NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP078.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP078.0
Antragsteller:

AegirP

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: AegirP letzte Änderung: 28.06.2016 13:49:57 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Inneres und Justiz Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Abschaffung des Bürokratieabbaugesetz II (NRW)
Antragstext:
Die Piratenpartei NRW fordert die sofortige Abschaffung des Zweiten Gesetzes zum

Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II).

Antragsbegründung:
Wir fordern die unverzügliche Abschaffung des Bürokratieabbaugesetzes II, welches noch von der vorangegangenen CDU-Landesregierung verabschiedet wurde und welches trotz der Versprechungen im Koalitionsvertrag von Rot-Grün (2012)immer noch gilt :

„Der Landtag hat am 20. September 2007 das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) verabschiedet, das am 01.11.2007 in Kraft trat. Bisher war einer Klage gegen eine Entscheidung der Verwaltung ein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet.

Mit dem Gesetz werden fast alle Widerspruchsverfahren abgeschafft, die es bisher im Zuständigkeitsbereich des Landes und der Kommunen gab. Nunmehr können Bürgerinnen und Bürger gegen einen Bescheid, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen, sondern müssen direkt beim Verwaltungsgericht klagen.“

Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen für die Legislaturperiode 2012-2017 wurde vereinbart:

"Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen ihnen und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet. Deshalb werden wir Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo dies nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist."

Mit Beschluss des Landtags vom 4.12.14 wurden die Ausnahmen, in denen doch ein Widerspruch möglich ist, zwar erweitert. Die vielfach geforderte und im Koalitionsvertrag zugesicherte Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens wurde aber nicht beschlossen.


Zusätzliche Angaben