NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/8 1a

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Ist SÄA018
(1a) Änderungen
  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • und der Wahlprogramme

des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für

  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,

welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige Anträge zu ordentlichen Parteitagen beträgt 21 14 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms zu ordentlichen Parteitagen beträgt 42 28 Tage.