NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/8 1a
Ist | SÄA018 |
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(1a) Änderungen
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. | |
Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage. | Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige Anträge zu ordentlichen Parteitagen beträgt |