NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP057.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2022.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP057.0
Antragsteller:

Amsel, wako

Einreichungsdatum: 2021/12/17 01:54:00

Symbol OK.svgfristgerecht 

Autor: Wako letzte Änderung: 19.01.2022 14:58:37 UTC von Wako
Antragsgruppe: Inneres und Justiz Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Aktualisierung 8.10 Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz Polizei stärken, Justiz entlasten!
Antragstext:
Der LPT möge beschließen, 8.10 wie folgt zu aktualisieren:

alt:

Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz Polizei stärken, Justiz entlasten!

Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, ein eigenes Versammlungsgesetz zu erlassen, welches das Bundesversammlungsgesetz ablöst. Wir wollen diese Möglichkeit nutzen, um die freie Ausübung der demokratischen Rechte und die Sicherheit der Polizei in NRW zu stärken sowie die Justiz zu entlasten.
Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Straftaten zwingen die Polizei zum Handeln, unabhängig davon, wie schwerwiegend diese sind (Legalitätsprinzip). Nachdem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Polizei und Justiz dadurch entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet werden (Opportunitätsprinzip).
Sitzblockaden stellen bis ins bürgerliche Spektrum hinein ein legitimes Mittel des Gegenprotests insbesondere gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Friedliche Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat darstellen, sondern legal möglich sein.
Auch der Schutz der eigenen Identität, soweit er nicht zur Durchführung von Straftaten dient, muss gewahrt werden.

neu:

Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsfreiheitsgesetz

Das im Dezember 2021 in den Landtag eingebrachte nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz lehnen wir PIRATEN ab. Individuell anlasslose Identifizierung von Menschen, die sich für Ordnertätigkeiten zur Verfügung stellen ist demokratiefeindlich! Die Weigerung Versammlungsleitender diese mit Name und Anschrift gegenüber Behörden grundlos zu identifizieren mit Bußgeldern zu bedrohen ist demokratiefeindlich! Die unbestimmten Begriffe zu einem "Uniformverbot" öffnen den Ordnungsbehörden Tür und Tor, unliebsame Veranstaltungen ohne sachliche Gründe einzuschränken, Bild- und Tonaufnahmen und Videoüberwachung aus der Luft schrecken von Teilnahmen ab. Eine Veränderung des Versammlungsrechts um Partikularinteressen von Großkonzernen zu entsprechen, ist niemals im Gemeinwohlinteresse! Kein "Lex-RWE"!

Polizei stärken, Justiz entlasten!

Ein Versammlungsfreiheitsgesetz soll die freie Ausübung der demokratischen Rechte und die Sicherheit der Polizei in NRW zu stärken sowie die Justiz entlasten.

Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Straftaten zwingen die Polizei zum Handeln, unabhängig davon, wie schwerwiegend diese sind (Legalitätsprinzip). Nach dem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Polizei und Justiz dadurch entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig allenfalls als Ordnungswidrigkeit gewertet werden (Opportunitätsprinzip).
Sitzblockaden stellen bis ins bürgerliche Spektrum hinein ein legitimes Mittel des Gegenprotests insbesondere gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Friedliche Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die friedliche Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat darstellen.
Auch der Schutz der eigenen Identität, soweit er nicht zur Durchführung von Straftaten dient, muss gewahrt werden, weswegen Kontrollstellen auf den An- und Abreisewegen zu Versammlungen nicht wie beabsichtigt erleichtert werden dürfen. Die Zustimmung zu einer solchen Kontrollstelle soll wie bisher das Innenministerium geben müssen, sofern nicht Gefahr im Verzug herrscht.
Antragsbegründung:
Im Dezember wurde ein Versammlungsgesetzt im Landtag beschlossen.


Zusätzliche Angaben