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NRW:Remscheid/Kreisverband/Satzung

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Satzung des Kreisverbandes Remscheid ( Version 1.2 / 12.05.24 )

* Piratenpartei Remscheid *

Piratenpartei Remscheid Wappen.svg

Name und Sitz

Die Piratenpartei Remscheid ist ein Kreisverband (KV) der Bundespartei Piratenpartei Deutschland und des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.

Das Tätigkeitsgebiet der Piratenpartei Remscheid ist die kreisfreie Stadt Remscheid.

Sitz ist Remscheid / Bergisches Land.

Aufgabe des Kreisverbandes Remscheid ist die politische Willensbildung der Piraten, der Information der Bürger und Weiterleitung deren Interessen auf kommunaler Ebene, sowie die Aufstellung von Kandidaten zu Wahlen gemäß der Bundes- und Landeswahlgesetzen.

Mitgliedschaft

Mitglied des KV's ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit gemeldeten Wohnsitz in Remscheid. Gemäß § 3 Abs. 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Remscheid nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden.

Die Beitrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich zu begründen und auf die Widerspruchsverfahren hinzuweisen. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann bei einem Kreisparteitag (KPT) und/oder bei dem Landesvorstand Widerspruch eingelegt werden. Der KPT entscheidet mit einfacher Mehrheit.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des zuständigen Gremiums.

Die Mitgliedschaft endet durch:

  • schriftlichen Austritt.
  • Ausschluss entweder durch das Schiedsgericht der nächst höheren Distanz(SG) oder gemäß der Landes- oder Bundessatzung.
  • Rechtkräftigen Verlust oder Aberkennung der Amtsfähigkeit, Wählbarkeit,Wahlrechts oder Verlustes der Geschäftsfähigkeit.
  • Bei Ausländern, die Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland.
  • Tod.

Organe und Öffentlichkeit

Organe und Öffentlichkeit

Organe des KV sind:

  • Gründungsversammlung. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal und zwar am 04.07.2012 .
  • Der Kreisparteitag (KPT). Der KPT tagt öffentlich. Die anwesenden Mitglieder können einen Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen, wozu eine Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen notwendig sind.
  • Der Vorstand. Der Vorstand tagt allgemein öffentlich. Er kann nach Begründung die Mitgliederöffentlichkeit herstellen. Bei TOP's die den BDSG unterliegen ist die Öffentlichkeit sowie die Mitgliederöffentlichkeit untersagt.
  • Fachsprecher sprechen für die Piratenpartei Remscheid zu fachspezifischen Themen der Remscheider Kommunalpolitik.
  • Ein Ensandter der jungen Piraten hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstandes.

Der Kreisparteitag

Der Kreisparteitag (KPT) ist das oberste beschlussfassende Organ des KV.

Der Kreisparteitag muss mindestens einmal jährlich einberufen werden.

Die Einberufung des Kreisparteitags erfolgt zwei Wochen vor dem angesetzten Termin durch Einladung an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte. In dringenden Fällen kann die Ladefrist bis auf drei Tage verkürzt werden oder die Tagesordnung eines bereits einberufenden KPT's geändert werden.

Die Einladung erfolgt, sofern nicht anders beantragt, elektronisch per persönlicher E-Mail. Sollte die Einladung per E-Mail nicht möglich sein, wird das Mitglied schriftlich per Post eingeladen. Jedes Mitglied kann beantragen seine Einladung schriftlich per Post zu erhalten.

Der Vorstand ist verpflichtet, auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder einen KPT einzuberufen.

Zu den Aufgaben des KPT's gehören:

  • die Wahl des Vorstandes und seiner Entlastung
  • die Wahl aller Kandidaten und deren Vertreter
  • die Enthebung von Ämtern
  • Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit
  • Beschlussfassung über das Programm mit einfacher Mehrheit
  • Wahl eines Kassenprüfers und dessen Stellvertreters

Die Ergebnisse des KPT's werden schriftlich festgehalten.

Auf dem KPT haben alle Mitglieder der Piratenpartei Remscheid, deren Beitragsrückstand weniger als 3 Kalendermonate beträgt, Stimmrecht.

Sämtliche Wahlverfahren werden von der Wahlordnung im Anhang der Satzung geregelt.

Der Vorstand

Der Vorstand ist dem KPT gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden.

Er vertritt die Partei nach außen und leistet Koordinierungsarbeit. In aktuellen Fragen setzt der Vorstand seine und die Initiative der Mitglieder um, bis der KPT ihm durch seine Beschlüsse jeweils Richtlinien gibt.

Der Vorstand besteht aus:

  • Kreisvorsitzenden.
  • Stellvertr. Kreisvorsitzenden, der u.a auch die Aufgabe eines Geschäftsführers übernimmt.
  • Schatzmeister.


Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seine Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Funktion wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Ferner ist der Vorstand berechtigt durch Beschluss auf einen Piraten die Aufgaben kommissarisch zu übertragen. Dieser muss auf dem nächsten KPT bestätigt werden.

Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird vom KPT auf ein Jahr, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt.
Erstmalig auf der Gründungsversammlung.

Die Wahl wird schriftlich und geheim durchgeführt.

Jedes einzelne Mitglied des Vorstandes oder auch der gesamte Vorstand kann jederzeit durch einem satzungsgemäß einberufenden KPT abgewählt werden.

Die Wahl findet nach der Wahlordnung statt.

Nach Ende der Amtszeit bleibt der alte Vorstand bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.

Geschäftsordung

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

  • Verwaltung von Mitgliedsdaten
  • Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  • Dokumentationen der Sitzungen
  • Virtuellen und fernmündlichen Vorstandssitzungen
  • Form und Umfang des Tätigkeitsberichtes
  • Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Initiativrecht

Jedes Mitglied kann den Vorstand zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Vorstandes befindet, insbesondere Stellungnahme zu lokalpolitischen Themen und Ereignissen oder Änderungen und Erweiterungen der Geschäftsordnung.

Jedes Mitglied kann jeden Fachsprecher zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Fachsprechers befindet, insbesondere Stellungnahme zu lokalpolitischen Themen und Ereignissen.

Wird diese Aufforderung von 3 oder mehr Piraten unterstützt, so kann der Vorstand diese nur begründet abweisen.

Die Bearbeitung der Anträge müssen protokolliert werden und im Tätigkeitsbericht vollständig aufgenommen werden.

Misstrauensklausel

Wird ein Initiativantrag, der von 20% oder mehr der Mitglieder gestellt wird, abgelehnt, so wird automatisch ein Misstrauensvotum als Tagesordungspunkt des nächsten KPT's hinzugefügt.

Wird ein Initiativantrag von 30% oder mehr der Mitglieder zum Zeitpunkt des Antrages gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist ein KPT binnen 4 Wochen einzuberufen.

20% der Mitglieder haben zusammen des Recht auf einem KPT ein Misstrauensvotum zu fordern. Dabei sind die selben Fristen wie ein Satzungsänderungsantrag einzuhalten.

Handlungsunfähigkeit

Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,

  • wenn 2 Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihre Funktion nicht mehr wahrnehmen können.
  • wenn mehr als 50% der im KV organisierten Piraten dem Vorstand schriftlich das Misstrauen aussprechen.
  • wenn der Vorstand sich selber für handlungsunfähig erklärt.

Tritt einer der vorgenannten Fälle ein, so ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen ein außerordentlicher KPT einzuberufen. Der verbliebende Vorstand kann einen kommissarischen Vorstand einsetzen, der jedoch nur mit der Vorbereitung des KPT's beauftragt ist.

Rechenschaft

Der Vorstand publiziert jedes Quartal einen Tätigkeitsbericht. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen gestellt werden. Dieser Bericht ist nach Antrag jedem Mitglied per E-Mail zu schicken.

Die 4 oder mehr Tätigkeitsberichte bilden den Rechenschaftsbericht über den der Vorstand entlastet wird.

Ausnahme ist die Finanzentlastung, diese findet weiterhin einmal jährlich nach Kontrolle des Kassenprüfers statt.

Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Kreisverband (KPT oder neuer Vorstand) gegen ihn Ansprüche geltend machen.

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

Fachsprecher

Es kann zu jedem abgegrenzten Thema der Kommunalpolitik Remscheids ein Fachsprecher geben. Er kann im Namen der Piratenpartei Remscheid zu den Diskussionen, Entscheidungen und Antragsentwürfen seines Ausschusses Stellung nehmen und Forderungen an diesen Ausschuss stellen.

Themen werden von dem KPT oder dem Vorstand benannt und deren Umfang umrissen.

Die Fachsprecher

  • werden von dem Vorstand ernannt. Sie müssen bei jedem KPT bestätigt werden.
  • werden vom KPT gewählt. Sie müssen bei jedem KPT bestätigt werden.
  • sie können vom Vorstand in einer Vorstandssitzung entlassen werden. Die Entscheidung muss begründet werden.
  • Auf begründeten Antrag von 3 Piraten muss der Vorstand über die Entlassung eines Fachsprechers debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten
      Vorstandssitzung sollen die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun.

Rechenschaftsbericht über Finanzen

Die Piratenpartei Remscheid legt dem Landesverband NRW jährlich bis zum 31.03. Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und Ausgaben nach Bestimmungen des §24 des Parteiengesetz ab.

Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Finanzführung des KV verantwortlich und gewährleistet, dass die zum Erteilen eines Prüfungvermerks für den Rechenschaftsbericht der Partei nach §29f PartG vorgeschriebenen Stichproben möglich sind.

Der Kassenprüfer kontolliert die Finanzführung des Schatzmeisters und legt dem KPT gegenüber jährlich Rechenschaft ab.

Urabstimmung

In Satzung und Grundsatzfragen kann auf Beschluss des KPT's oder auf Antrag eines Viertels der Mitglieder eine schriftliche Urabstimmung bei allen Mitgliedern durchgeführt werden.

Auflösung

Über die Auflösung des KV's entscheidet der satzungsgemäß einberufende KPT mit Zweidrittelmehrheit.

Ortsverbände

Ortsverbände können auf Initiative von mindestens 7 Mitgliedern gegründet werden.

Die Ortsverbände werden durch Beschluss des KPT's anerkannt.

Finanzen

Der KPT kann beliebig über Ausgabe der Mittel entscheiden.

Fasst der KPT kein gegenteiligen Beschluss, so verfügt der Vorstand über 60% der verbleibenden Mittel.

Inkraftsetzung

Die Satzung tritt am 04.07.2012 in Kraft. Letzte Satzungsänderung durch den KPT am 13.11.2013

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch den KPT durch eine rechtwirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünlichen entspricht.