NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/6b 5
Ist | SÄA008 & SÄA008.2 |
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(5) Auf Antrag eines Zwanzigstels der Mitglieder des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. | (5) Auf Antrag eines Zwanzigstels der nach Bundessatzung 4 (4) stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. |