Der LPT möge beschließen, 8.10 wie folgt zu aktualisieren:
alt:
Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz Polizei stärken, Justiz entlasten!
- Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, ein eigenes Versammlungsgesetz zu erlassen, welches das Bundesversammlungsgesetz ablöst. Wir wollen diese Möglichkeit nutzen, um die freie Ausübung der demokratischen Rechte und die Sicherheit der Polizei in NRW zu stärken sowie die Justiz zu entlasten.
- Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Straftaten zwingen die Polizei zum Handeln, unabhängig davon, wie schwerwiegend diese sind (Legalitätsprinzip). Nachdem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Polizei und Justiz dadurch entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet werden (Opportunitätsprinzip).
- Sitzblockaden stellen bis ins bürgerliche Spektrum hinein ein legitimes Mittel des Gegenprotests insbesondere gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Friedliche Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat darstellen, sondern legal möglich sein.
- Auch der Schutz der eigenen Identität, soweit er nicht zur Durchführung von Straftaten dient, muss gewahrt werden.
neu:
Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsfreiheitsgesetz
- Das im Dezember 2021 in den Landtag eingebrachte nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz lehnen wir PIRATEN ab. Individuell anlasslose Identifizierung von Menschen, die sich für Ordnertätigkeiten zur Verfügung stellen ist demokratiefeindlich! Die Weigerung Versammlungsleitender diese mit Name und Anschrift gegenüber Behörden grundlos zu identifizieren mit Bußgeldern zu bedrohen ist demokratiefeindlich! Die unbestimmten Begriffe zu einem "Uniformverbot" öffnen den Ordnungsbehörden Tür und Tor, unliebsame Veranstaltungen ohne sachliche Gründe einzuschränken, Bild- und Tonaufnahmen und Videoüberwachung aus der Luft schrecken von Teilnahmen ab. Eine Veränderung des Versammlungsrechts um Partikularinteressen von Großkonzernen zu entsprechen, ist niemals im Gemeinwohlinteresse! Kein "Lex-RWE"!
Polizei stärken, Justiz entlasten!
Ein Versammlungsfreiheitsgesetz soll die freie Ausübung der demokratischen Rechte und die Sicherheit der Polizei in NRW zu stärken sowie die Justiz entlasten.
- Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Straftaten zwingen die Polizei zum Handeln, unabhängig davon, wie schwerwiegend diese sind (Legalitätsprinzip). Nach dem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Polizei und Justiz dadurch entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig allenfalls als Ordnungswidrigkeit gewertet werden (Opportunitätsprinzip).
- Sitzblockaden stellen bis ins bürgerliche Spektrum hinein ein legitimes Mittel des Gegenprotests insbesondere gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Friedliche Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die friedliche Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat darstellen.
- Auch der Schutz der eigenen Identität, soweit er nicht zur Durchführung von Straftaten dient, muss gewahrt werden, weswegen Kontrollstellen auf den An- und Abreisewegen zu Versammlungen nicht wie beabsichtigt erleichtert werden dürfen. Die Zustimmung zu einer solchen Kontrollstelle soll wie bisher das Innenministerium geben müssen, sofern nicht Gefahr im Verzug herrscht.
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