NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Katholische Krankenhäuser
Kleine Anfrage
Katholische Krankenhäuser
Zwei Katholische Krankenhäuser aus Köln sollen lt. Medienberichten einer vergewaltigten Frau eine vollumfängliche Versorgung verwehrt haben. Da vor allem die „Pille danach“ den Grundsätzen der Katholischen Kirche widerspräche, musste die Frau auf ein anderes Krankenhaus ausweichen. Eine umfassende medizinische Versorgung wurde dadurch verzögert und ggf. im Erfolg gemindert. Die betroffenen Krankenhäuser - die katholischen Krankenhäuser im Verbund der Hospitalvereinigung St. Marien GmbH - berufen sich bei dieser Vorgehensweise auf das Klinische Ethikkomitee der Hospitalvereinigung. Auf diese Weise möchten sie eine Beratung über Schwangerschaftsabbrüche umgehen. Immer noch unklar ist, ob in dem erwähnten konkreten Fall eine medizinische Erstversorgung stattgefunden hat. Das fragliche Krankenhaus selbst spricht in einer Pressemitteilung vom 16.01.2013 von einem "vermutlichen Missverständnis". Fakt ist, dass Krankenhäuser von freien gemeinnützigen Trägern – darunter auch katholisch geführte - mit 211.750.000 Euro aus Steuermitteln gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Mit wie vielen Steuermittel werden die Träger von Katholischen Krankenhäusern gefördert? (Bitte nach Standorten in einer Liste aufschlüsseln)
2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Vergewaltigungsopfern eine medizinische Versorgung aus religiösen Gründen verwehrt bleibt?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass derartige Vorkommnisse nach geltendem kirchlichen Arbeitsrecht immer wieder eintreten werden?
4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, dass solche Fälle künftig verhindert werden können?
Lukas Lamla
Birgit Rydlewski
Daniel Schwerd
Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]^
Antwort der Landesregierung: [2]