungsänderung acht Tage, bei allen anderen Regelwerken vier Tage.

§ 8 - Datenschutz und Nachprüfung von Abstimmungen (1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Pseudonym sein. Tritt ein Versammlungsmitglied unter seinem bürgerlichen Namen auf, kann es verlangen, dass dieser Umstand im System gesondert gekennzeichnet wird (verifizierter Benutzername). (2) Mitgliedern der Ständigen Mitgliederversammlung werden nach Login Benutzernamen und Aktivitäten der anderen Mitglieder angezeigt. Während einer Abstimmung wird der Zugriff auf die Abstimmdaten anderer Mitglieder zu dieser Abstimmung gesperrt. (3) Jedes Versammlungsmitglied hat das Recht, die Gültigkeit einer bindenden Abstimmung festzustellen. Auf seinen Antrag, der keiner Begründung bedarf und binnen eines Monats nach Ende der Abstimmung zu stellen ist, lässt sich das zuständige Schiedsgericht vom Kreisvorstand sämtliche Akkreditierungsdaten zu allen Benutzern vorlegen, die an der Abstimmung, auch im Wege der Delegation, teilgenommen haben, und überprüft deren Akkreditierung und Stimmberechtigung. Das Ergebnis der Überprüfung teilt das Schiedsgericht dem Antragsteller und dem Kreisvorstand mit. Allen Benutzern, die von einer solchen Überprüfung betroffen sind, wird vom Kreisvorstand dieser Umstand und der bürgerliche Name des Antragstellers mitgeteilt.

§ 9 - Veröffentlichung und Dokumentation (1) Alle verbindlichen Stellungnahmen und Positionspapiere der Ständigen Mitgliederversammlung werden vom Kreisvorstand veröffentlicht und dokumentiert. Der Kreisvorstand dokumentiert auch alle Änderungen dieser Geschäftsordnung, der Programme und der Satzung.

§ 10 - Systembetrieb (1) Für den Systembetrieb ist der Kreisvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Kreisvorstand unverzüglich anzuzeigen. (2) Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Fristen bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.

§ 11 - Inkrafttreten und Änderungen (1) Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar mit Beschlussfassung des Kreisparteitages in Kraft. Änderungen der Geschäftsordnungen beschließt die Ständige Mitgliederversammlung selbst. Vor der Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung kann der Kreisparteitag in physischer Versammlungsform diese Geschäftsordnung durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit ändern oder aufheben.

Anlage 1 – Schulze-Methode

Die Schulze-Methode wird wie in Kapitel 2 des Beitrages von Markus Schulze (»A New Monotonic, Clone-Independent, Reversal Symmetric, and Condorcet-Consistent Single-Winner Election Method«, verfügbar unter http://m-schulze.9mail.de/schulze1.pdf) beschrieben unter Anwendung des in Kapitel 6 beschriebenem Vergleichsoperators angewendet.

Anlage 2 – Status Quo

Das Verfahren des Satus-Quo-Antrags ist in »Preferential voting in LiquidFeedback« des Interaktive Demokratie e.V. Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse beschrieben, erreichbar unter http://liquidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/"

    • Diskussion
  • GO Antrag von Melano auf Einholung eines Meinungsbildes
    • Sieht sich die Versammlung ausreichend über X001 informiert?
    • Das Meinungsbild fällt durchwachsen aus
  • Unterbrechung der Versammlung von 15:23 - 15:41
  • Fortführen der Diskussion
    • GO Antrag von Jannis auf Einholung eines Meinungsbildes
      • Möchte die Versammlung die SMV GO beschließen und während der Zeit bis zur technischen Umsetzung einen alternativen GO Antrag als SMV Beschluß einbringen
      • Meinungsbild fällt eher positiv aus
  • Antrag einstimmig angenommen

Sonstiges

  • GO Antrag von Jannis auf Einholung eines Meinungsbildes
    • Möchte die Versammlung, dass der Vorsitzende im Anschluss an die Versammlung eine Weihnachtsgeschichte vorträgt?
    • Meinungsbild fällt positiv aus
  • Thema Direktkandidaten für die Kommunalwahl von Bernd: Aufruf an die Piraten aus Kerpen sich auf die Direktkandidatenliste setzen zu lassen und weitere Kandidaten zu akquirieren

Ende der Versammlung

  • Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um 16:07