NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/GP008.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Grundsatzprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Grundsatzprogramm Antragsnummer: GP008.0
Antragsteller:

Monika Pieper

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Schreibrephorm letzte Änderung: 28.06.2016 11:45:32 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bildung Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Keine generellen Handyverbote an Schulen in Nordrhein-Westfalen
Antragstext:
Ein generelles Handyverbot soll es an keiner Schulen in NRW geben. Strikte Handyverbote sind kein sinnvoller Ansatz in einer modernen Schulpolitik. In eigenen Medienkonzepten sollen die Schulen die sinnvolle Einbeziehung von Handys in den Schulalltag regeln. Lehrerinnen und Lehrer sollten ermuntert werden, mit Jugendlichen zusammen über eine reflektierte Nutzung des Smartphones zu diskutieren. Dabei müssen insbesondere Potenziale für den Unterricht erkannt werden und mögliche Gefahren für den einzelnen Schüler und die Gesellschaft thematisiert werden.
Antragsbegründung:
Immer wieder wird in den Medien über Handyverbote an Schulen in Nordrhein-Westfalen berichtet. Dort wo keine generellen Handyverbote ausgesprochen werden, gibt es oft sogenannte „Handynutzungsordnungen“ mit restriktiven Charakter: Geräte müssen weggesperrt und dürfen nicht genutzt werden.

Dabei ist das Smartphone ein Alltagsgegenstand insbesondere für Menschen unter 18 Jahren. Während junge Menschen unter 18 Jahren fast vollends mit dieser Technologie aufgewachsen sind und sie komplett in ihren Alltag integriert haben, nehmen die meisten Lehrkörper intelligente Mobiltelefone als potenziell störend im Schulalltag wahr. Heute sind Smartphones pädagogisch noch kaum in den Unterricht integriert – auch weil, auf Seiten der „Institution Schule“ Expertise fehlt, den wahren Mehrwert dieser Technologie für das Lernen zu erkennen.

Digitale Technologien, insbesondere Smartphones, üben auf Jugendliche aufgrund ihres enormen Innovationspotenzials eine hohe Faszination aus: Durch immer kürzere Innovationszyklen werden laufend neue Funktionen, Kommunikationsmuster und soziale Interaktionsmöglichkeiten entdeckt bzw. geschaffen. Dem entgegen steht die weitverbreitete Auffassung vieler Lehrkörper und Schulkonferenzen in Nordrhein-Westfalen, wonach das Smartphone aus dem Schulalltag verbannt werden sollte.

Natürlich gibt es bei jeder Technologie auch Missbrauchspotenzial, sowohl hinsichtlich der angemessenen Nutzung als auch der Nutzungsdauer. Ein generelles Handyverbot an Schulen wird der Tragweite der Situation allerdings nicht gerecht. Nur das Vorleben vernünftiger Normen bei der Nutzung und die differenzierte Sanktion bei Regelverstößen führen langfristig und vor allem außerhalb der Schulzeit zu einer Verbesserung des Nutzungsverhaltens. Denn ein Handyverbot in der Schule wird erzieherisch das Verhalten am Nachmittag oder am Wochenende kaum verändern.


Zusätzliche Angaben