NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA008

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2015.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA008
Antragsteller:

Susanne Holzgraefe

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Miracee letzte Änderung: 29.06.2016 15:43:21 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: System-search.svg "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Definition des Zwanzigstels der Mitgliedern
Antragstext:
In der Landessatzung steht:

§ 6a – Der Landesparteitag

...

(2) Die Einladung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von mindestens einem Zwanzigstel der Mitglieder des Landesverbandes.

...

$ 6b - Der Landesvorstand

...

(5) Auf Antrag eines Zwanzigstels der Mitglieder des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

...


Hier ist nicht klar, ob alle Mitglieder oder nur stimmberechtigte Mitglieder gemeint sind. Wenn nur stimmberechtigte gemeint sind, ist nicht klar, ob sie stimmberechtigt nach BS $4 (4) Satz 1 oder gar Satz 2 sein sollten.

Da es sich hier um Regelungen des Landesparteitages und des Landesvorstandes handelt, ist es sinnvoll, den Begriff: Zwanzigstel der Mitglieder zu ändern in: Zwanzigstel der nach Bundessatzung $4 (4) stimmberechtigten Mitglieder

BS $4 (4) Satz 1 sagt: Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.

BS $4 (4) Satz 2 verschärft es für Parteitage: Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.

Für Landessatzung §6a (2) ist damit klar, dass es sich um stimmberechtigte Mitglieder nach BS 4 (4) Satz 2 handeln muss. Da es in §6a um den Landesparteitag geht.

In §6b (5) geht es um den Landesvorstand. Hier würde BS 4 (4) Satz 1 Anwendung finden.

Deshalb beantrage ich die Erweiterung des Begriffes: "Zwanzigstel der Mitglieder des Landesverbands" zu "Zwanzigstel der nach Bundessatzung 4 (4) stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes"

Antragsbegründung:
Ohne den Zusatz "stimmberechtigt" und den Verweis auf die Bundessatzung, welche Voraussetzungen für die Stimmberechtigung erfüllt sein müssen, ist nicht klar, ob es sich nur um stimmberechtigte Mitglieder oder auch um Mitglieder handelt, die mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug sind.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Der in $6a (2) sowie §6b (5) verwendete Begriff: Zwanzigstel der Mitglieder soll erweitert werden zu Zwanzigstel der nach Bundessatzung §4 (4) stimmberechtigten Mitglieder
Schlagworte: Zwanzigstel der Mitglieder
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§ 6a – Der Landesparteitag

edit

Ist SÄA008 & SÄA008.2
(2) Die Einladung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von mindestens einem Zwanzigstel der Mitglieder des Landesverbandes. Die Einladung erfolgt in Textform und hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. (2) Die Einladung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von mindestens einem Zwanzigstel der nach Bundessatzung 4 (4) stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes. Die Einladung erfolgt in Textform und hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.

6b - Der Landesvorstand edit

Ist SÄA008 & SÄA008.2
(5) Auf Antrag eines Zwanzigstels der Mitglieder des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. (5) Auf Antrag eines Zwanzigstels der nach Bundessatzung 4 (4) stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Diskussion
Geänderte Version unter NRW:Landesparteitag_2015.1/Anträge/SÄA008.2