NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/GP008.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Grundsatzprogramm | Antragsnummer: | GP008.0 |
Antragsteller: |
Monika Pieper |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Schreibrephorm | letzte Änderung: | 28.06.2016 11:45:32 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Bildung | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Keine generellen Handyverbote an Schulen in Nordrhein-Westfalen |
Antragstext: | |
Ein generelles Handyverbot soll es an keiner Schulen in NRW geben. Strikte Handyverbote sind kein sinnvoller Ansatz in einer modernen Schulpolitik. In eigenen Medienkonzepten sollen die Schulen die sinnvolle Einbeziehung von Handys in den Schulalltag regeln. Lehrerinnen und Lehrer sollten ermuntert werden, mit Jugendlichen zusammen über eine reflektierte Nutzung des Smartphones zu diskutieren. Dabei müssen insbesondere Potenziale für den Unterricht erkannt werden und mögliche Gefahren für den einzelnen Schüler und die Gesellschaft thematisiert werden. | |
Antragsbegründung: | |
Immer wieder wird in den Medien über Handyverbote an Schulen in Nordrhein-Westfalen berichtet. Dort wo keine generellen Handyverbote ausgesprochen werden, gibt es oft sogenannte „Handynutzungsordnungen“ mit restriktiven Charakter: Geräte müssen weggesperrt und dürfen nicht genutzt werden.
Dabei ist das Smartphone ein Alltagsgegenstand insbesondere für Menschen unter 18 Jahren. Während junge Menschen unter 18 Jahren fast vollends mit dieser Technologie aufgewachsen sind und sie komplett in ihren Alltag integriert haben, nehmen die meisten Lehrkörper intelligente Mobiltelefone als potenziell störend im Schulalltag wahr. Heute sind Smartphones pädagogisch noch kaum in den Unterricht integriert – auch weil, auf Seiten der „Institution Schule“ Expertise fehlt, den wahren Mehrwert dieser Technologie für das Lernen zu erkennen. Digitale Technologien, insbesondere Smartphones, üben auf Jugendliche aufgrund ihres enormen Innovationspotenzials eine hohe Faszination aus: Durch immer kürzere Innovationszyklen werden laufend neue Funktionen, Kommunikationsmuster und soziale Interaktionsmöglichkeiten entdeckt bzw. geschaffen. Dem entgegen steht die weitverbreitete Auffassung vieler Lehrkörper und Schulkonferenzen in Nordrhein-Westfalen, wonach das Smartphone aus dem Schulalltag verbannt werden sollte. Natürlich gibt es bei jeder Technologie auch Missbrauchspotenzial, sowohl hinsichtlich der angemessenen Nutzung als auch der Nutzungsdauer. Ein generelles Handyverbot an Schulen wird der Tragweite der Situation allerdings nicht gerecht. Nur das Vorleben vernünftiger Normen bei der Nutzung und die differenzierte Sanktion bei Regelverstößen führen langfristig und vor allem außerhalb der Schulzeit zu einer Verbesserung des Nutzungsverhaltens. Denn ein Handyverbot in der Schule wird erzieherisch das Verhalten am Nachmittag oder am Wochenende kaum verändern. |
Zusätzliche Angaben |