NRW:Landesparteitag 2017.1/Anträge/Antragsbuch

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Antragsbuch

für den

Landesparteitag 2017.1

Vor dem Drucken bitte den Zoom so einstellen das der Antrag von der Breite her auf eine Seite passt.

Bitte beachten das für die Satzungänderungsantrags Übersicht der Hintergrund mit gedruckt werden muss.

Nach jedem Antrag findet in der Druckversion ein Seitenumbruch statt.

Purge (?)



Satzungsänderungsanträge




NummerTitelim Auftrag fürAntragsteller
SÄA001.0Vertretungsberechtigung im AussenverhältnisStahlrabeWako
SÄA002.0StimmdelegationDennis DeutschkämerProgrammkommission
SÄA002.1StimmdelegationDennis DeutschkämerProgrammkommission
SÄA002.2StimmdelegationDennis DeutschkämerProgrammkommission
Notiz zu: " SÄA001.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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mit der Anzeige
hilft es manchmal
Purge (?) zu drücken.
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA001.0
Antragsteller:

Stahlrabe

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Wako letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Vertretungsberechtigung im Aussenverhältnis
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen, in der Satzung an geeigneter Stelle (beispielsweise bei §6b (2) als Zusatz) folgenden Wortlaut einzufügen:

"Vertretungsberechtigt gegenüber Dritten ist der Landesvorstand durch den 1. Vorsitzenden und zwei weitere Mitglieder des Landesvorstandes, sowie durch den Schatzmeister und zwei weitere Mitglieder des Landesvorstandes auf Grundlage eines bestehenden Vorstandsbeschlusses."

Antragsbegründung:
Es kommt selten vor, aber bei sehr wichtigen Rechtsgeschäften ist es ein großes Hindernis, wenn ein Vertragspartner Unterschriften ALLER Vorstandsmitglieder fordert. Der Vorstand ist dadurch stark in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt.

Der Landesparteitag sollte dem gewählten Vorstand soweit vertrauen, dass drei Vorstandsmitglieder, bei denen mindestens 1V oder Schatzmeister beteiligt sind, bevollmächtigt werden, Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Der Zusatz "... auf Grundlage eines bestehenden Vorstandsbeschlusses" schränkt die Haftung der Partei insoweit ein, dass ein Vertragspartner im Zweifel seiner Sorgfaltspflicht nachkommen muss, den entsprechenden Beschluss abzufragen. Somit ist ein Abschluss eines (gültigen) Rechtsgeschäfts auf eigenes Betreiben dreier handelnder Personen ausgeschlossen.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Vertretungsberechtigung des Landesvostands im Aussenverhältnis

Notiz zu: " SÄA002.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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mit der Anzeige
hilft es manchmal
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA002.0
Antragsteller:

Dennis Deutschkämer

Einreichungsdatum: 2017/02/10 23:31:46

via RT-Nr.: 242958Symbol OK.svgfristgerecht 

Autor: Programmkommission letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Stimmdelegation
Antragstext:
Folgender Absatz ist als Punkt (12) in die Satzung unter Paragraph 6a der Satzung der Piratenpartei NRW einfügen.

(12) Jedes stimmberechtigte Mitglied, kann bei der Akkreditierung auf einem Landesparteitag, eine weitere Stimme eines Stimmberechtigtes Mitglied angeben.
a. Die weitere Stimme, wird als delegierte Stimme bezeichnet. Das delegierte Mitglied, hat dann das Stimmgewicht von zwei Mitgliedern.
b. Eine Stimmdelegation gilt für den gesamten Zeitraum eines Parteitags.
c. Die Delegation der Stimme beginnt mit der Akkreditierung auf dem Parteitag, und verfällt mit dem Schließen des Parteitags.
d. Die eigene und/oder eine delegierte Stimme können wären eines Parteitags nicht weiter delegiert werden.
e. Das stimmberechtigte Mitglied, welches seine Stimme delegieren möchte, hat ein Formular auszufüllen und dieses dem Delegierten mitzugeben. Des Weiteren muss das Mitglied telefonisch für Rückfragen und Stichproben erreichbar sein.
f. Das delegierte Mitglied, erhält für jedes Stimmgewicht jeweils Akkreditierungsunterlagen.


Zusätzliche Angaben

Notiz zu: " SÄA002.1 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
Tango-dialog-warning.svg Bei Problemen
mit der Anzeige
hilft es manchmal
Purge (?) zu drücken.
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA002.1
Antragsteller:

Dennis Deutschkämer

Einreichungsdatum: Geänderter Antrag
Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten.
Autor: Programmkommission letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag:
Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = durchgestrichen)
SÄA002.0


Antrag
Antragstitel: Stimmdelegation
Antragstext:
Folgender Absatz ist als Punkt (12) in die Satzung unter Paragraph 6a der Satzung der Piratenpartei NRW einfügen.

(12) Jedes stimmberechtigte Mitglied, kann bei der Akkreditierung auf einem Landesparteitag, eine weitere Stimme eines Stimmberechtigtes Mitglied angeben.
a. Die weitere Stimme, wird als delegierte Stimme bezeichnet. Das delegierte Mitglied, hat dann das Stimmgewicht von zwei Mitgliedern.
b. Eine Stimmdelegation gilt für den gesamten Zeitraum eines Parteitags.
c. Die Delegation der Stimme beginnt mit der Akkreditierung auf dem Parteitag, und verfällt mit dem Schließen des Parteitags.
d. Die eigene und/oder eine delegierte Stimme können "während" eines Parteitags nicht weiter delegiert werden.
e. Das stimmberechtigte Mitglied, welches seine Stimme delegieren möchte, hat ein Formular auszufüllen und dieses dem Delegierten mitzugeben. Des Weiteren muss das Mitglied telefonisch für Rückfragen und Stichproben erreichbar sein.
f. Das delegierte Mitglied, erhält für jedes Stimmgewicht jeweils Akkreditierungsunterlagen.

Antragssumme 45449 €
Antragsbegründung:
Rechtschreibkorrektur


Zusätzliche Angaben

Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA002.0

Notiz zu: " SÄA002.2 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA002.2
Antragsteller:

Dennis Deutschkämer

Einreichungsdatum: Geänderter Antrag
Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten.
Autor: Programmkommission letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag:
Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = durchgestrichen)
SÄA002.0


Antrag
Antragstitel: Stimmdelegation
Antragstext:
Folgender Absatz ist als Punkt (12) in die Satzung unter Paragraph 6a der Satzung der Piratenpartei NRW einfügen.

(12) Jedes stimmberechtigte Mitglied hat die Möglichkeit zum Landesparteitag, seine Stimme an ein anderes stimmberechtigtes Mitglied zu delegieren.
a. Die weitere Stimme, wird als delegierte Stimme bezeichnet. Das delegierte Mitglied, hat dann das Stimmgewicht von zwei Mitgliedern.
b. Eine Stimmdelegation gilt für den gesamten Zeitraum eines Parteitags. Die Delegation kann in den Kalendertagen des Parteitags nicht widerrufen werden.
c. Die Delegation der Stimme beginnt mit der Akkreditierung auf dem Parteitag, und verfällt mit dem Schließen des Parteitags.
d. Sobald eine Akkreditierung auf dem Parteitag erfolgt, kann weder die eigenen noch die delegierte Stimme Dritte weitergegeben werden
e. Die Stimmdelegation ist vom delegierten Mitglied der Mitgliederversammlung des Landesverbandes anzuzeigen. Der Prozess der Stimmdelegation selbst wird vom dafür verantwortlichen Landesvorstandsmitglied definiert.
f. Das delegierte Mitglied, erhält für jedes Stimmgewicht jeweils Akkreditierungsunterlagen.
g. Zum Ende des Parteitags werden die Ergebnisse von allen anwesenden Akkreditierten ohne die delegierte Stimme bestätigt.


Zusätzliche Angaben

Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA002.0




Wahlprogramm-Anträge




NummerTitelim Auftrag fürAntragsteller
WP001.0Bauen, Wohnen und Verkehr: Kapitel „Verkehrs- und Stadtentwicklung“ sowie „Bürgerbeteiligung“Andreas WagnerAndreas Wagner, Kreon
WP002.0Keine offiziellen Gottesdienste zu staatlichen AnlässenAegirPAegirP
WP003.0Mehr Schutz für alte BäumeAegirPAegirP
WP004.0Bessere Finanzierung von KiTasAegirPAegirP
WP004.1Bessere Finanzierung von KiTasAegirPAegirP
WP006.0Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken (Kurzversion)Markus von KrellaMarkus von Krella
WP006.1Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken (Kurzversion)ProgrammkommissionProgrammkommission
WP007.0Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken (Langversion)Markus von KrellaMarkus von Krella
WP007.1Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken (Langversion)ProgrammkommissionProgrammkommission
WP009.0Zugang zu medizinischem Cannabis erleichternBestenfalls, NaturalBornChiller, Andreas WagnerAndreas Wagner
WP010.0Keine Einschränkungen für e-ZigarettenBestenfalls, NaturalBornChiller, Andreas WagnerAndreas Wagner
WP010.1Keine Einschränkungen für e-ZigarettenProgrammkommissionProgrammkommission
WP011.0Trinkwasser ist Menschenrecht in die NRW Verfassung aufnehmenAndreas WagnerAndreas Wagner
WP011.1Trinkwasser ist Menschenrecht in die NRW Verfassung aufnehmenProgrammkommissionProgrammkommission
WP012.0Kulturprogramm 2017 Piratenpartei NRWElle MudkipsAntragskommission
WP012.1Kulturprogramm 2017 Piratenpartei NRWProgrammkommissionProgrammkommission
WP013.0Überarbeitete Anträge des LPT 16.3 und weitere AnpassungenProgrammkommissionAntragskommission
WP014.0NRW braucht eine basisdemokratisch legitimierte PflegekammerRwolupoRwolupo
WP014.1NRW braucht eine basisdemokratisch legitimierte PflegekammerProgrammkommissionProgrammkommission
Notiz zu: " WP001.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP001.0
Antragsteller:

Andreas Wagner

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Andreas Wagner, Kreon letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bauen und Verkehr Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Bauen, Wohnen und Verkehr: Kapitel „Verkehrs- und Stadtentwicklung“ sowie „Bürgerbeteiligung“
Antragstext:
1. Verschiebung des Unterkapitels „Sozial gerechte Bodennutzung für NRW“ hinter „Bauen und Wohnen überall in Nordrhein-Westfalen“.

2. Verschiebung des Unterkapitels „Unsere Ziele für die Zukunft von Stadtentwicklung und Mobilität: Da wollen wir hin“ an das Ende des Hauptkapitels „Bauen, Wohnen und Verkehr“.
3. Einfügen der neuen Unterkapitel „Verkehrs- und Stadtentwicklung“ sowie „Bürgerbeteiligung“ vor dem Unterkapitel „Bauen und Wohnen überall in Nordrhein-Westfalen“ wie nachfolgend:

Verkehrs- und Stadtentwicklung
Ein erstmals klar definiertes, landesweites Mindestangebot von Bus und Bahn soll eine Pflichtaufgabe für das Land und die Kommunen werden. Ein Netz aus Bussen, Bahnen, CarSharing und anderen frei zugänglichen Verkehrssystemen soll neben gut ausgebauten Pendlerrouten für Radfahrende die Verkehrsstruktur in den Städten bestimmen. Andere Verkehrsflächen, vor allem für den PKW-Verkehr, müssen sich in den Lebensraum Stadt einfügen und müssen sich anderen Funktionen der Stadt unterordnen.
Jahrzehntealte Ideen für Verkehrsprojekte von der Ortsumgehung bis zu nie gebauten Tunneln brauchen einen Realitätscheck, denn noch immer dominieren diese alten Pläne die langen Wunschlisten u.a. des Bundesverkehrswegeplans.

Bürgerbeteiligung
Die Bürgerbeteiligung darf nicht für die jahrzehntelange verfehlte Verkehrspolitik haften und nun einem Sanierungsdruck zum Opfer fallen. Die Antwort auf die Dringlichkeit großer Ersatzneubauten und Ersatzausbauten wie der A1-Brücke bei Leverkusen darf nicht die Einschränkung der Bürgerbeteiligung sein. Vielmehr muss mehr Aufwand in die Qualität und die Verfügbarkeit der Bürgerbeteiligung bei Infrastruktur- und Großprojekten gesteckt werden.
Alle Menschen vor Ort müssen zum richtigen Zeitpunkt gemeinsam die anschließend auch gemeinsam getragene Entscheidung über grundlegende Konzepte und verschiedene Vorschläge zur Verkehrs- und Stadtentwicklung treffen können. Workshops und zu späte Beteiligungsaktionen können dies genauso wenig ersetzen wie ein Ja/Nein-Bürgerentscheid ohne Alternativen.
Um eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen und eine schnellere Umsetzung zu gewährleisten, sind die frühzeitige Einbeziehung und möglichst auch die Entscheidung der Menschen vor Ort von großer Bedeutung. Informationen über den Planungsstand und Beteiligungsmöglichkeiten müssen jederzeit barrierefrei und anwenderfreundlich im Internet zur Verfügung zu stehen. Die Beteiligung muss mit für die Bürger spürbaren Ergebnissen erfolgen. Dabei sind Veranstaltungen vor Ort genauso vorzusehen, wie die Moderation durch Unabhängige.

Antragsbegründung:
Die Sortierung des Kapitels ist mit diesem Antrag weniger durchgewürfelt, sauberer und verständlicher.

Die neuen Kapitel ergänzen bisher fehlende Punkte.
Das Kapitel „Bauen, Wohnen und Verkehr“ ist jetzt bereits super!


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Die Sortierung des Kapitels ist mit diesem Antrag weniger durchgewürfelt, sauberer und verstädnlicher.

Die neuen Kapitel ergänzen bisher fehlende Punkte.

Schlagworte: Bauen, Stadtentwicklung, Bügerbeteiligung

Notiz zu: " WP002.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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Purge (?) zu drücken.
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP002.0
Antragsteller:

AegirP

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: AegirP letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Inneres und Justiz Abstimmungsergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Keine offiziellen Gottesdienste zu staatlichen Anlässen
Antragstext:
Staatliche/städtische Gedenkfeiern, Trauerfeiern, Jubiläen, festliche Veranstaltungen und dergl. sollen zukünftig ohne Gottesdienste oder religiös untermalte Veranstaltungselemente ausgerichtet werden.
Antragsbegründung:

Wir erleben in Deutschland entgegengesetzte Entwicklungen: Einerseits geht die Zahl der Mitglieder der beiden großen christlichen Konfessionen dramatisch zurück (1961 = 96,6 %, 1987 = 84,5 %, 2003 = 62,6 %, 2015 = 56 % der Bevölkerung). Dazu kommt, dass sich unter den offiziellen Mitgliedern viele 'Karteileichen' befinden. So gehen nach eigenen Angaben der DBK und der EKD nur noch 10,4 % der Katholiken regelmäßig in die Kirchen, bei den Evangelischen sind es 4,0 %. Das heißt, gerade einmal 4,0 % der Deutschen besuchen regelmäßig einen Gottesdienst.

Andererseits stellt man bei öffentlichen Gedenkfeiern, Trauerfeiern, Jubiläen, festlichen Veranstaltungen und dergl. fest, dass diese in deutlich zunehmendem Maße in Kirchen stattfinden. Bei diesen Feiern sind christliche Geistliche in tragender Funktion beteiligt (Predigten, Gebete, Elemente von Gottesdiensten/Messen, Tragen von Meßgewändern,...). Beispielsweise hat die Bundeswehr ihre Gefallenen bis 2007 in einem Flughafenhangar gewürdigt. Ab 2007 wurden die Trauerfeiern in Kirchen verlegt. Ähnliche Entwicklungen gibt es auch auf Landes- und kommunaler Ebene.

Die Teilnehmer, egal welcher Konfession, bzw. konfessionslose, werden also gezwungen, an christlichen Ritualen teilzunehmen und sich als ggf. Betroffene (Angehörige von Soldaten, etc.) eine christliche Veranstaltung aufnötigen zu lassen.

Die Piratenpartei NRW fordert, dass jegliche öffentliche Veranstaltung des Landes säkular stattzufinden hat und Vertreter der Kirchen allenfalls als Besucher oder - wie andere Vertreter relevanter Gruppen - als Ehrenbesucher teilnehmen sollen.


Zusätzliche Angaben

Diskussion

Der WP Text:

Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates .....Ebenso sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen. .....

Ich denke der Antrag wäre eine Doppelung.

Andreas Wagner

Notiz zu: " WP003.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP003.0
Antragsteller:

AegirP

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: AegirP letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Umwelt und Energie Abstimmungsergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Mehr Schutz für alte Bäume
Antragstext:
Das Land NRW soll im Rahmen seiner gesetzlichen und informellen Möglichkeiten den Schutz von - vor allem älteren - Bäumen fördern und gesetzlich regeln.
Antragsbegründung:

In den Kommunen ist es mittlerweile eine Unsitte geworden, große, z.T. über hundert Jahre alte Alleebäume zu fällen und durch modisch-designerische Zierbäumchen zu ersetzen. Hintergrund sind das deutlich geringere Wurzelwerk, welches weniger Schäden anrichtet, Kostengründe beim Beseitigen der Blüte im Frühjahr, bzw. des Laubs im Herbst, sowie rein modischer Zeitgeist bei der Optik. Oft werden hier Alibigründe für die Fällung vorgschoben; anderseits werden bei Neuplanungen von Wohngebieten oder Infrastruktur alte Bäume leichtsinnig überplant.

Doch haben gerade alte, große Bäume einen unschätzbaren Wert für die Umwelt: Ein 25m hoher Baum hat einen Kronendurchmesser von 15 Metern. Mit seinen 800.000 Blättern verzehnfacht er seine aktive Oberfläche von 160 qm auf 1.600 qm Blattfläche. Durch die unzähligen Spaltöffnungen der Blätter gelangen an einem Sommertag 9,4 Kubikmeter Kohlendioxid aus der Luft in die Zellen der Blätter. Hier verarbeitet es der Baum, angetrieben durch die Energie der Sonne mit Wasser und Nährstoffen zu 12 kg Kohlenhydraten (Zucker und Stärke). Dabei wird eine Menge von 9,4 Kubikmeter lebensnotwendigen Sauerstoffs frei. Mit dieser Menge werden 11 Menschen mit Sauerstoff versorgt. Um einen solchen Baum bei einer Fällung zu ersetzen, müsste man 2.500 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von einem Kubikmeter pflanzen.


Zusätzliche Angaben

Notiz zu: " WP004.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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hilft es manchmal
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP004.0
Antragsteller:

AegirP

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: AegirP letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bildung Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Bessere Finanzierung von KiTas
Antragstext:
Die Finanzierung der KiTas durch die Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ist unzureichend und unausgegoren. Der IV.Abschnitt (§§ 18-24) sollte überarbeitet oder komplett neugefasst werden.


Zusätzliche Angaben

Notiz zu: " WP004.1 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP004.1
Antragsteller:

AegirP

Einreichungsdatum: Geänderter Antrag
Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten.
Autor: AegirP letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bildung Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag:
Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = durchgestrichen)
WP004.0


Antrag
Antragstitel: Bessere Finanzierung von KiTas
Antragstext:
Das Kinderbildungsgesetz in NRW ist unterfinanziert und hat dazu geführt, dass viele Kitas mit dem Rücken an der Wand und damit kurz vor dem aus stehen. Frühkindliche Bildung ist für unsere Gesellschaft allerdings von großer Bedeutung. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, müssen Land und Bund mehr Geld für frühkindliche Bildung zur Verfügung stellen. Wir wollen daher, dass ein neues Kitagesetz geschaffen wird, welches für eine auskömmliche Finanzierung sorgt. Dabei müssen der qualitative und quantitative Ausbau ebenso gesichert sein, wie der vollständige Verzicht auf Elternbeiträge.


Zusätzliche Angaben

Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP004.0

Notiz zu: " WP006.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
Tango-dialog-warning.svg Bei Problemen
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hilft es manchmal
Purge (?) zu drücken.
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP006.0
Antragsteller:

Markus von Krella

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Markus von Krella letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bauen und Verkehr Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: WP007.0


Antrag
Antragstitel: Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken (Kurzversion)
Antragstext:
Flugverkehr macht durch vielfältige Einwirkungen krank und schränkt die Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten ein.

Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens.

Die Piraten fordern deshalb, die Anforderungen und Regelungen aus den europäischen - anstelle der nationalen - Verordnungen und Richtlinien, für Einwendungen im Planfeststellungsverfahren anzuwenden und parallel dazu die vom Sachverständigenrat der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen.

Antragsbegründung:
Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens. Stand der Wissenschaft ist, dass Lärm schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann und verursacht. Das gilt für jegliche Art von Lärm und natürlich auch und besonders für Fluglärm, der von seiner Charakteristik her dem Lärm von Vulkanen sehr ähnlich ist und daher ganz besonders für die Auslösung von Stressreaktionen sorgt.

Volkswirtschaftliche Schäden wie Minderleistung durch unzureichende Erholung, erhöhte Fehleranfälligkeit durch Konzentrationsmangel, Arbeitsausfall durch Krankheit etc. wird dabei billigend in Kauf genommen, zudem der Versichertengemeinschaft erhöhte Krankheitskosten aufgebürdet werden – abgesehen vom persönlichen Leid von Betroffenen und Familien und einer erhöhten Sterblichkeit.

Hier ist insbesondere zu kritisieren, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch die Erteilung von einer Vielzahl von Einzelfreigaben gegen geltendes Recht verstößt. Die Anzahl der Einzelfreigaben ist so groß, dass man hier von einer faktischen Dauerflugroute sprechen kann.

Auch bei Nachtflügen liegt unseres Erachtens eine schwer fahrlässige Rechtsbeugung vor: Fakt ist, dass Ausnahmegenehmigungen ohne nachvollziehbare und transparente Kriterien und Dokumentation, unseres Erachtens sogar ohne jegliche Prüfung, erteilt werden, so dass aus dem Verfahren der Ausnahmegenehmigung eine Regel geworden ist,

Es gibt keine Lärmschutzgrenzwerte, welche für Fluglärm eingehalten werden müssen. Während dies für alle anderen Lärmarten der Fall ist, gibt es bei Fluglärm keine, sondern nur Werte, welche Schutzbereiche festlegen.

Die gewählten Schwellenwerte für Aufwachreaktionen durch Fluglärm entsprechen im Fluglärmgesetz nicht dem Stand der Wissenschaft und sind deutlich zu hoch angesetzt. Diese Aufwachreaktionen müssen als Maßstab für Nachtflüge gelten und nicht irgendwelche fiktiven Durchschnittswerte, welche nicht die reale Störung wiedergeben. Es muss jedes Einzelschallereignis berücksichtigt werden, da jedes einzelne Ereignis zu Aufwachreaktionen führen kann. Die Bevölkerung wird durch die zunehmende Anzahl dieser „Einzelschallereignisse“ immer stärker belastet. Der fiktive Dauerschallpegel scheint zwar gesunken zu sein, wird durch die häufigere Belästigung in der Wahrnehmung, aber sogar übertroffen. Die Menschen sind nicht empfindlicher geworden, sondern die Belastung größer. Die Belastung setzt sich logischerweise aus Intensität und Anzahl zusammen. Ein pauschaler Wert kann hier nicht festgelegt werden ohne alle Menschen in einem betroffenen Gebiet zu untersuchen.

Die Werte der Lärmschutzzonen, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz begründen, beruhen auf einem zwischenzeitlich überholten Stand der Wissenschaft. Neuere Studien weisen darauf hin, dass beispielsweise Aufwachreaktionen unterhalb der Lärmpegel, wie sie im FluLärmG für neue und wesentlich erweiterte Flughäfen gelten, eintreten können.

Links: (1) Angerland-Vergleich: http://www.flughafen-forum.de/angerlandvergleich.html (2) Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11426_de.htm (3) SRU-Sondergutachten: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_SG_Fluglaerm_HD.pdf;js essionid=BD6A516B18F8DDBED4B69204691D201F.1_cid325?__blob=publicationFile (3) SRU-Sondergutachten (Kurzform): http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.pdf?__ blob=publicationFile (4) Stellungnahme der Piraten Kaarst zur Kapazitätserweiterung des DUS: https://blog.piratenpartei-nrw.de/kaarst/2016/07/06/piraten-und-linke-aus-dem-rhein-kreis-neuss-lehnen-flughafenplaene-ab/ (5) Vergleich Wahlprogramm RLP https://www.piraten-rlp.de/wahlprogramm/umwelt-und-energie/#flugverkehrsbelastungen-minimieren (6) Ultrafeinstaub: Belastung durch den Flugverkehr (Links funktionieren nicht aus dem Pad; Experte der BIs ist Wolfgang Schwämmlein) (7) Antrag zum Luftverkehrskonzept https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9584.pdf


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Anwohner im Einzugsbereich von Flughäfen durch Verminderung von Fluglärm und Emissionen Erhalt der Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten wie Häuser und Gärten
Schlagworte: Fluglärm
Piratenpad: https://piratenpad.de/p/wpfluglaerm

Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP007.0
Notiz zu: " WP006.1 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
Tango-dialog-warning.svg Bei Problemen
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hilft es manchmal
Purge (?) zu drücken.
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP006.1
Antragsteller:

Programmkommission

Einreichungsdatum: Geänderter Antrag
Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten.
Autor: Programmkommission letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bauen und Verkehr Abstimmungsergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: WP007.0
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag:
Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = durchgestrichen)
WP006.0


Antrag
Antragstitel: Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken (Kurzversion)
Antragstext:
Flugverkehr macht durch vielfältige Einwirkungen krank und schränkt die Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten ein.

Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens.

Wir setzen uns daher dafür ein Die Piraten fordern deshalb, die Anforderungen und Regelungen aus den europäischen - anstelle der nationalen - Verordnungen und Richtlinien, für Einwendungen im Planfeststellungsverfahren anzuwenden und parallel dazu die vom Sachverständigenrat der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen.

Antragsbegründung:
Wie Antrag WP006.0 jedoch mit bereis angepasstem Wording.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Anwohner im Einzugsbereich von Flughäfen durch Verminderung von Fluglärm und Emissionen Erhalt der Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten wie Häuser und Gärten
Schlagworte: Fluglärm
Piratenpad: https://piratenpad.de/p/wpfluglaerm&NRW_Antrag_LPT

Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP006.0

Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP007.0
Notiz zu: " WP007.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
Tango-dialog-warning.svg Bei Problemen
mit der Anzeige
hilft es manchmal
Purge (?) zu drücken.
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP007.0
Antragsteller:

Markus von Krella

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Markus von Krella letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bauen und Verkehr Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: WP006.0


Antrag
Antragstitel: Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken (Langversion)
Antragstext:
Flugverkehr macht durch vielfältige Einwirkungen krank.

Lärm, Luftverschmutzung zum Beispiel durch Stickoxyde, CO-Gase, (Nano)Feinstäube, Kontamination von Boden und Gewässern durch Verbrennungsprodukte und Schwermetalle, Ablassen von Kerosin in Gefahrensituationen schädigen nicht nur die Gesundheit von Mensch und Tier direkt, sondern schränken auch die Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten wie Häuser und Gärten ein. 

Schon einzelne Lärmereignisse insbes. während des Schlafs können bleibende, gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund "moderner" Arbeitsverhältnisse viele Menschen auch zu unterschiedlichen Tageszeiten schlafen müssen, Kranke auch in häuslicher Umgebung besonders schutzbedürftig sind und Kinder nachgewiesener Maßen durch Lärm in ihrer Entwicklung behindert werden (u.a. Lernverzögerungen). Stress durch Lärm ist nicht nur vom Geräuschpegel abhängig, sondern auch von Zeitpunkt und Häufigkeit der Lärmereignisse.

Für den immer wieder gebetsmühlenartig behaupteten wirtschaftlichen Nutzen von Flughäfen für die umliegenden Regionen gibt es bisher keinerlei belastbare Belege, so dass auch das wirtschaftliche Argumente für einen ausufernden Flugverkehr nicht ziehen kann, zudem sich ein Aufrechnen von wirtschaftlichem Nutzen gegen gesundheitliche Schäden schon nach dem GG verbietet. Die Kosten in Form von Umweltzerstörung sowie Gesundheitskosten der betroffenen Population, abgesehen von einer Verkürzung der Lebenserwartung, wurden bisher nie dagegen gerechnet, so dass sich ein evtl. gesamtwirtschaftlicher Nutzen weiterhin relativiert.

Flughäfen, Behörden und Politik machen sich nach geltender Rechtslage zudem strafbar (Vorsorgeprinzip), wenn sie den Status Quo wider besseres Wissen aufrechterhalten! 

Die Piraten fordern deshalb:


  • Erstellung eines Luftverkehrskonzeptes
  • Umsetzung entsprechender europäischer Richtlinien zur Umweltverträglichkeit
  • Striktes Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr in Kombination mit einer starken Verminderung der Flugbewegungen zwischen 18 – 22 Uhr sowie zwischen 6 – 8 Uhr, um dem Schutz der Einschlaf- und Nachtruhe der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Damit soll insbesondere auch Kindern Rechnung getragen werden, die insgesamt ein deutlich größeres Ruhebedürfnis haben.
  • Höhere Landegebühren für laute Flugzeuge, wie die der Familie der A320.
  • Verpflichtende lärmmindernde Massnahmen wie etwa Wirbelgeneratoren, Schallabweiser
  • Verpflichtendes lärmminderndes Start- und Landeverfahren (Steilstart/Flachstart-Diskussion)
  • Keine zeitlichen oder sonstigen Ausnahmen für "Home Base Carrier"
  • Flugbewegungen sind so auf die NRW-Flughäfen zu verteilen, dass sich eine Minimierung von Lärm und Schadstoffbelastung ergibt.
  • In angestrebten Planfeststellungsverfahren und der damit herbeizuführenden Entscheidung müssen alle betreffenden nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt werden.
  • Überarbeitung nationaler Gesetzgebung, dabei Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher, ökonomischer, ökologischer und technischer Erkenntnisse.
  • Die Deklaration von Passagierflügen als Frachtflüge ist auch mit einer Frachtzuladung zu Passagierflügen nicht zulässig. Dies ist durch entsprechende Kontrollen zu gewährleisten.
  • Flugrouten sind für alle Flughäfen bis in eine Höhe von 5000 m verpflichtend festzulegen, um "Flugerwartungsgebiete" auszuschließen. Insbes. sind andere Festlegungen bzw. Änderungen von Routen zum Zweck der Kapazitätserhöhung ausdrücklich untersagt. Abweichungen von den in den AIP festgelegten Routen sind nur in nachzuweisenden Notfällen gestattet. Bei Festegung und Änderungen von Flugrouten ist die Bevölkerung gemäß UVPG zu beteiligen
  • Start- und Landegebühren sollen per Verordnung so weit erhöht werden, dass es für Fluggesellschaften unrentabler wird, zwischen 22 und 06 Uhr zu starten oder zu landen.
  • Flugzeug-Parkgebühren sollen entsprechend angepasst werden.
  • Bei mehrfacher Missachtung der Regelungen, soll ein Entzug der Start- und Landegenehmigungen erfolgen.
  • In der zivilen Luftfahrt dürfen Flugzeuge generell nur Landebahnen solcher Flughäfen anfliegen, auf denen eine sichere Landung auch ohne den Einsatz von Schubumkehr gewährleistet werden kann. Dies gilt insbes. auch unter Schlechtwetterbedingungen. Entsprechend ist jeder Einsatz der Schubumkehr mit einer zusätzlichen Lärmgebühr zu beaufschlagen, die nicht dem Flughafen zugutekommen darf.
  • Der Flughafenbetreiber hat Kosten für die Umsetzung von notwendigen Schallschutzmaßnahmen betreffender Haushalte zu übernehmen. Die erforderlichen Gutachten zur Feststellung von Anspruchsberechtigung und Qualität der Maßnahmen sind vom Flughafenbetreiber zu tragen. Bei Negativfeststellung besteht kein Erstattungsanspruch gegen den Anspruchsteller.
  • Die aus dem Planfeststellungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse werden zu einer Neubewertung der Ist-Situation verwendet, selbst wenn es zu keiner Erhöhung der Kapazitäten kommt. Wenn es dabei zu gravierenden Anforderungen an passiven Lärmschutz, Abgasemissionen oder z.B. toxischer Neubewertung von Substanzen kommt, so ist eine Nicht-Beachtung zu sanktionieren.
  • Dem Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, Gesundheitsgefährdungen und Vermögensverlusten muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen gegeben.
  • Verfügbare technischen Möglichkeiten und Verfahren müssen zur Reduzierung von Lärm bei An- und Abflügen zu allen Tageszeiten ausnahmslos verwandt werden.
  • Flugverkehr und Fluglärm über Wohngebieten ist zu begrenzen
  • Das vorhandene Material zu den AIP (Flugrouten etc.) ist für externe Begutachtung zur Verfügung zu stellen und sachkundig auch von der DFS zu erläutern und zu kommentieren
  • Die Landeanfluggeschwindigkeit ist zu begrenzen.
  • Es sind dauerhafte Messungen der Lärmbelastung mit modernen Messmethoden von unabhängigen Stellen vorzunehmen.
  • Alle Messungsergebnisse und Gutachten sind der Öffentlichkeit vollständig jederzeit offen zu legen
  • Umsetzung der Forderungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen:
  • Es ist eine bundesweit zuständige Institution zu schaffen, welche die Kompetenz zu einer bundesweiten Bedarfsplanung für den Luftverkehr und damit für die Flughafenstandorte erhält. Auf diese Weise kann unter anderem der Lärm regional gerechter verteilt werden. Hierbei ist die Planung von Flughäfen eng mit der Verkehrsplanung für die Straße und insbesondere die Schiene zu verkoppeln
  • Im Planfeststellungsverfahren sind die Flugrouten verbindlich anzugeben (können jedoch ausreichend begründet späteren Erkenntnissen angepasst werden)
  • Im Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wobei speziell die geplanten Flugrouten mitgeprüft werden (einmalig, nicht bei jedem Verfahren)
  • Die Öffentlichkeit ist bei der Festlegung der Flugrouten zu beteiligen
  • Als Gegenpol zu der heutigen monopolistischen Entscheidungsstruktur des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung bekommt das Bundesumweltamt eine verbindliche Kompetenz bei Verordnungen über Flugrouten
  • Künftig werden grundsätzlich alle baulichen Erweiterungen (einschließlich der sogenannten landseitigen Baumaßnahmen) an einem Flughafen erfasst und als Gesamtplanungsszenario hinaus planungsrechtlich zusammengefasst, um zu vermeiden, dass durch Maßnahmen unterhalb der Schwelle der „wesentlichen“ Änderung die Flughafen schrittweise auszubauen („Salamitaktik“)
  • Im Planfeststellungsverfahren ist das anvisierte Wachstum mit der dadurch wachsenden Lärmbelastung zu koppeln und hierzu geeignete Indikatoren zu finden, die bestimmen, bei welcher zusätzlichen Lärmbelastung ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.
  • Der Gesetzgeber ist gefordert, um nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen Immissionsgrenzwerte für Fluglärm zum Schutz der Flughafenanwohner zu normieren und um aktive Schallschutzmaßnahmen aufzuwerten. Sind die Grenzwerte bei einem Hausgrundstück durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen nicht bzw. nur unter Inkaufnahme unverhältnismäßiger Verkehrsbeschränkungen oder Kosten einzuhalten, sollte ein Entschädigungsanspruch bzw., wo eine weitere Nutzung des Grundstücks nicht mehr zumutbar ist, ein Übernahmeanspruch geschaffen werden (Anspruch auf Übernahme eines Grundstücks durch den Flughafenbetreiber zum doppelten Verkehrswert).
  • Der Fluglärmschutz ist in das BImSchG zu integrieren.
  • Der aktive Lärmschutz ist daraus folgernd zu stärken, weil dies den Lärm nicht nur an der Quelle reduziert und damit auch alle jene Anwohner entlastet, die selbst nach neuen Regelungen keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen geltend machen können, subjektiv aber massiv beeinträchtigt sind.
  • Beim Nachtflugverbot sind die heutigen Sonderregeln für die (in Düsseldorf?) beheimateten Carrier abzuschaffen: die von der Rechtsprechung vorgenommene Flexibilisierung, die zwischen „Kernnacht“ und „Randzeiten“ unterscheidet, muss vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflicht für die menschliche Gesundheit aus Grundrechten eine besonders rechtfertigungsbedürftige Ausnahme bleiben, die nicht zu einer Entwertung des Schutzes der Nachtruhe während dieser Randzeiten führen darf.
  • Die Differenzierung im FlugLärmG, ab der eine Lärmbelastung als unzumutbar anzusehen ist, zwischen neuen oder baulich wesentlich erweiterten Flugplätzen einerseits und bestehenden Flugplätzen andererseits sowie zwischen militärischen und zivilen Flugplätzen, ist nach einer Übergangsfrist auslaufen zu lassen.
  • Die gesetzliche Regelung, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passive Schallschutzmaßnahmen regelmäßig erst im sechsten Jahr nach der Ausweisung der Lärmschutzzone entstehen lässt, entfällt.
  • ALLE Schwellenwerte der Lärmschutzzonen sind nach neuesten Erkenntnissen unabhängig wissenschaftlich zu überprüfen.
  • Schließlich ist der Gesetzgeber durch die in den staatlichen Schutzpflichten aus Grundrechten wurzelnde Pflicht (Dynamik der Schutzpflicht) gehalten, den Erkenntnisstand der Wissenschaft zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls nachzubessern.
  • Einzelne Lärmpeaks werden in den bestehenden Gesetzen, Urteilen und Verordnungen weitgehend ignoriert, sind jedoch nach neusten Erkenntnissen unbedingt zu berücksichtigen.
  • Es sind (ermessenslenkende) Vorschriften zu erlassen, wann der Fluglärm besser gebündelt (Belastung konzentriert sich ein auf kleines Gebiet) und unter welchen Voraussetzungen eine Streuung (Belastung verteilt sich) erwogen werden soll.
  • ALLE Kriterien sind explizit zu benennen, die bei der Festlegung der Flugrouten eine maßgebliche Rolle spielen und Vorgaben für deren Gewichtung im Rahmen der Abwägung des BAF zu machen.
  • Einzelfallfreigaben sind pauschal zu begrenzen: Eine Abweichung von durch Rechtsverordnung festgelegte Flugrouten sollte nur aus bestimmten, vom Gesetzgeber zu definierenden Gründen möglich sein (z. B. aus sicherheitstechnischen oder meteorologischen Gründen). Die heutige Praxis der Flexibilisierung der Ausnahmen ist auch bei heutiger Gesetzeslage rechtswidrig.
  • Auch bestehende Flughäfen müssen ab sofort ein Planfeststellungsverfahren nach dem neuem Standard erstmals durchlaufen, wenn eine Erweiterung wesentlich auch im Sinne der sogenannten landseitigen Baumaßnahmen war und ist.

Die Piraten werden also die Anforderungen und Regelungen aus den europäischen - anstelle der nationalen - Verordnungen und Richtlinien, für Einwendungen im Planfeststellungsverfahren verwenden und parallel dazu die vom Sachverständigenrat der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen.

Antragsbegründung:
Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens. Stand der Wissenschaft ist, dass Lärm schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann und verursacht. Das gilt für jegliche Art von Lärm und natürlich auch und besonders für Fluglärm, der von seiner Charakteristik her dem Lärm von Vulkanen sehr ähnlich ist und daher ganz besonders für die Auslösung von Stressreaktionen sorgt. Dies gilt umso mehr, als durch die Verschiebung des emittierten Frequenzspektrums in die nach der Bewertungskurve A unterbewerteten tieferen Frequenzbereiche der Fluglärm immer schwieriger durch passive Schallschutzmaßnahmen abzuwehren ist.

Volkswirtschaftliche Schäden wie Minderleistung durch unzureichende Erholung, erhöhte Fehleranfälligkeit durch Konzentrationsmangel, Arbeitsausfall durch Krankheit etc. wird dabei billigend in Kauf genommen, zudem der Versichertengemeinschaft erhöhte Krankheitskosten aufgebürdet werden – abgesehen vom persönlichen Leid von Betroffenen und Familien und einer erhöhten Sterblichkeit.

Hier ist insbesondere zu kritisieren, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch die Erteilung von einer Vielzahl von Einzelfreigaben gegen geltendes Recht verstößt. Die Anzahl der Einzelfreigaben ist so groß, dass man hier von einer faktischen Dauerflugroute sprechen kann.

Auch bei Nachtflügen liegt unseres Erachtens eine schwer fahrlässige Rechtsbeugung vor: Fakt ist, dass Ausnahmegenehmigungen ohne nachvollziehbare und transparente Kriterien und Dokumentation, unseres Erachtens sogar ohne jegliche Prüfung, erteilt werden, so dass aus dem Verfahren der Ausnahmegenehmigung eine Regel geworden ist und hierdurch unsere Bürgerinnen und Bürger nachts immer wieder aus dem Schlaf gerissen werden.

Es gibt keine Lärmschutzgrenzwerte, welche für Fluglärm eingehalten werden müssen. Während dies für alle anderen Lärmarten der Fall ist, gibt es bei Fluglärm keine, sondern nur Werte, welche Schutzbereiche festlegen.

Die gewählten Schwellenwerte für Aufwachreaktionen durch Fluglärm entsprechen im Fluglärmgesetz nicht dem Stand der Wissenschaft und sind deutlich zu hoch angesetzt. Diese Aufwachreaktionen müssen als Maßstab für Nachtflüge gelten und nicht irgendwelche fiktiven Durchschnittswerte, welche nicht die reale Störung wiedergeben. Es muss jedes Einzelschallereignis berücksichtigt werden, da jedes einzelne Ereignis zu Aufwachreaktionen führen kann. Die Bevölkerung wird durch die zunehmende Anzahl dieser „Einzelschallereignisse“ immer stärker belastet. Der fiktive Dauerschallpegel scheint zwar gesunken zu sein, wird durch die häufigere Belästigung in der Wahrnehmung, aber sogar übertroffen. Die Menschen sind nicht empfindlicher geworden, sondern die Belastung größer. Die Belastung setzt sich logischerweise aus Intensität und Anzahl zusammen. Ein pauschaler Wert kann hier nicht festgelegt werden ohne alle Menschen in einem betroffenen Gebiet zu untersuchen.

Die Werte der Lärmschutzzonen, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz begründen, beruhen auf einem zwischenzeitlich überholten Stand der Wissenschaft. Neuere Studien weisen darauf hin, dass beispielsweise Aufwachreaktionen unterhalb der Lärmpegel, wie sie im FluLärmG für neue und wesentlich erweiterte Flughäfen gelten, eintreten können.

Links: (1) Angerland-Vergleich: http://www.flughafen-forum.de/angerlandvergleich.html (2) Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11426_de.htm (3) SRU-Sondergutachten: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_SG_Fluglaerm_HD.pdf;js essionid=BD6A516B18F8DDBED4B69204691D201F.1_cid325?__blob=publicationFile (3) SRU-Sondergutachten (Kurzform): http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.pdf?__ blob=publicationFile (4) Stellungnahme der Piraten Kaarst zur Kapazitätserweiterung des DUS: https://blog.piratenpartei-nrw.de/kaarst/2016/07/06/piraten-und-linke-aus-dem-rhein-kreis-neuss-lehnen-flughafenplaene-ab/ (5) Vergleich Wahlprogramm RLP https://www.piraten-rlp.de/wahlprogramm/umwelt-und-energie/#flugverkehrsbelastungen-minimieren (6) Ultrafeinstaub: Belastung durch den Flugverkehr (Links funktionieren nicht aus dem Pad; Experte der BIs ist Wolfgang Schwämmlein) (7) Antrag zum Luftverkehrskonzept https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9584.pdf


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Anwohner im Einzugsbereich von Flughäfen durch Verminderung von Fluglärm und Emissionen Erhalt der Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten wie Häuser und Gärten mit konkreten Forderungen
Schlagworte: Fluglärm
Piratenpad: https://piratenpad.de/p/wpfluglaerm

Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP006.0
Notiz zu: " WP007.1 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP007.1
Antragsteller:

Programmkommission

Einreichungsdatum: Geänderter Antrag
Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten.
Autor: Programmkommission letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bauen und Verkehr Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: WP006.0
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag:
Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = durchgestrichen)
WP007.0


Antrag
Antragstitel: Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken (Langversion)
Antragstext:
Flugverkehr macht durch vielfältige Einwirkungen krank.

Lärm, Luftverschmutzung zum Beispiel durch Stickoxyde, CO-Gase, (Nano)Feinstäube, Kontamination von Boden und Gewässern durch Verbrennungsprodukte und Schwermetalle, Ablassen von Kerosin in Gefahrensituationen schädigen nicht nur die Gesundheit von Mensch und Tier direkt, sondern schränken auch die Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten wie Häuser und Gärten ein. 

Schon einzelne Lärmereignisse insbes. während des Schlafs können bleibende, gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund "moderner" Arbeitsverhältnisse viele Menschen auch zu unterschiedlichen Tageszeiten schlafen müssen, Kranke auch in häuslicher Umgebung besonders schutzbedürftig sind und Kinder nachgewiesener Maßen durch Lärm in ihrer Entwicklung behindert werden (u.a. Lernverzögerungen). Stress durch Lärm ist nicht nur vom Geräuschpegel abhängig, sondern auch von Zeitpunkt und Häufigkeit der Lärmereignisse.

Für den immer wieder gebetsmühlenartig behaupteten wirtschaftlichen Nutzen von Flughäfen für die umliegenden Regionen gibt es bisher keinerlei belastbare Belege, so dass auch das wirtschaftliche Argumente für einen ausufernden Flugverkehr nicht ziehen kann, zudem sich ein Aufrechnen von wirtschaftlichem Nutzen gegen gesundheitliche Schäden schon nach dem GG verbietet. Die Kosten in Form von Umweltzerstörung sowie Gesundheitskosten der betroffenen Population, abgesehen von einer Verkürzung der Lebenserwartung, wurden bisher nie dagegen gerechnet, so dass sich ein evtl. gesamtwirtschaftlicher Nutzen weiterhin relativiert.

Flughäfen, Behörden und Politik machen sich nach geltender Rechtslage zudem strafbar (Vorsorgeprinzip), wenn sie den Status Quo wider besseres Wissen aufrechterhalten! 

Wir streben daher an: Die Piraten fordern deshalb:

  • Erstellung eines Luftverkehrskonzeptes
  • Umsetzung entsprechender europäischer Richtlinien zur Umweltverträglichkeit
  • Striktes Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr in Kombination mit einer starken Verminderung der Flugbewegungen zwischen 18 – 22 Uhr sowie zwischen 6 – 8 Uhr, um dem Schutz der Einschlaf- und Nachtruhe der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Damit soll insbesondere auch Kindern Rechnung getragen werden, die insgesamt ein deutlich größeres Ruhebedürfnis haben.
  • Höhere Landegebühren für laute Flugzeuge, wie die der Familie der A320.
  • Verpflichtende lärmmindernde Massnahmen wie etwa Wirbelgeneratoren, Schallabweiser
  • Verpflichtendes lärmminderndes Start- und Landeverfahren (Steilstart/Flachstart-Diskussion)
  • Keine zeitlichen oder sonstigen Ausnahmen für "Home Base Carrier"
  • Flugbewegungen sind so auf die NRW-Flughäfen zu verteilen, dass sich eine Minimierung von Lärm und Schadstoffbelastung ergibt.
  • In angestrebten Planfeststellungsverfahren und der damit herbeizuführenden Entscheidung müssen alle betreffenden nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt werden.
  • Überarbeitung nationaler Gesetzgebung, dabei Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher, ökonomischer, ökologischer und technischer Erkenntnisse.
  • Die Deklaration von Passagierflügen als Frachtflüge ist auch mit einer Frachtzuladung zu Passagierflügen nicht zulässig. Dies ist durch entsprechende Kontrollen zu gewährleisten.
  • Flugrouten sind für alle Flughäfen bis in eine Höhe von 5000 m verpflichtend festzulegen, um "Flugerwartungsgebiete" auszuschließen. Insbes. sind andere Festlegungen bzw. Änderungen von Routen zum Zweck der Kapazitätserhöhung ausdrücklich untersagt. Abweichungen von den in den AIP festgelegten Routen sind nur in nachzuweisenden Notfällen gestattet. Bei Festegung und Änderungen von Flugrouten ist die Bevölkerung gemäß UVPG zu beteiligen
  • Start- und Landegebühren sollen per Verordnung so weit erhöht werden, dass es für Fluggesellschaften unrentabler wird, zwischen 22 und 06 Uhr zu starten oder zu landen.
  • Flugzeug-Parkgebühren sollen entsprechend angepasst werden.
  • Bei mehrfacher Missachtung der Regelungen, soll ein Entzug der Start- und Landegenehmigungen erfolgen.
  • In der zivilen Luftfahrt dürfen Flugzeuge generell nur Landebahnen solcher Flughäfen anfliegen, auf denen eine sichere Landung auch ohne den Einsatz von Schubumkehr gewährleistet werden kann. Dies gilt insbes. auch unter Schlechtwetterbedingungen. Entsprechend ist jeder Einsatz der Schubumkehr mit einer zusätzlichen Lärmgebühr zu beaufschlagen, die nicht dem Flughafen zugutekommen darf.
  • Der Flughafenbetreiber hat Kosten für die Umsetzung von notwendigen Schallschutzmaßnahmen betreffender Haushalte zu übernehmen. Die erforderlichen Gutachten zur Feststellung von Anspruchsberechtigung und Qualität der Maßnahmen sind vom Flughafenbetreiber zu tragen. Bei Negativfeststellung besteht kein Erstattungsanspruch gegen den Anspruchsteller.
  • Die aus dem Planfeststellungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse werden zu einer Neubewertung der Ist-Situation verwendet, selbst wenn es zu keiner Erhöhung der Kapazitäten kommt. Wenn es dabei zu gravierenden Anforderungen an passiven Lärmschutz, Abgasemissionen oder z.B. toxischer Neubewertung von Substanzen kommt, so ist eine Nicht-Beachtung zu sanktionieren.
  • Dem Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, Gesundheitsgefährdungen und Vermögensverlusten muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen gegeben.
  • Verfügbare technischen Möglichkeiten und Verfahren müssen zur Reduzierung von Lärm bei An- und Abflügen zu allen Tageszeiten ausnahmslos verwandt werden.
  • Flugverkehr und Fluglärm über Wohngebieten ist zu begrenzen
  • Das vorhandene Material zu den AIP (Flugrouten etc.) ist für externe Begutachtung zur Verfügung zu stellen und sachkundig auch von der DFS zu erläutern und zu kommentieren
  • Die Landeanfluggeschwindigkeit ist zu begrenzen.
  • Es sind dauerhafte Messungen der Lärmbelastung mit modernen Messmethoden von unabhängigen Stellen vorzunehmen.
  • Alle Messungsergebnisse und Gutachten sind der Öffentlichkeit vollständig jederzeit offen zu legen
  • Umsetzung der Forderungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen:
  • Es ist eine bundesweit zuständige Institution zu schaffen, welche die Kompetenz zu einer bundesweiten Bedarfsplanung für den Luftverkehr und damit für die Flughafenstandorte erhält. Auf diese Weise kann unter anderem der Lärm regional gerechter verteilt werden. Hierbei ist die Planung von Flughäfen eng mit der Verkehrsplanung für die Straße und insbesondere die Schiene zu verkoppeln
  • Im Planfeststellungsverfahren sind die Flugrouten verbindlich anzugeben (können jedoch ausreichend begründet späteren Erkenntnissen angepasst werden)
  • Im Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wobei speziell die geplanten Flugrouten mitgeprüft werden (einmalig, nicht bei jedem Verfahren)
  • Die Öffentlichkeit ist bei der Festlegung der Flugrouten zu beteiligen
  • Als Gegenpol zu der heutigen monopolistischen Entscheidungsstruktur des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung bekommt das Bundesumweltamt eine verbindliche Kompetenz bei Verordnungen über Flugrouten
  • Künftig werden grundsätzlich alle baulichen Erweiterungen (einschließlich der sogenannten landseitigen Baumaßnahmen) an einem Flughafen erfasst und als Gesamtplanungsszenario hinaus planungsrechtlich zusammengefasst, um zu vermeiden, dass durch Maßnahmen unterhalb der Schwelle der „wesentlichen“ Änderung die Flughafen schrittweise auszubauen („Salamitaktik“)
  • Im Planfeststellungsverfahren ist das anvisierte Wachstum mit der dadurch wachsenden Lärmbelastung zu koppeln und hierzu geeignete Indikatoren zu finden, die bestimmen, bei welcher zusätzlichen Lärmbelastung ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.
  • Der Gesetzgeber ist gefordert, um nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen Immissionsgrenzwerte für Fluglärm zum Schutz der Flughafenanwohner zu normieren und um aktive Schallschutzmaßnahmen aufzuwerten. Sind die Grenzwerte bei einem Hausgrundstück durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen nicht bzw. nur unter Inkaufnahme unverhältnismäßiger Verkehrsbeschränkungen oder Kosten einzuhalten, sollte ein Entschädigungsanspruch bzw., wo eine weitere Nutzung des Grundstücks nicht mehr zumutbar ist, ein Übernahmeanspruch geschaffen werden (Anspruch auf Übernahme eines Grundstücks durch den Flughafenbetreiber zum doppelten Verkehrswert).
  • Der Fluglärmschutz ist in das BImSchG zu integrieren.
  • Der aktive Lärmschutz ist daraus folgernd zu stärken, weil dies den Lärm nicht nur an der Quelle reduziert und damit auch alle jene Anwohner entlastet, die selbst nach neuen Regelungen keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen geltend machen können, subjektiv aber massiv beeinträchtigt sind.
  • Beim Nachtflugverbot sind die heutigen Sonderregeln für die (in Düsseldorf?) beheimateten Carrier abzuschaffen: die von der Rechtsprechung vorgenommene Flexibilisierung, die zwischen „Kernnacht“ und „Randzeiten“ unterscheidet, muss vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflicht für die menschliche Gesundheit aus Grundrechten eine besonders rechtfertigungsbedürftige Ausnahme bleiben, die nicht zu einer Entwertung des Schutzes der Nachtruhe während dieser Randzeiten führen darf.
  • Die Differenzierung im FlugLärmG, ab der eine Lärmbelastung als unzumutbar anzusehen ist, zwischen neuen oder baulich wesentlich erweiterten Flugplätzen einerseits und bestehenden Flugplätzen andererseits sowie zwischen militärischen und zivilen Flugplätzen, ist nach einer Übergangsfrist auslaufen zu lassen.
  • Die gesetzliche Regelung, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passive Schallschutzmaßnahmen regelmäßig erst im sechsten Jahr nach der Ausweisung der Lärmschutzzone entstehen lässt, entfällt.
  • ALLE Schwellenwerte der Lärmschutzzonen sind nach neuesten Erkenntnissen unabhängig wissenschaftlich zu überprüfen.
  • Schließlich ist der Gesetzgeber durch die in den staatlichen Schutzpflichten aus Grundrechten wurzelnde Pflicht (Dynamik der Schutzpflicht) gehalten, den Erkenntnisstand der Wissenschaft zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls nachzubessern.
  • Einzelne Lärmpeaks werden in den bestehenden Gesetzen, Urteilen und Verordnungen weitgehend ignoriert, sind jedoch nach neusten Erkenntnissen unbedingt zu berücksichtigen.
  • Es sind (ermessenslenkende) Vorschriften zu erlassen, wann der Fluglärm besser gebündelt (Belastung konzentriert sich ein auf kleines Gebiet) und unter welchen Voraussetzungen eine Streuung (Belastung verteilt sich) erwogen werden soll.
  • ALLE Kriterien sind explizit zu benennen, die bei der Festlegung der Flugrouten eine maßgebliche Rolle spielen und Vorgaben für deren Gewichtung im Rahmen der Abwägung des BAF zu machen.
  • Einzelfallfreigaben sind pauschal zu begrenzen: Eine Abweichung von durch Rechtsverordnung festgelegte Flugrouten sollte nur aus bestimmten, vom Gesetzgeber zu definierenden Gründen möglich sein (z. B. aus sicherheitstechnischen oder meteorologischen Gründen). Die heutige Praxis der Flexibilisierung der Ausnahmen ist auch bei heutiger Gesetzeslage rechtswidrig.
  • Auch bestehende Flughäfen müssen ab sofort ein Planfeststellungsverfahren nach dem neuem Standard erstmals durchlaufen, wenn eine Erweiterung wesentlich auch im Sinne der sogenannten landseitigen Baumaßnahmen war und ist.

Wir wollen somit Die Piraten werden also die Anforderungen und Regelungen aus den europäischen - anstelle der nationalen - Verordnungen und Richtlinien, für Einwendungen im Planfeststellungsverfahren verwenden und parallel dazu die vom Sachverständigenrat der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen.

Antragsbegründung:
Wie WP007.0 aber mit bereits angepasstem Wording


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Anwohner im Einzugsbereich von Flughäfen durch Verminderung von Fluglärm und Emissionen Erhalt der Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten wie Häuser und Gärten mit konkreten Forderungen
Schlagworte: Fluglärm
Piratenpad: https://piratenpad.de/p/wpfluglaerm&NRW_Antrag_LPT

Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP007.0

Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP006.0
Notiz zu: " WP009.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP009.0
Antragsteller:

bestenfalls, NaturalBornChiller, Andreas Wagner

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Andreas Wagner letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Drogenpolitik Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern
Antragstext:
Der LPT möge beschließen, den folgenden Abschnitt im Wahlprogramm 2017 gegen den bestehenden gleichnamigen Artikel zu ersetzen

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Die Verschreibung cannabinoidhaltige Medikamente sollte von niedergelassenen Ärzten hürdenlos verschrieben werden können. Sie sind den verkehrsfähigen Medikamenten gleich zu stellen. Die Kosten sind uneingeschränkt von den Krankenkassen zu tragen. Weitere Studien sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen. Eine Begutachtung des behandelnden Arztes über die Fähigkeit des Patienten bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss des Medikaments sollte rechtsverbindlich sein.

Antragsbegründung:
Die geänderte Gesetzeslage erfordert die Anpassung des Artikels


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Ärzte sollen leichter verschreiben können, Kassen die Kosten übernehmen
Schlagworte: Cannabis, Ärzte, Krankenkassen

… weitere Ergebnisse



Positionspapier-Anträge




NummerTitelim Auftrag fürAntragsteller
PP001.0Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärkenMarkus von KrellaMarkus von Krella
PP002.0Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Begutachtung der PflegegradeSandra LeursSandra Leurs
PP003.0Vermeidung von Abrechnungsbetrug in Krankenhäusern und DauerpflegeeinrichtungenSaleurSaleur
Notiz zu: " PP001.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Positionspapier-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Positionspapier Antragsnummer: PP001.0
Antragsteller:

Markus von Krella

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Markus von Krella letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken
Antragstext:
Flugverkehr macht durch vielfältige Einwirkungen krank.

Lärm, Luftverschmutzung zum Beispiel durch Stickoxyde, CO-Gase, (Nano)Feinstäube, Kontamination von Boden und Gewässern durch Verbrennungsprodukte und Schwermetalle, Ablassen von Kerosin in Gefahrensituationen schädigen nicht nur die Gesundheit von Mensch und Tier direkt, sondern schränken auch die Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten wie Häuser und Gärten ein.

Schon einzelne Lärmereignisse insbes. während des Schlafs können bleibende, gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund "moderner" Arbeitsverhältnisse viele Menschen auch zu unterschiedlichen Tageszeiten schlafen müssen, Kranke auch in häuslicher Umgebung besonders schutzbedürftig sind und Kinder nachgewiesener Maßen durch Lärm in ihrer Entwicklung behindert werden (u.a. Lernverzögerungen). Stress durch Lärm ist nicht nur vom Geräuschpegel abhängig, sondern auch von Zeitpunkt und Häufigkeit der Lärmereignisse.

Für den immer wieder gebetsmühlenartig behaupteten wirtschaftlichen Nutzen von Flughäfen für die umliegenden Regionen gibt es bisher keinerlei belastbare Belege, so dass auch das wirtschaftliche Argumente für einen ausufernden Flugverkehr nicht ziehen kann, zudem sich ein Aufrechnen von wirtschaftlichem Nutzen gegen gesundheitliche Schäden schon nach dem GG verbietet. Die Kosten in Form von Umweltzerstörung sowie Gesundheitskosten der betroffenen Population, abgesehen von einer Verkürzung der Lebenserwartung, wurden bisher nie dagegen gerechnet, so dass sich ein evtl. gesamtwirtschaftlicher Nutzen weiterhin relativiert.

Flughäfen, Behörden und Politik machen sich nach geltender Rechtslage zudem strafbar (Vorsorgeprinzip), wenn sie den Status Quo wider besseres Wissen aufrechterhalten!

Die Piraten fordern deshalb:

Erstellung eines Luftverkehrskonzeptes

Umsetzung entsprechender europäischer Richtlinien zur Umweltverträglichkeit

Striktes Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr in Kombination mit einer starken Verminderung der Flugbewegungen zwischen 18 – 22 Uhr sowie zwischen 6 – 8 Uhr, um dem Schutz der Einschlaf- und Nachtruhe der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Damit soll insbesondere auch Kindern Rechnung getragen werden, die insgesamt ein deutlich größeres Ruhebedürfnis haben.

Höhere Landegebühren für laute Flugzeuge, wie die der Familie der A320.

Verpflichtende lärmmindernde Massnahmen wie etwa Wirbelgeneratoren, Schallabweiser

Verpflichtendes lärmminderndes Start- und Landeverfahren (Steilstart/Flachstart-Diskussion)

Keine zeitlichen oder sonstigen Ausnahmen für "Home Base Carrier"

Flugbewegungen sind so auf die NRW-Flughäfen zu verteilen, dass sich eine Minimierung von Lärm und Schadstoffbelastung ergibt.

In angestrebten Planfeststellungsverfahren und der damit herbeizuführenden Entscheidung müssen alle betreffenden nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt werden.

Überarbeitung nationaler Gesetzgebung, dabei Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher, ökonomischer, ökologischer und technischer Erkenntnisse.

Die Deklaration von Passagierflügen als Frachtflüge ist auch mit einer Frachtzuladung zu Passagierflügen nicht zulässig. Dies ist durch entsprechende Kontrollen zu gewährleisten.

Flugrouten sind für alle Flughäfen bis in eine Höhe von 5000 m verpflichtend festzulegen, um "Flugerwartungsgebiete" auszuschließen. Insbes. sind andere Festlegungen bzw. Änderungen von Routen zum Zweck der Kapazitätserhöhung ausdrücklich untersagt. Abweichungen von den in den AIP festgelegten Routen sind nur in nachzuweisenden Notfällen gestattet. Bei Festegung und Änderungen von Flugrouten ist die Bevölkerung gemäß UVPG zu beteiligen

Start- und Landegebühren sollen per Verordnung so weit erhöht werden, dass es für Fluggesellschaften unrentabler wird, zwischen 22 und 06 Uhr zu starten oder zu landen.

Flugzeug-Parkgebühren sollen entsprechend angepasst werden.

Bei mehrfacher Missachtung der Regelungen, soll ein Entzug der Start- und Landegenehmigungen erfolgen.

In der zivilen Luftfahrt dürfen Flugzeuge generell nur Landebahnen solcher Flughäfen anfliegen, auf denen eine sichere Landung auch ohne den Einsatz von Schubumkehr gewährleistet werden kann. Dies gilt insbes. auch unter Schlechtwetterbedingungen. Entsprechend ist jeder Einsatz der Schubumkehr mit einer zusätzlichen Lärmgebühr zu beaufschlagen, die nicht dem Flughafen zugutekommen darf.

Der Flughafenbetreiber hat Kosten für die Umsetzung von notwendigen Schallschutzmaßnahmen betreffender Haushalte zu übernehmen. Die erforderlichen Gutachten zur Feststellung von Anspruchsberechtigung und Qualität der Maßnahmen sind vom Flughafenbetreiber zu tragen. Bei Negativfeststellung besteht kein Erstattungsanspruch gegen den Anspruchsteller.

Die aus dem Planfeststellungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse werden zu einer Neubewertung der Ist-Situation verwendet, selbst wenn es zu keiner Erhöhung der Kapazitäten kommt. Wenn es dabei zu gravierenden Anforderungen an passiven Lärmschutz, Abgasemissionen oder z.B. toxischer Neubewertung von Substanzen kommt, so ist eine Nicht-Beachtung zu sanktionieren.

Dem Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, Gesundheitsgefährdungen und Vermögensverlusten muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen gegeben.

Verfügbare technischen Möglichkeiten und Verfahren müssen zur Reduzierung von Lärm bei An- und Abflügen zu allen Tageszeiten ausnahmslos verwandt werden.

Flugverkehr und Fluglärm über Wohngebieten ist zu begrenzen

Das vorhandene Material zu den AIP (Flugrouten etc.) ist für externe Begutachtung zur Verfügung zu stellen und sachkundig auch von der DFS zu erläutern und zu kommentieren

Die Landeanfluggeschwindigkeit ist zu begrenzen.

Es sind dauerhafte Messungen der Lärmbelastung mit modernen Messmethoden von unabhängigen Stellen vorzunehmen.

Alle Messungsergebnisse und Gutachten sind der Öffentlichkeit vollständig jederzeit offen zu legen

Umsetzung der Forderungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen:

Es ist eine bundesweit zuständige Institution zu schaffen, welche die Kompetenz zu einer bundesweiten Bedarfsplanung für den Luftverkehr und damit für die Flughafenstandorte erhält. Auf diese Weise kann unter anderem der Lärm regional gerechter verteilt werden. Hierbei ist die Planung von Flughäfen eng mit der Verkehrsplanung für die Straße und insbesondere die Schiene zu verkoppeln

Im Planfeststellungsverfahren sind die Flugrouten verbindlich anzugeben (können jedoch ausreichend begründet späteren Erkenntnissen angepasst werden)

Im Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wobei speziell die geplanten Flugrouten mitgeprüft werden (einmalig, nicht bei jedem Verfahren)

Die Öffentlichkeit ist bei der Festlegung der Flugrouten zu beteiligen

Als Gegenpol zu der heutigen monopolistischen Entscheidungsstruktur des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung bekommt das Bundesumweltamt eine verbindliche Kompetenz bei Verordnungen über Flugrouten

Künftig werden grundsätzlich alle baulichen Erweiterungen (einschließlich der sogenannten landseitigen Baumaßnahmen) an einem Flughafen erfasst und als Gesamtplanungsszenario hinaus planungsrechtlich zusammengefasst, um zu vermeiden, dass durch Maßnahmen unterhalb der Schwelle der „wesentlichen“ Änderung die Flughafen schrittweise auszubauen („Salamitaktik“)

Im Planfeststellungsverfahren ist das anvisierte Wachstum mit der dadurch wachsenden Lärmbelastung zu koppeln und hierzu geeignete Indikatoren zu finden, die bestimmen, bei welcher zusätzlichen Lärmbelastung ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.

Der Gesetzgeber ist gefordert, um nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen Immissionsgrenzwerte für Fluglärm zum Schutz der Flughafenanwohner zu normieren und um aktive Schallschutzmaßnahmen aufzuwerten. Sind die Grenzwerte bei einem Hausgrundstück durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen nicht bzw. nur unter Inkaufnahme unverhältnismäßiger Verkehrsbeschränkungen oder Kosten einzuhalten, sollte ein Entschädigungsanspruch bzw., wo eine weitere Nutzung des Grundstücks nicht mehr zumutbar ist, ein Übernahmeanspruch geschaffen werden (Anspruch auf Übernahme eines Grundstücks durch den Flughafenbetreiber zum doppelten Verkehrswert).

Der Fluglärmschutz ist in das BImSchG zu integrieren.

Der aktive Lärmschutz ist daraus folgernd zu stärken, weil dies den Lärm nicht nur an der Quelle reduziert und damit auch alle jene Anwohner entlastet, die selbst nach neuen Regelungen keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen geltend machen können, subjektiv aber massiv beeinträchtigt sind.

Beim Nachtflugverbot sind die heutigen Sonderregeln für die (in Düsseldorf?) beheimateten Carrier abzuschaffen: die von der Rechtsprechung vorgenommene Flexibilisierung, die zwischen „Kernnacht“ und „Randzeiten“ unterscheidet, muss vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflicht für die menschliche Gesundheit aus Grundrechten eine besonders rechtfertigungsbedürftige Ausnahme bleiben, die nicht zu einer Entwertung des Schutzes der Nachtruhe während dieser Randzeiten führen darf.

Die Differenzierung im FlugLärmG, ab der eine Lärmbelastung als unzumutbar anzusehen ist, zwischen neuen oder baulich wesentlich erweiterten Flugplätzen einerseits und bestehenden Flugplätzen andererseits sowie zwischen militärischen und zivilen Flugplätzen, ist nach einer Übergangsfrist auslaufen zu lassen.

Die gesetzliche Regelung, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passive Schallschutzmaßnahmen regelmäßig erst im sechsten Jahr nach der Ausweisung der Lärmschutzzone entstehen lässt, entfällt.

ALLE Schwellenwerte der Lärmschutzzonen sind nach neuesten Erkenntnissen unabhängig wissenschaftlich zu überprüfen.

Schließlich ist der Gesetzgeber durch die in den staatlichen Schutzpflichten aus Grundrechten wurzelnde Pflicht (Dynamik der Schutzpflicht) gehalten, den Erkenntnisstand der Wissenschaft zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls nachzubessern.

Einzelne Lärmpeaks werden in den bestehenden Gesetzen, Urteilen und Verordnungen weitgehend ignoriert, sind jedoch nach neusten Erkenntnissen unbedingt zu berücksichtigen.

Es sind (ermessenslenkende) Vorschriften zu erlassen, wann der Fluglärm besser gebündelt (Belastung konzentriert sich ein auf kleines Gebiet) und unter welchen Voraussetzungen eine Streuung (Belastung verteilt sich) erwogen werden soll.

ALLE Kriterien sind explizit zu benennen, die bei der Festlegung der Flugrouten eine maßgebliche Rolle spielen und Vorgaben für deren Gewichtung im Rahmen der Abwägung des BAF zu machen.

Einzelfallfreigaben sind pauschal zu begrenzen: Eine Abweichung von durch Rechtsverordnung festgelegte Flugrouten sollte nur aus bestimmten, vom Gesetzgeber zu definierenden Gründen möglich sein (z. B. aus sicherheitstechnischen oder meteorologischen Gründen). Die heutige Praxis der Flexibilisierung der Ausnahmen ist auch bei heutiger Gesetzeslage rechtswidrig.

Auch bestehende Flughäfen müssen ab sofort ein Planfeststellungsverfahren nach dem neuem Standard erstmals durchlaufen, wenn eine Erweiterung wesentlich auch im Sinne der sogenannten landseitigen Baumaßnahmen war und ist.

Die Piraten werden also die Anforderungen und Regelungen aus den europäischen - anstelle der nationalen - Verordnungen und Richtlinien, für Einwendungen im Planfeststellungsverfahren verwenden und parallel dazu die vom Sachverständigenrat der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen.

Antragsbegründung:
Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens. Stand der Wissenschaft ist, dass Lärm schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann und verursacht. Das gilt für jegliche Art von Lärm und natürlich auch und besonders für Fluglärm, der von seiner Charakteristik her dem Lärm von Vulkanen sehr ähnlich ist und daher ganz besonders für die Auslösung von Stressreaktionen sorgt. Dies gilt umso mehr, als durch die Verschiebung des emittierten Frequenzspektrums in die nach der Bewertungskurve A unterbewerteten tieferen Frequenzbereiche der Fluglärm immer schwieriger durch passive Schallschutzmaßnahmen abzuwehren ist.

Volkswirtschaftliche Schäden wie Minderleistung durch unzureichende Erholung, erhöhte Fehleranfälligkeit durch Konzentrationsmangel, Arbeitsausfall durch Krankheit etc. wird dabei billigend in Kauf genommen, zudem der Versichertengemeinschaft erhöhte Krankheitskosten aufgebürdet werden – abgesehen vom persönlichen Leid von Betroffenen und Familien und einer erhöhten Sterblichkeit.

Hier ist insbesondere zu kritisieren, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch die Erteilung von einer Vielzahl von Einzelfreigaben gegen geltendes Recht verstößt. Die Anzahl der Einzelfreigaben ist so groß, dass man hier von einer faktischen Dauerflugroute sprechen kann.

Auch bei Nachtflügen liegt unseres Erachtens eine schwer fahrlässige Rechtsbeugung vor: Fakt ist, dass Ausnahmegenehmigungen ohne nachvollziehbare und transparente Kriterien und Dokumentation, unseres Erachtens sogar ohne jegliche Prüfung, erteilt werden, so dass aus dem Verfahren der Ausnahmegenehmigung eine Regel geworden ist und hierdurch unsere Bürgerinnen und Bürger nachts immer wieder aus dem Schlaf gerissen werden.

Es gibt keine Lärmschutzgrenzwerte, welche für Fluglärm eingehalten werden müssen. Während dies für alle anderen Lärmarten der Fall ist, gibt es bei Fluglärm keine, sondern nur Werte, welche Schutzbereiche festlegen.

Die gewählten Schwellenwerte für Aufwachreaktionen durch Fluglärm entsprechen im Fluglärmgesetz nicht dem Stand der Wissenschaft und sind deutlich zu hoch angesetzt. Diese Aufwachreaktionen müssen als Maßstab für Nachtflüge gelten und nicht irgendwelche fiktiven Durchschnittswerte, welche nicht die reale Störung wiedergeben. Es muss jedes Einzelschallereignis berücksichtigt werden, da jedes einzelne Ereignis zu Aufwachreaktionen führen kann. Die Bevölkerung wird durch die zunehmende Anzahl dieser „Einzelschallereignisse“ immer stärker belastet. Der fiktive Dauerschallpegel scheint zwar gesunken zu sein, wird durch die häufigere Belästigung in der Wahrnehmung, aber sogar übertroffen. Die Menschen sind nicht empfindlicher geworden, sondern die Belastung größer. Die Belastung setzt sich logischerweise aus Intensität und Anzahl zusammen. Ein pauschaler Wert kann hier nicht festgelegt werden ohne alle Menschen in einem betroffenen Gebiet zu untersuchen.

Die Werte der Lärmschutzzonen, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz begründen, beruhen auf einem zwischenzeitlich überholten Stand der Wissenschaft. Neuere Studien weisen darauf hin, dass beispielsweise Aufwachreaktionen unterhalb der Lärmpegel, wie sie im FluLärmG für neue und wesentlich erweiterte Flughäfen gelten, eintreten können.

Links:

(1) Angerland-Vergleich: http://www.flughafen-forum.de/angerlandvergleich.html
(2) Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11426_de.htm
(3) SRU-Sondergutachten: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_SG_Fluglaerm_HD.pdf;jsessionid=BD6A516B18F8DDBED4B69204691D201F.1_cid325?__blob=publicationFile
(3b) SRU-Sondergutachten (Kurzform): http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.pdf?__ blob=publicationFile
(4) Stellungnahme der Piraten Kaarst zur Kapazitätserweiterung des DUS: https://blog.piratenpartei-nrw.de/kaarst/2016/07/06/piraten-und-linke-aus-dem-rhein-kreis-neuss-lehnen-flughafenplaene-ab/
(5) Vergleich Wahlprogramm RLP https://www.piraten-rlp.de/wahlprogramm/umwelt-und-energie/#flugverkehrsbelastungen-minimieren
(6) Ultrafeinstaub: Belastung durch den Flugverkehr (Links funktionieren nicht aus dem Pad; Experte der BIs ist Wolfgang Schwämmlein)
(7) Antrag zum Luftverkehrskonzept https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9584.pdf


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Anwohner im Einzugsbereich von Flughäfen durch Verminderung von Fluglärm und Emissionen Erhalt der Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten wie Häuser und Gärten mit konkreten Forderungen
Schlagworte: Fluglärm
Piratenpad: https://piratenpad.de/p/wpfluglaerm

Notiz zu: " PP002.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


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Dies ist ein Positionspapier-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Positionspapier Antragsnummer: PP002.0
Antragsteller:

Sandra Leurs

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Sandra Leurs letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Gesundheit Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Begutachtung der Pflegegrade
Antragstext:
Die Piratenpartei NRW behält die Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Focus.

Die Begutachtungskriterien die mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz I-III verbunden sind, müssen evaluiert werden.

In 100 Tagen, nach Einführung am 1.01.2017 des PSG II der neuen Begutachtungskriterien wird die Piratenpartei NRW sich die Informationen bei den Pflegekassen zu den neuen Begutachtungskriterien einholen.

Antragsbegründung:
Zur Zeit sind die Mitarbeiter in den Pflegekassen, sowie die Mitarbeiter in allen Pflegeformen der Alten -und Seniorenpflege mit Papierbergen überhäuft, und massiven Belasungen ausgesetzt. Zusätzlich sind die Menschen mit der Beantragung der Pflegegrade teilweise überfordert, Pflegeberatungsstellen sind nicht ausreichend vorhanden bzw.nicht mit ausreichendem Personal besetzt.

Aus diesem Grund, wird die Piratenpartei NRW beobachten, und gegebenenfalls in Wahlprogrammanträgen Änderungen vornehmen.


Zusätzliche Angaben

Notiz zu: " PP003.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


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Dies ist ein Positionspapier-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Positionspapier Antragsnummer: PP003.0
Antragsteller:

Saleur

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Saleur letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Gesundheit Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Vermeidung von Abrechnungsbetrug in Krankenhäusern und Dauerpflegeeinrichtungen
Antragstext:
Evaluierung der Kontrollinstitutionen in der Pflege, wie der medizinische Dienst der Krankenkassen und Heimaufsichten.
Antragsbegründung:
Um Abrechnungsbetrug in Krankenhäusern, Pflegeheimen und häuslicher Pflege zu vermeiden sowie gefährliche Pflege, wegen Personalmangel, zum Beispiel.

Es wird über Diskrepanzen in den Abrechnungen in Krankenhäuser berichtet.

Zum Beispiel bei der Deutsche Krankenhausgesellschaft. (dkgev) http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/73/aid/12308/title/Vereinbarung_zur_Durchfuehrung_von_MDK-Pruefungen_nach___275_Abs._1c_SGB_V


Heimaufsichten und MDK kontrollieren seltenst Dienstpläne, wieviel Personal tatsächlich vorgehalten wird. Kontrolle der Kontrolle.


Zusätzliche Angaben






Sonstige Anträge




NummerTitelim Auftrag fürAntragsteller
X001.0Auflösung des KV GüterslohRonyRony
X002.0Auflösung des KV KrefeldBernd JanottaWako
Notiz zu: " X001.0 " Ja:
Nein:
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Dies ist ein Sonstiger Antrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Sonstiger Antrag Antragsnummer: X001.0
Antragsteller:

Rony

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Rony letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Symbol keep vote.svg Angenommen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Auflösung des KV Gütersloh
Antragstext:
Ich beantrage die Auflösung den KV Gütersloh rückwirkend zum 31.12.2016.
Antragsbegründung:
Der KV Gütersloh hat seit 2014 keinen Handlungsfähigen Vorstand.

Versuche in dem KV einen handlungsfähigen Vorstand zusammen zu bekommen schlugen fehl.

Der Landesvorstand hat am 5.1.2017 in der Vorstandssitzung hat der Landesvorstand beschlossen, den Kreisverband aufzulösen.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Ich beantrage die Auflösung den KV Gütersloh rückwirkend zum 31.12.2016.
Schlagworte: Auflösung

Notiz zu: " X002.0 " Ja:
Nein:
Enthaltung:


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Dies ist ein Sonstiger Antrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.

Antragsübersicht
Antragstyp: Sonstiger Antrag Antragsnummer: X002.0
Antragsteller:

Bernd Janotta

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Wako letzte Änderung: 02.03.2017 15:31:29 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Symbol keep vote.svg Angenommen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Auflösung des KV Krefeld
Antragstext:
Ich beantrage die Auflösung des KV Krefeld rückwirkend zum 31.12.2016.
Antragsbegründung:
Der Kreisverband Krefeld hat keinen handlungsfähigen Vorstand, der die Geschäfte eines Kreisverbandes führen könnte.

Bereits die Unterlagen für den rechenschaftsbericht 2015 des Landesverbandes NRW wurden nicht fristgerecht und vollständig vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass gegenwärtig auch für zukünftige Rechenschaftsberichte nicht mit ternmingerechten Einreichung zu rechnen ist.

Der Landesvorstand hat am 06.02.2107 per Umlauf beschlossen, den KV Krefeld aufzulösen.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Auflösung des KV Krefeld