NRW:Remscheid/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverband Remscheid vom 20.11.2013

Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für den Kreisverband Remscheid *Piratenpartei Remscheid* der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen.
Sie umfasst Regelungen zu:

  • Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherheit
  • Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  • Dokumentationen der Sitzungen
  • virtuellen und fernmündlichen Vorstandssitzungen
  • Form und Umfang des Tätigkeitsberichtes
  • Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Geltungsdauer

Diese Geschäftsordnung gilt bis der Kreisverbandvorstand eine neue Geschäftsordnung beschließt.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.

Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel per E-Mail eingeladen. Außerdem wird der Termin öffentlich auf der Webseite http://piratenpartei-remscheid.de veröffentlicht.

Anträge zu einer Vorstandssitzung können an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:

  • Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Landesverbandes NRW der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Kreisverbandes Remscheid der Piratenpartei

Öffentlichkeit und deren Ausschluss Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes oder bei Anträgen, die sie selbst gestellt haben. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Dieser Antrag ist zu begründen.

Leitung der Vorstandssitzungen Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.

Abstimmungen Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrhit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung Über den Verlauf der Vorstandssitzung wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll enthält mindestens alle Anträge und Beschlüsse. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern zur Veröffentlichung im Wiki zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll wird vom Sitzungsleiter und einem weiteren anwesenden Vorstandsmitglied unterzeichnet.

Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen

Ist ein reales Treffen nicht möglich, kann eine Vorstandssitzung auch via Audiokonferenz abgehalten werden.

Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig wenn mindestens 60% der Vorstandsmitglieder eine Entscheidung unterstützen. Ein zu erstellenden Protokoll ist dem folgenden Vorstandssitzungsprotokoll beizufügen.


Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

Vorstandsvorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen sowie gegenüber anderen Parteiorganen. Ihm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstandes. Weiterhin betreibt er die Technik des Kreisverbandes (Internetauftritt, E-Mail Adressen usw.)

Stellvertretender Vorsitzender / Geschäftsführer

Der Stellvertretender Vorsitzender unterstützt den Vorsitzenden und vertritt ihn. Ihm obliegt die interne Verwaltung des KVs, die Mitgliederverwaltung und das Dokumentationswesen.

Schatzmeister

Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.:

Der Schatzmeister verwaltet die Konten des Kreisverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht und unterstützt den Vorsitzenden bei der Öffentlichkeitsarbeit.


Mitgliederverwaltung

Verwaltungssoftware

Die Mitgliedsdaten werden in der Mitgliederverwaltungssoftware der Piratenpartei Deutschland erfasst und gepflegt.

Alle Mitglieder des Vorstandes sind von Seiten des Kreisvorstandes zugriffsberechtigt.

Sie sind verpflichtet ihre Zugangsdaten angemessen vor dem Zugang Dritter zu schützen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Alle Zugriffsberechtigten müssen eine Datenschutzverplichtung entsprechend des Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes abgeben.


Digitalisiert von: Robert Prömper